Verdienst unter 400 EUR immer steuerfrei?

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Beitrag von cherry19.. - 01.10.11 - 12:14 Uhr

Hallo,

ich habe eine Frage:

Wenn Jemand in einem Unternehmen ein paar Tage schnupperweise arbeitet und diese Tage vergütet bekommt, die Auszahlung dann unter 400 EUR liegt, ist diese dann steuerfrei?

Bei einer Bekannten von mir war es nämlich so, dass diese mit der Option auf Festanstellung in einem Unternehmen 3 Tage arbeitete. Jedoch stellte sie nach den drei Tagen fest, dass das durchaus nichts für sie ist. Sie hat dann in den drei Tagen von morgens bis abends gearbeitet und ein "Gehalt" von 203 EUR erzielt. Der "Arbeitgeber" hat jetzt diese Tage vergütet und Lohnsteuer usw. abgezogen. Sie wurde bei der SV angemeldet und gleichzeitig wieder abgemeldet mit dem Grund: Ende der Beschäftigung, obwohl kein Arbeitsvertrag bestanden hat.

Ist das so korrekt?

Danke für Antwort.


Janine

Beitrag von cherry19.. - 01.10.11 - 12:17 Uhr

Ach nochwas: Bei der An- und Abmeldung steht, dass es sich um ein Teilzeitverhältnis gehandelt hat. Montag wäre es zu dem Vertrag gekommen und Donnerstag, Freitag und Samstag hat sie gearbeitet gehabt.

Beitrag von vwpassat - 01.10.11 - 12:25 Uhr

Es kommt doch darauf an, wieviel im ganzes Jahr verdient wird.

Formell ist das alles korrekt.

Beitrag von cherry19.. - 01.10.11 - 12:30 Uhr

Ahso.

Auch wenn noch kein Vertrag bestanden hat?

Alles in Allem kann sie dann wohl auch zufrieden sein, dass sie überhaupt etwas bekommen hat. Ich denke, wenn er nichts gezahlt hätte, hätte sie auch nichts machen können.

Beitrag von vwpassat - 01.10.11 - 13:24 Uhr

Was denn für ein Vertrag?

Das ist halt mündlich geschehen.

Beitrag von angelika2112 - 01.10.11 - 12:48 Uhr

Hm... da ihr ja keine vertragliche Vergütung zustand, sollte sie froh sein etwas bekommen zu haben, die meisten bekommen für ein Praktikum gar nichts.

Hat sie denn in dem selben Monat auch noch andere Vergütungen bekommen? Wenn der Lohn insgesamt über die 400€ ging, also mit den anderem Lohn zusammen, dann ist es korrekt.

Aber ich kann dir hier auch keine 100% sichere Antwort geben, am besten deine Freundin erkundigt sich direkt beim Finanzamt, die müssten es wissen.

Beitrag von lavala - 01.10.11 - 14:18 Uhr

Alles vollkommen korrekt!

Der AG ist bei seiner Berechnung vom eigentlichen Monatsgehalt ausgegangen. Dieses Monatsgehalt wird in Tagesgehälter umgerechnet und dementsprechend auch anteilig SV-Beiträge und Lohnsteuer abgezogen.
Im Lohnsteuerjahresausgleich/Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 wird dieser Betrag entsprechend angerechnet und k a n n zu einer Steuerrückzahlung führen.

Ein Arbeitsvertrag bedarf lt. BGB nicht der Schriftform, es hat sehr wohl ein Vertrag bestanden, weil der AG ein Angebot abgegeben hat (alle Arbeitsbedingungen) und die Bekannte hat durch das Arbeiten dieses Angebot angenommen.

Das hier ist nicht mit einem 400,00 €-Job zu verwechseln bzw. gleichzustellen.