Kennt sich jemand mit Krankenkassenbeiträgen für Exsistenzgründer aus?

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Beitrag von merlin007 - 02.10.11 - 08:40 Uhr

Hallo,

ich habe seit 4 Jahre ein Kleingewerbe für Fotografie. Mein Chef geht jetzt ganz plötzlich in Rente und ich werde voraussichtlich ab Dez. arbeitslos sein.

Bei der Agentur für Arbeit war ich schon, der Arbeitsmarkt für meinen Beruf sieht sehr schlecht aus. Sie hat mir jetzt den Vorschlag gemacht, Exsistenzgründerzuschlag für das Fotografengewerbe zu beantragen.
Dafür müsste ich einen Tag arbeitslos sein.

Öfters habe ich schon darüber nachgedacht, nur noch Fotos zumachen. Im Moment fotografiere ich 2-3 Hochzeiten pro Monat. Gerne würde ich noch Kinder und Babyfotografie anbieten (mache ich auch ab und zu aber im Moment fehlt die Zeit dafür) und auch Kindergärten, Schulen e.t.c. anschreiben. Bedarf dafür ist da.

Wie verhält sich das mit den Krankenkassenbeiträgen? Am Anfang werde ich ja noch nicht soviel einnehmen. Im Moment nehme ich ca. 2500 € mit dem Nebengewerbe ein. Davon bezahle ich noch die Bilder, Bilderalben, Mappen, Fahrtkosten e.t.c.

Als Hauptgewerbe müsste ich ja viel mehr Werbung machen. Zeitungsanzeigen, Flyer, Briefe verschicken e.t.c. es muss noch das ein oder andere angeschafft werden.

Als Gründungszuschuss werden mir 716 Euro + 300 Euro zur sozialen Sicherung gezahlt. Wird der Krankenkassenbeitrag aus den ganzen 2500 Euro (Einnahmen) + 716 Euro berechnet? Oder der Gewinn den ich erziehle + 716 Euro?

Kann mir jemand weiterhelfen? Ich möchte nicht zu blauäugig daran gehen.

Dankeschön Merlin


Beitrag von seikon - 02.10.11 - 14:25 Uhr

Die handwerks kammer bietet hier kostenlose beratung an.das wurde ich auch in anspruch nehmen. Ggf fallen noch ganz andere pflichtversicherungen an, in denen du dann beiträge zahlen musst. Aussenden musst du doch ja wegen rente und arbeitslosenversicherung usw auch noch informieren.

Beitrag von manavgat - 02.10.11 - 20:13 Uhr

Krankenkasse und Pflegeversicherung gehen von einem Mindesteinkommen (Gewinn vor Steuer) von 1800 Euro (ca.) aus. Hast Du kein Vermögen über dem Freibetrag, dann kannst Du einen Antrag auf den ermäßigten Beitrag stellen, der liegt bei ca. 1200 Euro Berechnungsgrundlage. Bleib in der gesetzlichen Krankenkasse, da kannst Du mit wenig Geld ab der 7. Woche Krankentagegeld versichern und müsstest in dieser Zeit - wenn Du länger krank bist - auch keine Beiträge zahlen.

Ich bin bei der Techniker. Vielleicht schaust Du mal da.

Gruß

Manavgat

PS: Gewinn vor Steuer = Einnahme - aller! Ausgaben im Zusammenhang mit dem Gewerbe

Noch ein Tipp: Flyer drucken lassen bei saxoprint.de. Ist billig und sichert Arbeitsplätze im Osten.

Beitrag von nancy1970 - 02.10.11 - 22:45 Uhr

hallo merlin,
ein kleiner tippppp von mir , wenn du dich bis zum 31.10. selbständig machst bekommst du das arbitslosengeld plus die 300 euro noch 9 monate , ab 1.11. gibt es das nur noch 6 monate .

lg antje

Beitrag von ichbins04 - 02.10.11 - 23:08 Uhr

hallo,

ich habe bei meiner kk angerufen und die konnte es mit anhand meiner zahlen ziemlich gut ausrechnen. unterm strich zahle ich nun 8 euro weniger, als das ,was sie ausgerechnet hatte.

glg