Mutter verweigert Vaterschaftsanerkennung

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Beitrag von junges-forscherteam - 01.10.11 - 09:03 Uhr

Hallo alle Zusammen,

ich schreibe eigentlich im Interesse meines besten Freundes.
Ich weiß gar nicht so recht wie ich anfangen soll, weil das alles so komplex und in meinen Augen ziemlich sinnfrei ist.

Im August ist die kleine Maus geboren, vor Ort (ca. 100 km unterschied zwischen beiden) musste er einen Bogen ausfüllen zwecks Vaterschaftsanerkennung, hat er alles brav gemacht, weil er ein stolzer Papa ist.
Zwischenzeitlich haben sich die beiden getrennt und es artet ganz schön aus, da er aktuell Hartz IV bezieht benötigt er die Geburtsturkunde und die Vaterschaftsanerkennung fürs Amt. Nach mehrmaligen Fragen tat sich nichts, er hat dann selber beim Jugendamt angerufen und die haben Ihm mitgeteilt das drin steht, Vater unbekannt!!!!

Sie hat alles abgestritten, große Diskussion und dann meinte Sie "geh mir nicht auf den Sack es bleibt jetzt so, du wirst nicht als Vater eingetragen!".
Er ist total am Ende, und wir versuchen jetzt alle möglichen Schritte zu gehen, das Jugendamt hat gesagt die können nichts machen, jetzt steht ein Termin beim Anwalt an.

Wie sieht das aus, was sind den nun eigentlich die Rechte eines Vaters?? Gemeinsames Sorgerecht lehnt Sie auch ab!!!
Was kann man unternehmen, das er seine Tochter sehen kann??

Über Antworten und Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Dieser Fall hat mir gezeigt, das Männer ganz schön arme Schweine sind wenn es um Ihre Kinder geht!!

Beitrag von ajl138 - 01.10.11 - 09:54 Uhr

Hallo.
Soweit ich weiß,kann er einen Vaterschaftstest anfordern.Da er sich ja sicher ist, der Vater zu sein, wird er ihn dann am Ende auch nicht zahlen müssen.
Dann wird die Dame auch ziemlichen Ärger bekommen, wenn die wissentlich den Vater bei Ämtern verschwiegen hat und Gelder kassiert hat.
Wendet euch an einen Anwalt.
LG und Viel Glück.

Beitrag von nightwitch - 01.10.11 - 13:11 Uhr

Wo steht denn bitte, dass sie vom Amt Gelder kassiert?

Gruß
Sandra

Beitrag von junges-forscherteam - 01.10.11 - 13:49 Uhr

HI,
ich glaube es geht darum das Sie es beim Jugendamt nicht sagt. Das ist ja eine wissentliche falsch Aussage und somit würde Sie Unterhaltsvorschuss bekommen.
Was nicht notwendig wäre wenn Sie den Vater angibt und die dortigen Finanzverhältnisse geklärt werden würden. So hab ich es verstanden.

Beitrag von karna.dalilah - 01.10.11 - 22:42 Uhr

Da der Vater Hartz IV bezieht, würde sie keine unrechtmäßigen Zahlungen erhalten!
Lediglich bewußt Informationen zurückhalten, wo sich die Ämter ggf das Geld irgendwann mal wiederholen können, obwohl daswoh im falle des Hartz IV Bezuges auch nicht so gelten soll.

Beitrag von king.with.deckchair - 02.10.11 - 02:03 Uhr

Quatsch.

Beitrag von der-partyschreck - 02.10.11 - 11:07 Uhr

Mal wieder sehr sachlich unterwegs?

Beitrag von ajl138 - 01.10.11 - 22:56 Uhr

Und ich schrieb: "WENN"!

LG

Beitrag von sarahg0709 - 01.10.11 - 16:05 Uhr

Hallo,

das mit dem "Vater unbekannt" findet erst einmal automatisch statt, auch wenn man den Vater benennt.

Erst, wenn eine offizielle Vaterschaftsanerkennung bzw. ein positiver Test vorliegt, kann der Sorgeberechtigte das beim Standesamt ändern lassen.


LG

Beitrag von manavgat - 01.10.11 - 16:50 Uhr

Was ist sein Motiv?

Gruß

Manavgat

Beitrag von dna - 01.10.11 - 21:25 Uhr

Vater sein???

Beitrag von king.with.deckchair - 02.10.11 - 02:02 Uhr

Ich denke: Wenn eine junge Mutter so weit, sich selbst quasi als Flittchen hinzustellen, indem sie so tut, als wüsste sie nicht, wer sie geschwängert hat - dann muss eigentlich schon eine Menge vorgefallen sein.

Daher zweifle ich sein Motiv auch an.

Beitrag von parzifal - 02.10.11 - 08:57 Uhr

Die Mutter verweigert etwas eigentlich selbstverständliches (die Eltern in der Geburtsurkunde anzugeben).

Keiner kennt den Grund hierfür.

Selbstverständlich zweifelst Du aber seine Motive an und nicht ihre?

Eine Mutter hat also für alles immer einen guten nachvollziehbaren Grund? Und selbst wenn die Mutter gar keine nennen kann "verliert" der Vater wenn er seine Gründe nicht zu 100% beweisen kann?


Ein Vater muss/sollte genausowenig Gründe angeben müssen weshalb er als Vater in der Urkunde stehen will wie eine Mutter.

Ich fasse es nicht, dass Du jetzt bereits für so etwas selbstverständliches dem Vater den Begründungszwang auferlegst.

Wenn jetzt ein Vater hier schreiben würde er beantrage für seine uneheliche Tochter das alleinige Sorgerecht, kommt dann hier jemand auf die Idee zu schreiben "dann muss eigentlich eine Menge vorgefallen sein" und der Antrag begründet sein?

Ohne jede weitere Info?!

Beitrag von junges-forscherteam - 02.10.11 - 13:32 Uhr

Hmm, verstehe das ganze nicht so ganz!!
Natürlich ist eine Menge vorgefallen zwischen den beiden, aber nichts was es begründen würde den Vater auszuschließen!!

Er war die ganze Schwangerschaft bei Ihr, hat ihr währen der Geburt beigestanden und noch bevor Sie aus der Klinik entlassen war, hat Sie gesagt es hat keinen Sinn mehr mit uns!!!
Er würde sich nicht kümmern, die ganze Arbeit auf Sie abwälzen!!
Er hat zugegeben das er wahrscheinlich mehr hätte machen können wie wickeln etc., aber er hatte einfach Angst. Ein Kerl wie ein Baum und ein kleines zierliches Ding. Ich meine, welchem Mann ging es nicht ähnlich??

Ansonsten würde er alles für seine Tochter tun. Aber sie blockt völlig ab.
Es geht hier nicht darum sie wieder aneinander zu führen sondern ganz allein das er seinem Vater dasein nachkommen kann.

Sie hat im übrigen schon einen neuen und nennt ihn im Facebook auch Papa etc.!!!
Wenn der wahre biologische Papa nach aktuellen Bildern fragt, wird es ignoriert!! Er darf am WE nicht vorbei kommen, geschweige Sie für ein paar Stunden abholen.

Nächste Woche steht ein Anwaltstermin an.

Beitrag von snjd - 03.10.11 - 23:02 Uhr

Na, da hast du's doch: sie hat ihren neuen "Papa"...
da hilft tatsächlich nur noch der Anwalt!!

Viel Glück!!

Beitrag von vifrana58116 - 16.10.11 - 13:43 Uhr

Frag mal einen Mitarbeiter beim Jugendamt. Die können dir Storys erzählen.... Da wird es einem schwindelig, wieviele Frauen den Vater - obwohl bekannt - nicht angeben.

Unabhängig davon hat das Kind ein RECHT auf Kenntnis seiner Herkunft. Die Mutter verwehrt dem Kind systematisch dieses Recht - aus welche Motiven auch immer.

Die Motiven von Müttern sind oft zum Haare-raufen: meine Schwägerin hat sich getrennt und war dann (O-Ton) "Heilfroh, dass wir kein gemeinsames Sorgerecht haben, sonst könnte er ja jetzt mitentschieden" :-[ Mich macht sowas ja echt fassungslos, denn der Papa von dem Kleinen hat sich immer gut gekümmert. Traurig für das Kind!

Beitrag von dna - 01.10.11 - 21:24 Uhr

Er soll sich einen guten Familiennwalt suchen.

Wenn er bedürftig ist, muss er weder den noch Gerichtskosten bezahlen.

Der wird der Dame dann mal ans Licht ans Fahrrad machen.

Wichtig: Keinen Kontakt mehr zur KM suchen. Sie hat sich eindeutig geäussert. Alles künftig über den Anwalt.

Dauert zwar aber der Erfolg ist sicherer!

Manche kapieren es nur auf die harte Tour!

Beitrag von karna.dalilah - 01.10.11 - 22:44 Uhr

So lang er nicht als Vater feststeht hat er rechtlich gesehen kein Umgangsrecht.
Er kann gerichtlich die Vaterschaft feststellen lassen und NACH der Feststellung das gemeinsame Sorgerecht beantragen.

Gruss
Karna

Beitrag von kleenerdrachen - 03.10.11 - 13:08 Uhr

Hallo,
er muss doch eine Abschrift der Vaterschaftsanerkennung haben, wenn er diese unterschrieben hat? Da drin steht dann auch, dass sich beide Eltern damit einverstanden erklären, zumindest ist das bei uns der Fall #kratz

Ich denke der Weg zum Anwalt ist der richtige und inzwischen wird ja daran gearbeitet, dass der Vater automatisch das Sorgerecht bekommt, wenn die Mutter keinen driftigen Grund hat, es abzulehnen- ich frage mich nur, ob ein Vater dann auch das Sorgerecht der Mutter in frage stellen kann, aber das ist hier ja nicht die fRage.

Beitrag von sporty1980 - 18.10.11 - 10:54 Uhr

Hallo,

mir ist zunächst einmal neu, dass man für eine Vaterschaftsanerkennung nur was ausfüllen muss. Mein Lebensgefährte und ich sind nicht verheiratet und haben letztes Jahr eine kleine Tochter bekommen. Für uns stand von Anfang an fest, dass er die Vaterschaft anerkennt und wir das gemeinsame Sorgerecht wünschen. Wir mussten letztes Jahr zum Jugendamt fahren. Dort haben wir eine Belehrung über uns ergehen lassen müssen, was die Auswirkungen der Anerkennung der Vaterschaft sind usw. Im Anschluss musste mein Lebensgefährte die Anerkennung unterschreiben und ich der Anerkennung zustimmen. Anschließend wurden unsere beiden Unterschriften beglaubigt. Darüber hinaus haben wir eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben, die wir auch beide unterschreiben mussten. Diese Unterschriften wurden dann auch beglaubigt.

Da der Sohn Deines besten Freundes zwei Jahre alt ist, hätte die Anerkennung wohl wie oben geschildert aussehen müssen.

Ohne anwaltliche und gerichtliche Hilfe, wird Dein bester Freund nicht an seinen Sohn herankommen. Es muss zunächst - sofern die Mutter des Kindes auch auf ein Anschreiben des Anwaltes hin, der Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmt - beim Amtsgericht (Familiengericht) eine Klage auf Anerkennung der Vaterschaft eingereicht werden. Im Laufe dieses Verfahrens wird - sofern das Gericht davon überzeugt ist, dass Dein bester Freund wohl der Vater von dem Kind sein könnte - ein Vaterschaftstest angeordnet. Sobald das Ergebnis des Vaterschaftstests offiziell ist, kann er das Sorgerecht beantragen. Wie dort die Aussichten stehen, vermag nur ein Anwalt mitteilen zu können und keine Hobbyrechtler. Denn das wird von Fall zu Fall entschieden und vor allem unter Berücksichtigung des Kindeswohl.

Im Übrigen wurde zwischenzeitlich was für die Stärkung der Vaterrolle getan. Das gilt aber erst für Neugeborene Kinder. Sobald die Vaterschaft anerkannt wurde, haben die Kindeseltern das gemeinsame Sorgerecht automatisch. Es bleibt also spannend, was der Rechtsgebung noch einfällt, um die Vaterrolle zu stärken.

Im Übrigen kann ich nur bestätigen, dass Dein bester Freund keine Angst vor enormen Kosten zu haben braucht. Sofern er nicht so gut betucht ist, kann er einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Entweder macht man das beim Anwalt direkt oder holt sich vom zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein. Somit kann man sich schon mal vom Anwalt beraten lassen. Der bekommt seine Vergütung dann aus der Staatskasse. Sofern der Anwalt der Meinung ist, dass gerichtliche Schritte eingeleitet werden müssen (was vorliegend wohl darauf hinauslaufen dürfe), kann Dein Freund Prozesskostenhilfe beantragen. Dazu wird ihm wohl sein Anwalt mehr erzählen können. Das Gericht würde die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Freundes auswerten und ihm Prozesskostenhilfe mit oder ohne Raten bewilligen.

Ich wünsche Euch viel Glück.

LG Sporty1980

Beitrag von milka22001 - 09.11.11 - 17:08 Uhr

hääää??? wenn er die geburtsurkunde unterschrieben hat ist er doch automatisch der vater oder nicht?