Hallo,
habe mal eine Frage.
Mein Mann ist Vollzeit-Krankenpfleger mit StKl III, hat 10 km/Strecke zur Arbeit.
Ich habe eine 50%-Stelle als Krankenschwester mit StKl V, fahre 25 km/Strecke zur Arbeit..
Wir sind verheiratet und haben eine Tochter, die 2010 4 Jahre alt war.
Wir haben keine Immobilien und auch sonst keine anderen Einnahmen etc.
Wir müssen für 2010 ganze 600€ Steuern NACHzahlen und das Finanzamt möchte ab 2. Quartal 2011 alle 3 Monate 150€ von uns als "Vorschuss" haben.
1. Kann das sein, dass wir NACHzahlen müssen??
2. Was soll diese Vorschusserklärung?
Ich bin jetzt schwanger und werde definitiv die nächsten Jahre nicht mehr steuerpflichtig arbeiten.
Kann das richtig sein? Ehrlich gesagt wusste ich nicht, dass "Normalarbeitende teuern nachzahlen müssen. Mein PC-Programm hatte gesagt, wir bekämen 300€ vom Finanzamt...???!!
Danke für eure Meinungen!
600€ Nachzahlung ans Finanzamt + Vorschusserklärung...
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Beitrag von 32und3 - 30.09.11 - 21:04 Uhr
Beitrag von bibuba1977 - 30.09.11 - 21:15 Uhr
Hi,
grundsätzlich ist es so, dass man bei Steuerklasse III weniger Steuern zahlt, als man eigentlich müsste. Von daher kann es schon zu einer Nachzahlung kommen.
Hattet ihr in dem Jahr Einkommensersatzleistungen (Mutterschafts-/Eltgern-/Krankengeld)? Das erhöht euren Steuersatz ggf.
Den Vorschuß zahlt ihr, weil das FA davon ausgeht, dass ihr im kommenden Jahr auch wieder mit einer Nachzahlung rechnen müsst, wenn sich an euren Verhältnissen nichts ändert.
Wenn dein Programm was anderes errechnet hat, schau doch mal im Bescheid vom Finanzamt hinten in die Erläuterungen. Dort steht, wenn und was die geändert haben.
LG
Barbara
Beitrag von 32und3 - 30.09.11 - 21:36 Uhr
Hallo,
nein, haben keine anderen Leistungen erhalten.
Ich fand es halt schon sehr außergewöhnlich, dass man so 600€ nachzahlen muss, wenn ich daran denke, dass das nächstes Jahr wieder so sein soll...,- wird mir schlecht.
Also, definitiv werde ich nie wieder steuerpflichtig arbeiten gehen!!!!
Da zahlt man sich am KiGa dumm und dämlich und an den Steuern auch noch.
Da bleiben von meinen 600€, die ich verdiene (abzüglich auch noch des Benzins) ja gar nichts mehr übrig...
Beitrag von zwiebelchen1977 - 30.09.11 - 21:40 Uhr
Hallo
Wegen dem Kiga. Wenn es Einkommensabhängig ist, must du jegliches Einkommen angeben. Auch, wenn es nicht steuerpflichtig ist.
Bianca
Beitrag von 32und3 - 30.09.11 - 21:45 Uhr
Was meinst du mit "wegen dem KiGa"?
Kindergarten haben wir auch etwas nachgezahlt, aber das hat doch mit der Steuer nichts zu tun.
Und in Zukunft: meine noch-Ungeborene wird erst mit 3 Jahren und nur 25h/Wochen gehen, was nicht so teuer ist, wie die 45h/Woche, die ich bisher für meine Große zahlen musste, um arbeiten gehen zu können...
Beitrag von susannea - 30.09.11 - 22:38 Uhr
HAst du die Kitagebühren bei der Steuer mit angegeben? Da gibts ja meistens einiges weniger zu zahlen.
ICh würde wohl den Bescheid mit deinem Vergleichen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.
Beitrag von windsbraut69 - 01.10.11 - 08:50 Uhr
"Also, definitiv werde ich nie wieder steuerpflichtig arbeiten gehen!!!!
Da zahlt man sich am KiGa dumm und dämlich und an den Steuern auch noch. "
Das ist sehr kurzsichtig gedacht.
Gruß,
W
Beitrag von vwpassat - 01.10.11 - 14:04 Uhr
Das kannst Du doch so nicht rechnen.
Ihr habt ein Haushaltseinkommen, von dem sich Steuern, Beiträge etc. berechnen.
Müsst ihr halt in 4/4 , zahlt monatl. mehr und bekommt dann was wieder. Unterm Strich ist es die gleiche Belastung.
Beitrag von kuecken07 - 30.09.11 - 21:46 Uhr
He du,
ich kann dich beruhigen...
Wir werden jetzt das 2. Jahr hintereinander auch nachzahlen .. ca. 1.200 Euro... letztes Jahr waren es auch schon über 1.000 Euro.
Wir sind ebenfalls Steuerklassen V und III, mein Mann arbeitet Vollzeit, ich arbeite 16 Stunden die Woche, wir haben einen 4-jährigen Sohn.
Wir sind dieses Jahr extra in einen Lohnsteuerhilfeverein eingetreten, weil ich dachte, uns ist im Jahr davor doch ein Fehler unterlaufen... aber leider alles korrekt.
Wenn ich mehr arbeiten gehen würde, würde sich bei uns die Nachzahlung verringern... Allerdings bin ich mit Halbtagsstelle, Haus, Kind und Ehrenamt ziemlich gut bedient.
Mich ärgert es auch maßlos.... Die andre Alternative wäre, ich höre ganz auf zu arbeiten, oder nur noch auf 400 Euro Basis, aber dann fehlt ja auch monatlich ne Menge Geld.
Viele Grüße
Sandra
Beitrag von 32und3 - 30.09.11 - 21:52 Uhr
Hallo,
wirklich schlimm...
Also von meinen 600€ Verdienst bleiben bei
-170€/Monat KiGa
- 50€/Monat Essen im KiGa
- 50€/Monat Steuernachzahlung
- 80€/Monat Benzin
ungefähr 250€ übrig...
Wenn ich nur einen 400€-Jab hätte,
brauche ich keinen Ganztags-KiGa-Platz und zahle dann noch weniger, weil wir weniger verdienen,
wir würden nicht so viel nachzahlen müssen und
ich würde nicht so viel Benzin verfahren...
Wirkluch traurig...
Beitrag von kuecken07 - 30.09.11 - 22:00 Uhr
Ja, das ist wirklich traurig.
Unsere Kindergartengebühren werden auch nach Einkommen gestaffelt, wir zahlen da auch um die 130 Euro rum.
Steuervorauszahlung mussten wir dieses Jahr komischerweise noch nicht zahlen. Aber ich denke, wenn der Steuerbescheid die nächsten Tage ins Haus flattert, werden wir künftig auch vorauszahlen dürfen...
Vergiss aber nicht, wenn du jetzt schwanger bist: Das Elterngeld unterliegt ja der Progression, d.h. bei der Steuer wird es auch mit berücksichtigt....
Alles nicht so schön. Wir haben vor 3 Jahren ein Haus gekauft und können hier auch nicht wirklich was absetzen.. Nur Handwerkerleistungen, aber die versuchen wir natürlich des Geldes wegen, selbst durchzuführen.
Der Nachteil eines 400 Euro Jobs ist halt, dass du keine Beiträge einzahlst. Das sollte man als Frau niemals außer Acht lassen.
LG, Sandra
Beitrag von windsbraut69 - 01.10.11 - 08:54 Uhr
"Der Nachteil eines 400 Euro Jobs ist halt, dass du keine Beiträge einzahlst. Das sollte man als Frau niemals außer Acht lassen. "
Genau.
Und man sollte auch bedenken, dass ein Solidarsystem wie unseres nicht als Einbahnstraße funktionieren kann.
LG,
W
Beitrag von silberfunken - 01.10.11 - 09:01 Uhr
Hallo,
ist sicherlich bekannt, aber ich weise vorsichtshalber darauf hin, dass man den 400,00 € Job in der Rentenversicherung aufstocken kann (und sollte).
Bedeutet, daß man bei 400,00 € einen Betrag von 19,60 € selbst zahlt, dann aber der gesamte Rentenversicherung-Beitrag nicht zur Bundesknappschaft, sondern an die deutsche Rentenversicherung abgeführt wird.
Bei der Krankversicherung bleibt es hingegen bei Pauschale ohne Anspruch.
Viele Grüße,
Silberfunken
Beitrag von windsbraut69 - 01.10.11 - 08:52 Uhr
Warum rechnest Du denn alle Kosten von Deinem Einkommen ab?
Du mußt das schon hälftig auf Euch beide umrechnen....
Gruß,
W
Beitrag von susannea - 01.10.11 - 09:18 Uhr
Nein, das muss man nicht wirklich hälftig abziehen, sondern sie hätten 600 Euro mehr, wenn sie arbeiten geht, aber von dem mehr muss sie die durch ihren Job (da sie sonst die Kidnerbetreuung übernimmt) nafallenden Kosten abziehen.
Damit bleibt dann eben das was sie unter Strich ausrechnet für beide mehr übrig.
Wenn sies von beiden EInkommen hälftig abzieht und dann die Differenzen zusammenrechnet bleibt die Summe ja die selbe ;)
Beitrag von windsbraut69 - 01.10.11 - 12:43 Uhr
Es bleibt unterm Strich das gleiche, das ist mir klar.
Ich verstehe nur nicht, dass ich Frauen grundsätzlich ihrem Mann gegenüber arm rechnen.
Das Kind hat zwei erwerbsfähige Elternteile und die sollten auch zu gleichen Teilen Verantwortung tragen, sei es ideeller oder materieller Art.
Wenn sie Zuhause bleibt, um das Kind zu betreuen, kassiert sie vom Ehemann ja auch keine Betreuungskosten, so dass sich dessen Job plötzlich nicht mehr lohnt :)
Beitrag von silberfunken - 30.09.11 - 21:55 Uhr
Hallo und frohen Abend,
zu 1.)
Ja, es kann auf jeden Fall sein. Wenn ich dies grade aus den weiteren Postings richtig gelesen hast, verdienst du vergleichsweise wenig und dein Mann wird hingegen deutlich mehr verdienen, aber dank der Steuerklasse III kaum Lohnsteuer gezahlt haben.
Ggf. könnte für euch das sogenannte Factor-Verfahren interessant sein. Dies bedeutet, dass ihr beide Steuerklasse 4 bekommt, und dann im zweiten Schritt ein Factor ermittelt wird, so dass euch beiden auf das Jahr gesehen der korrekte Anteil der zu leistenden Steuer berechnet wird. Vorteil - am Ende des Jahres keine bösen Überraschungen - Nachteil - relativ unbekannt noch und funktioniert im Endeffekt nur, wenn beide ausser nichtselbständiger Tätigkeit keine Einkünfte haben.
zu 2.)
In dem Fall würd ich ggf. einen Änderungsantrag beim Finanzamt stellen. Einfach mitteilen, daß sich deine Einkünfte reduzieren und du dann steuerfreie (aber progressionspflichtige) Einnahmen aus Mutterschutz/Elterngeld erhälst.
zu 3.)
Definitiv Steuerbescheid und PC-Simulation abgleichen - auch das FA macht Fehler.
Beitrag von 32und3 - 30.09.11 - 22:05 Uhr
Hallo,
mal mit Zahlen:
mein Mann hat 3000€ brutto und 2100€ netto....
Ist das so viel bzw. so wenig Steuern???
Er hat das Kind übrigens alleine auf der Karte.
Wie gesagt, ich entbinde in 6 Wochen. Ich glaube, wenn er dann wieder "Alleinverdiener" ist, behält er am Besten STKl III, oder??
Beitrag von silberfunken - 30.09.11 - 22:13 Uhr
Hi,
bei 3000 Brutto entfallen ca. 640 € alleine auf die Sozialversicherung.
Er hat also im Endeffekt "nur" 260 € an Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag gezahlt.
Bei Steuerklasse IV wäre der Anteil an Lohnsteuer spürbar höher.
Deswegen kann das in eurer Konstellation durchaus möglich sein.
______________________
Aus Sicht des Verdienstes ist die Steuerklasse III bei ihm natürlich dann gut.
Und da du eh shcon im Mutterschutz bist, macht jetzt ein Wechsel vorher auch keinen Sinn mehr.
Viele Grüße,
Silberfunken
Beitrag von urbani - 30.09.11 - 23:52 Uhr
Hallo,
wir haben dieses Jahr sogar ein paar Euro wiederbekommen und dennoch bekam ich ebenfalls diesen Steuervorauszahlungsbescheid und sollte in den nächsten beiden Jahren insgesamt 1000 Euro Steuern vorauszahlen. Das wollte mir nicht in den Kopf. Wenn ich hätte nachzahlen müssen. Letztendlich habe ich Widerspruch eingelegt und der Vorauszahlungsbescheid wurde aufgehoben.
urbani
Beitrag von silberfunken - 01.10.11 - 08:48 Uhr
Hallo und guten Morgen,
auch diese Konstellation ist ohne weiteres denkbar.
Das Finanzamt rechnet im Rahmen der Vorauszahlungen immer auf Vorjahreswerte, aber entsprechend dem aktuellen Gesetzesstand. Gleichzeitig werden Prüfungen gemacht, ob sämtliche Positionen des Vorjahres auch im aktuellen Jahr aktuell sein können.
Vom Grund ist ein Vorauszahlungsbescheid - abgesehen von der Liquiditätsbelastung im laufenden Jahr - nicht weiter schlimm. Denn im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird dieser zu 100% angerechnet und alle möglichen Überzahlungen werden komplett ausgegliechen.
Rechtlich gesehen muss für einen Vorauszahlungsbescheid kein Einspruch gestellt werden. Es genügt ein Antrag auf Anpassung oder Herabsetzung.
Sollte ein Fehler beim Einkommensteuerbescheid sein, ist aber auf jeden Fall der Einspruch die richtige Wahl. Hier bitte die entsprechenden Fristen beachten.
Viele Grüße,
Silberfunken
Beitrag von urbani - 01.10.11 - 22:35 Uhr
Hallo,
also bei meinem Bescheid stand explizit drin, dass dagegen Einspruch einzulegen ist.
Ich habe dies getan. Das Finanzamt hat in dem Vorauszahlungsbescheid nämlich angenommen, dass wir im nächsten Jahr das Gleiche verdienen, allerdings weitaus weniger Steuer zahlen werden. Warum, weiß ich auch nicht. Ich habe zuerst dort angerufen und die haben mir dann mitgeteilt, sie könnten meine Werbekosten noch nicht gegenrechnen, da sie ja noch nicht wissen, ob die im nächsten Jahr auch anfallen und ob ich dann tatsächlich wirklich weniger Steuern zahlen müsste.
Daraufhin habe ich in dem Einspruch erwähnt, dass meine Werbekosten hauptsächlich aus Betreuungskosten meines Kindes und aus Fahrtkosten zur Arbeit bestehen und dass diese eben anfallen müssen, wenn ich überhaupt Geld verdiene. Dann habe ich eben auch aufgeführt, dass Bewerbungen laufen, da mein Mann sich umorientieren will und daher noch gar nicht weiß, was er in den nächsten beiden Jahren verdienen wird. Auch hat sich noch geändert, dass ich seit diesem Jahr verbeamtet bin usw.
Dann war wohl dem Finanzbeamten klar, dass man unsere Steuer nicht schätzen kann.
Mir ist klar, dass die Vorauszahlung der Steuer angerechnet wird und ich hinterher wohl das zuviel gezahlte wiederbekommen hätte, aber ich sehe nicht ein, dem Finanzamt einen kostenlosen Kredit zu gewähren.
Ich war jedoch am Ende doch überrascht, dass der ursprüngliche Bescheid einfach aufgehoben wurde. Selbst das Finanzamt sah es dann ein :)
urbani
Beitrag von krokolady - 01.10.11 - 11:42 Uhr
habt ihr denn auch alles geltend gemacht was geht?
Also Berufsbekleidung, Haftpflichtversicherungen, Lebensversicherungen, Kinderbetreuungskosten, evtl. Auto-Kredit....berufsbedingte Mehraufwendungen evtl?
Beitrag von schnuffelschnute - 01.10.11 - 11:52 Uhr
Hallo!
Steuerklassen III/IV lohnen sich eigentlich nur, wenn einer der beiden um einiges (so 1000 Euro) mehr verdient als der andere.
LG
Beitrag von sini60 - 01.10.11 - 12:05 Uhr
Das ist aber meistens der Fall, wenn die Frauen Teilzeit arbeiten.
