Hallo,
ich habe nun seit längerer Suche endlich einen Job gefunden, bei dem ich nächste Woche anfangen muß.
Nun meine Frage:
Welche Steuerklasse habe ich??
Ich bin geschieden, aber lebe mit neuem Partner zusammen und wir haben 2 gemeinsame Kinder.
Kann ich dann in die III oder muß ich doch die I nehmen. Nur da hab ich ja ne ganze Menge Abzüge dann 
Kann mir da evtl einer was dazu sagen??
Danke und
ige Grüße Mandy
Welche Steuerklasse??? Hilfe!!!!
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Beitrag von crazyrabbit2010 - 01.10.11 - 12:25 Uhr
Beitrag von angelika2112 - 01.10.11 - 12:41 Uhr
Es gibt mehrere Möglichkeiten...
Wenn du die 3 willst, muss du dich mit deinem Freund als "Lebensgemeinschaft" öffentlich eintragen lassen, dann bekommt er aber STK 5 (oder ihr heiratet)
Wenn er deutlich mehr verdient als du, sollte er die 3 nehmen und du die 5.
Ihr könnt auch weiterhin beide die 1 behalten, das werdet ihr auch müssen, wenn ihr als Lebensgemeinschaft weiterlebt ohne verheiratet zu sein oder es als solche auch offiziell eintragen lasst.
STK 2 würdest du bekommen als alleinerziehende ohne Lebenspartner.
Beitrag von ujn1 - 01.10.11 - 23:38 Uhr
ääähm, könntest Du mir irgendeine Quelle für Deine Aussagen mitteilen?
Soweit ich weiss, gilt das nur für "eingetragene Lebenspartnerschaften", mit anderen Worten Homo-Ehen. Und das auch nur nach der vorläufigen Ansicht einiger Finanzgerichte, die die bisherige gesetzliche Regelung in diesem Punkt für verfassungswidrig halten.
Für "normale" Partnerschaften hätte ich das noch nie gehört.
Und da laut TE gemeinsame Kinder vorhanden sind, halte ich das mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft für wenig wahrscheinlich.
LG
Beitrag von ujn1 - 01.10.11 - 23:33 Uhr
Hi,
als Ledige kommen für Dich nur StKl. I oder II in Betracht.
Da Du mit Deinem Partner zusammenlebst, bleibt eigentlich nur noch die I, es sei denn, er lebt offiziell nicht bei Dir, und Du hättest Anspruch auf den Alleinerziehendenentlastungsbetrag (was für ein schönes Wort).
Oben angesprochene Eintragung von Steuerklassenkombination III/V ist nach Auffassung einiger Finanzgerichte und des BFH für "eingetragene Lebenspartnerschaften" zu gewähren, d.h. für homosexuelle Partner. Da ihr gemeinsame Kinder habt, dürfte das für Euch ausscheiden.
LG
