Hallo, ich brauche mal bitte einen Rat ich habe mich am 09.09.11 (da ist er ausgezogen) von meinem Ehemann getrennt.
Ich musste ALG II beantragen und deshalb auch UVG (mein Mann verdient nicht so viel um den Mindestunterhalt zahlen zu können, sondern nur ca 3/4 davon).
ERst gab es richtig Zoff, nur er hat dann eingesehen, dass es so wegen der Kinder (wir haben 3) nicht so gehen kann. ER hat sich hier im Dorf eine Wohnung genommen (erstmal günstiger, 2. können die Kids ihn besuchen, da 3 Zimmer und so teuer wie eine Wohnung in der Stadt, die 1ZKB groß ist). 5 km von der Stadt in der er arbeitet entfernt.
Ich hatte ihm geraten dass er in die Stadt zieht, da er keinen Führerschein hat. Aber er wollte in der Nähe bleiben, kann ich ihm nicht verbieten, außerdem hat er eine Mitfahrgelegenheit.
Er hatte gar keine Möbel, deshalb habe ich ihm geholfen Möbel anzuschaffen (zusammengesammelt, gebraucht). Was ging habe ich ihm auch gefahren, mit dem Auto. Finde es fies, wenn ich ihn nicht dabei unterstütze denn er lässt mir ja den ganzen Hausrat da.
Nun kam heute ein Brief, sinngemäß stand drin: Mehrere Kollegen haben meinen Ex und mich zusammen in XXX (dem Dorf wo ich wohne und er auch) und in XXX in der nächstgrößeren Stadt, wo das Amt auch sitzt und ich regelmäßig einkaufe, Eltern besuche ect.).
Sie wollen mir den Unterhalt nicht zahlen und meinen ich versuche zu betrügen.
Es ist nicht so, davon habe ich nichts. Wir sind wirklich getrennt. Nur unsere mittlerer wird jetzt z.B. operiert, da ist er mal mit zum Arzt um sich das anzuhören. Ich hatte einen Kaiserschnitt ich kann nicht schwer heben, er half mir auch mal beim Großeinkauf, als ich Getränke kaufen musste. Oder ich habe ihn abgeholt, damit er auf die Kids aufpassen kann, als ich arbeiten musste. Seine Wohnung ist noch nicht komplett eingerichtet, dass er unsere Kids da haben könnte. Erst wohnte er bei seinen Eltern in der Stadt.
Hier im Ort sind wir zusammen zum Indianerfest des Mittleren gegangen, da er eine Aufführung hatte. Die meisten Sachen hat er schon in seiner Wohnung, nur da er noch Spiegelschrank braucht, Garderobe und so Kleinigkeiten hab ich ihm angeboten, dass er sich alles was er braucht und als Tauglich befindet mitnehmen kann.
Außerdem ist mein Mann geistig behindert/eingeschränkt 50%, das habe ich dem UVG auch schonmal erklärt. Ich kann ihn nicht komplett auf sich allein stellen, sondern ihm so langsam helfen, dass er es auf die Reihe bekommt. Er hat ein eigenes Konto, weiß aber nicht wie das Onlinebanking geht z.B.), er versteht oft Sachen falsch, wenn er etwas liest bzw. versteht nicht was er liest. Er hat den UVG-Brief bekommen und war ganz verzweifelt, dass er soviel bezahlen soll obwohl er nicht kann, drin stand aber dass sie es prüfen ob er soviel zahlen kann und wenn er nicht antwortet sie davon ausgehen. ER kann ganz viel nicht, und ich glaube es wäre sein Untergang, wenn ich ihn einfach so stehen lasse. Sondern wollte ihm auch zeigen, dass er noch auf mich zurückgreifen kann und nicht ganz allein dasteht. Es fällt ihm schon schwer genug, nur ich kann einfach nicht mehr mit ihm. Es tut mir ja auch leid, weil er sich immer bemüht hat.
Er wohnt aber definitiv allein, Finanzen sind getrennt und wir sind kein Paar mehr. Aber er kommt z.B. her, wenn er was überweisen muss oder fragt mich wieviel Geld er zur Verfügung hat. Auch wegen seiner Kids. Ich hab ihm auch in seiner neuen Wohnung geholfen, die Möbel zu stellen oder mal was reinzutragen.
Langer Rede, kurzer Sinn. Ich fühl mich wie ein Verbrecher, nur weil ich versuche es "freundschaftlich" und mit meinem Gewissen vereinbarbar über die Bühne zu bekommen.
Geht es wirklich, dass sie mir deswegen den UVG nicht gewähren? Wenn ja, was sagt die ARGE dazu! Selbst mein Sachbearbeiter in der ARGe meinte: "Den Schriftverkehr für ihren Mann nehme ich an, werden sie aber weiterführen." Wir bezogen vor einigen Jahren schonmal ALG II, und er kennt die Problematik bei meinem Noch-Mann. Damals habe ich auch schon alles gemacht, weil mein Mann einfach nicht verstand, was man von ihm wollte.
Er ist so ein ganz lieber, aber ich kann einfach nicht mehr. Wir sind wirklich getrennt und es wird auch so bleiben, sonst gehe ich noch ein.
Bitte helft mir.
GGLG
UVG unterstellt dass wir nicht getrennt leben! Bitte Hilfe.
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Beitrag von duchovny - 01.10.11 - 21:41 Uhr
Beitrag von nightwitch1988 - 01.10.11 - 22:21 Uhr
hi
erstmal bleib ruhig. wenn du nix
schreib das, was du uns hier geschrieben hast, der uvg-stelle. freundschaft kann euch ja keiner verbieten.
geh aber auch zum anwalt und lass dich bzw. lasst euch beraten und den ganzen papierkram für euch erledigen.
übrigens:
ist die scheidung schon eingereicht? wenn nicht, dann los, denn diese dürfte ja eure version beweisen.
lg
Beitrag von krokolady - 02.10.11 - 09:31 Uhr
Die sind erst 4 Wochen getrennt......Scheidung kann man erst nach dem Trennungsjahr einreichen!
Beitrag von hoeppy - 02.10.11 - 07:30 Uhr
Hallo,
hat Dein Mann keinen Betreuer?
Meine Kollegin ist auch mit einem geistig Behinderten Mann zusammen. Aber er hat einen Betreuer, der allem zustimmen muss.
Und dieser kümmert sich auch um alle Dinge.
Du schreibst Du bleibst mit Deinem Mann nicht länger zusammen weil Du sonst kaputt gehst, willst aber weiterhin alles für ihn machen.
Wie soll Dein Leben so weitergehen? Du hast ja keinen Abstand zu ihm.
Dann ist es ja wie wenn ihr weiter zusammen seid, nur das ihr eben nicht mehr zusammen lebt.
Du willst doch bestimmt auch irgendwann mal einen neuen Partner haben. Wie soll der verstehen das Dein Ex noch komplett zu Deinem Leben gehört weil er eben nichts selbst kann.
Ich würde mich um so einen Betreuer kümmern. Ich kenne mehrere behinderte Menschen. Meinen Onkel, meine Tante und den Freund meiner Kollegin.
Und alle haben für solche Dinge Betreuer.
Ich finde zu einer Trennung/Scheidung gehört auch eine gewisse Distanz. Klar kann man befreundet bleiben. Aber man hat trotzdem eine Distanz (keinen Einblick in die Finanzen, keinen Einblick in alle anderen Ämtersachen)
LG Mona
Beitrag von bruchetta - 02.10.11 - 11:00 Uhr
Ich würde einfach schreiben, dass definitiv eine Trennung vollzogen wurde, ihr aber weiter befreundet seid und Du Dich aufgrund seiner Behinderung weiter um ihn kümmerst.
Das muß ja wohl erstmal so hingenommen werden.
Dass man Euch zusammen gesehen hat, bedeutet in keinem Fall, dass Ihr noch ein Paar seid.
Beitrag von allybabe - 02.10.11 - 11:21 Uhr
Mal was anderes:
Wenn in deinem Haushalt niemand weiteres über 18J gemeldet ist, dann bist du alleinerziehend (hättest somit auch Anspruch auf LStK II) und dein Mann/Freund/Ex whatever keinen Unterhalt zahlen kann, dann kannst du UHV beantragen.
Also die Unterstellungen, haben nichts mit dem Thema an sich gemein.
In was für einem StasiDörfchen lebt ihr denn da?!
Beitrag von zubbeline - 03.10.11 - 07:30 Uhr
in was für einem komischen Dorf wohnt ihr denn. Seid ihr bekannt wie ein bunter Hund oder warum kennen die Kollegen sowohl Dich wie auch deinen Ex so genau?
Ich würde auch einfach antworten, dass ihr sehr wohl getrennt seid, aber im Interesse der Kinder an gemeinsamen Terminen teilnehmt.
Ich hab sowas noch nie gehört. Ich wohne auch im gleichen Dorf, wie mein Ex und dort und der dazugehörigen Stadt wurden wir sicherlich auch schonmal zusammen gesehen.
Beitrag von nick71 - 03.10.11 - 09:35 Uhr
Du hast doch sicher einen ablehnenden Bescheid bekommen...dagegen kannst du Widerspruch einlegen.
Ist dein Mann denn schon an seiner neuen Adresse gemeldet?
Beitrag von manavgat - 03.10.11 - 14:02 Uhr
Gib das einer Anwältin und lass es über PKH laufen.
Auf jeden Fall muss gegen den Bescheid Widerspruch innerhalb der Frist eingelegt werden.
Gruß
Manavgat
Beitrag von duchovny - 04.10.11 - 08:03 Uhr
Hallo,
ich danke euch!
Ich habe noch keinen ablehnenden Bescheid bekommen, sondern eine Aufforderung eine Stellungnahme abzugeben. Diese werde ich da heute persönlich vorbeibringen. Sollte ich diese Stellungnahme nicht abgeben, so würden sie davon ausgehen, dass es so ist und ich keinen Anspruch auf UVG habe. Ich habe reingeschrieben, dass es auch wegen der Trennung unseres gemeinsamen Hausrates und der Neuanschaffung für ihn (denn er hat ja eigentlich Anspruch auf die Hälfte) öfter zu Treffen gekommen ist.
Ehrlich gesagt kam mir der Sachbearbeiter schon vom 1. Moment an total blöd. Mein Noch-Mann verdient wenig, deshalb habe ich da keine langen Faxen gemacht, sondern bin gleich zum UVG, eben weil klar ist, dass er den Mindestunterhalt nicht zahlen kann. Das hat dem wohl gar nicht gefallen und ich bekam gleich einige dumme Sprüche gedrückt! Auch als ich mich erkundigte, wie dies jetzt für ihn läuft.
Ich habe keine Ahnung ob die im Kreishaus Steckbriefe in die Kantine gehangen haben oder sowass in der Art, oder die es auf gut Glück versuchen. Irgendwie hat dies finde ich mit Voyeurismus zu tun, denn ich muss mich wieder erklären und wieder Teile unserer Trennung preisgeben.
Ich würde nicht soweit gehen und sagen, dass mein Noch-Mann einen Betreuer braucht, sondern ich denke einfach etwas Beistand in dem was er nicht kann. Ich hoffe ja, dass ich es hinbekomme und er dann bald selbst Überblick hat. Mir tut es schonmal gut, dass er hier nicht weiter wütet und Chaos reinbringt.
