Guten 'morgen'
Ich habe eine frage zum elterngeld und hoffe ihr koennt mir helfen?
Dazu einmal meine situation:
wir sind schwanger und ich arbeite seit ca drei jahren. Stichtag ist erst im mai.
Habe jedoch keinen fest vertrag.dieser lauft nachstes jahr ende dezember aus.
Und ich wuerde gerne fur zwei jahre in elternzeit gehen.
Meine fragen sind nun:
habe ich anspruch auf volles elterngeld fuer zwei jahre?trotzdessen das mein vertrag auslaeuft?und geht es ueberhaupt fuer zwei jahre? Im internet zeigen die elterngeld rechner alle nur fuer vierzehn monate.
Und kann mein vertrag ueberhaupt auslaufen oder wird er weiter gefuehrt wenn ich aus der elternzeit raus bin?
Danke im vorraus fuer die antworten!!!
Vlg alinatschka und kruemmelchen:)
elternzeit . wieviel geld!?!?!
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Beitrag von alinatschka - 01.10.11 - 03:18 Uhr
Beitrag von wemauchimmer - 01.10.11 - 08:01 Uhr
Elterngeld gibt es nur für ein Jahr.
Alleinerziehende können 14 Monate kriegen.
Man kann die Auszahlung halbieren, d.h. den halben Betrag doppelt so lange bekommen, also z.B. 2 Jahre lang. Aber mehr wird es dadurch eben nicht.
Soweit ich weiß spielt es keine Rolle, wenn Dein Vertrag noch läuft bis zur Geburt. Aber da bin ich nicht sicher. Und nein, ich bezweifle, daß ein befristeter Vertrag sich durch eine Schwangerschaft verlängert. Aber auch da bin ich nicht sicher.
LG und alles Gute
Beitrag von windsbraut69 - 01.10.11 - 08:43 Uhr
Elterngeld gibt es für 12 bzw. bei Alleinerziehenden/Paaren max. 14 Monate, wobei das Mutterschaftsgeld angerechnet wird.
Diesen Betrag kannst Du auf die doppelte Laufzeit splitten lassen, so dass Du dann monatlich die Hälfte bekommst.
Dein befristeter Vertrag läuft ganz regulär aus, wenn er nicht verlängert wird.
Gruß,
W
Beitrag von susannea - 01.10.11 - 09:14 Uhr
Hier wird einiges durcheinander geworfen.
1. Elternzeit kannst du höchsten bis Vertragsende nehmen (Vertrag läuft bis auf wenige tarifvertragliche Ausnahmen trotzdem aus),
2. Elterngeld ist unabhängig von der Elternzeit, bekommst du also auch auf 12 Monate bzw. doppelte Laufzeit ausgezahlt (24 werden es mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld nicht werden!Außerdem gibts dann nur das halbe Geld, nicht das ganze je Monat!).
Das was du im INternet siehst ist die Bezugsdauer, denn im Auszahlungszeitraum interessiert dann ddein EInkommen usw. nicht mehr!
Beitrag von alinatschka - 01.10.11 - 09:41 Uhr
Danke fuer die antworten:)
Beitrag von angelika2112 - 01.10.11 - 12:56 Uhr
Ich war bei meiner ersten SS in selber Situation, Kind im Juli geboren, im November selben Jahres lief Vertrag aus.
Das Elterngeld (was übrigens nur bis zum ersten Geburtstag deines Kindes gezahlt wird, es sei denn ihr macht Partnermonate oder du bist allein erziehend, dann sind es 2 Monate mehr) richtet sich nach den 12 Monaten VOR der Geburt, ob du nach der Geburt noch einen vertrag hast, interessiert nicht. Du bekommst trotzdem dein volles Elterngeld.
Elternzeit nimmst du dann bis zum Ende deiner Vertragszeit, es sei denn du hattest vor früher wieder arbeiten zu gehen.
Mein AG hat mir damals mündlich zugesichert das ich wieder kommen kann, sobald ich möchte/kann bekomme ich auch wieder einen Vertrag. So war es dann auch... ein anruf und ich konnte am selben Tag noch vorbeikommen und mir wurde mit Handkuss ein neuer Vertrag gegeben, sogar mit mehr Gehalt als vorher
Beitrag von alinatschka - 07.10.11 - 01:03 Uhr
was für eine schöne antwort :) - ich werde jedoch für 2 jahre in ´"elternzeit" gehen und eigendlich ist nun der plan das ich mich mit meinem Hobby Selbstständig mache, weil ich denke, der zeitpunkt, wenn bis dahin alles gut geht, super wäre.
danke für die antworten :)!!!!und alles liebe euch allen!
