Hallo an die Steuerexperten,
ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen habe mich schon durch das halbe Internet gegoogelt und noch keine Antwort gefunden.
Folgender Sachverhalt, mein Mann hat die Steuerklasse 3 und ich die 5, da ich zu Hause bin und die Kinder betreue, bzw bevor die Kleine geboren wurde bin ich auf 400 Euro arbeiten gegangen, so wie waren bis dato nicht dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, da ich keine Steuern gezahlt habe.
Nun möchte ich aber für 2 Monate eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, passt ja auch alles mit dem Hausfrauenvertrag, da ich dieses Jahr noch nicht auf 400 Euro arbeiten war, also keine Sozialversicherungsabgaben usw, Steuerkarte musste ich abgeben. Aber wie verhält es sich nun, ich werde voraussichtlich Steuern zahlen, da ich über die 400,00 Euro komme , ich möchte gerne wissen ob wir nächstes Jahr vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung herangezogen werden können.
Hoffe hierauf eine Antwort oder vielleicht hat jemand Erfahrung und kann mir berichten oder kennt jemanden.
LG twinny72
Steuerexperten kurzfristige Beschäftigung?????!!!!!
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Beitrag von twinny72 - 01.10.11 - 11:51 Uhr
Beitrag von susannea - 01.10.11 - 13:45 Uhr
Wenn du Steuern zahlen musst, dann gehört es in die Steuererklärung.
Beitrag von lavala - 01.10.11 - 14:22 Uhr
Bei Steuerklasse III muss grundsätzlich eine Steuererklärung abgegebn werden. Ob Ihr etwas nachzahlen müsst oder zurück erhaltet, entscheidet das FA. ich rate Euch dringend, schnellstens die fehlenden Steuererklärungen nachzureichen. Die Abgabe der Steuererklärung ist eine Bringepflicht des Bürgers, es kann Euch richtig Geld kosten.
Beitrag von twinny72 - 02.10.11 - 13:23 Uhr
Hallo,
danke für deine Antwort, aber das war ja nicht meine Frage und im übrigen ist deine Antwort so leider auch nicht richtig, wir waren bisher nicht zu einer Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet da nur ein Ehegatte Arbeitslohn im steuerrechtlichen Sinne bezogen hat, siehe hier auch ein Auszug von Konz-Steuertipps:http://www.konz-steuertipps.de/konz/tipp/steuererklaerungspflicht-fuer-arbeitnehmer/339.html
im übrigen hatte ich das letzte Woche auch schon beim Finanzamt nachgefragt, wegen der Fristen, da ich bis dahin noch von einer Teilzeitbeschäftigung meinerseits für den Rest des Jahres ausgegangen bin,nun wäre aber eine " kurzfristige Beschäftigung" für beide Seiten rentabler, die Frage natürlich auch ob sie das für mich wäre, ob sie der geringfügigen Beschäftigung gleichgestellt ist, im steuerrechtlichen Sinne, naja und da komme ich nicht weiter und da habe ich auf Hilfe von Steuerexperten gehofft, jemand der sich mit der Materie auskennt, am besten Steuerberater oder ähnliches.
