hallo und guten abend,
ich hatte vor paar wochen schon mal die frage gestellt. jetzt bräucht ich bitte nochmal detailliertere informationen.
also nochmal kurz zum sachverhalt:
ich habe letzten monat bei einem amb. pflegedienst probegearbeitet und mich dann entschlossen, dort anzufangen.
das ging einen tag gut, bis ich dann meinen dienstplan gesehen hab, der plötzlich gar nicht mehr nach absprache war weil sie einfach keine pflegekräfte haben, etc und anderes war auch noch, also hab ich das klären wollen, mein chef liess sich aber auf keine diskussion ein und dann hab ich für den nächsten tag den dienst gleich abgesagt, bzw sofort wieder gekündigt.
ich kenne solche spielchen inzwischen und vertue da keine zeit mehr.
es handelt sich also um den probetag und den einen arbeitstag.
ich hab heute auf mein konto geschaut, sie haben leider nichts überwiesen, auch nicht den offiziellen arbeitstag.
so, jetzt meine frage: ist der arbeitgeber WIRKLICH verpflichtet den probetag zu vergüten?? wenn ja, hat dann jemand den entsprechenden paragraphen für mich parat?
ich merke schon, das wird wieder ein kampf, aber ich sehe es nicht ein, denn ich hab nichts zu verschenken und gearbeitet hab ich dafür ja auch. das sind bei 10,-/std. nämlich dann insgesamt eine woche zu essen.
wäre euch über jede info dankbar!
diana
Muss Probetag bezahlt werden?
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Beitrag von polediana - 02.10.11 - 20:41 Uhr
Beitrag von susannea - 02.10.11 - 21:22 Uhr
Arbeit muss grundsätzlich vergütet werden, aber die andere frage ist ja auch, hast du die Kündigungsfrist eingehalten?
NIcht das dein Chef noch was von dir dafür bekommt, weil du das nciht getan hast!
Beitrag von polediana - 02.10.11 - 22:22 Uhr
Kündigungsfrist? War ja noch in der Probezeit....
vg
Beitrag von susannea - 02.10.11 - 22:25 Uhr
Ja und, wie kommst du darauf, dass man dann fristlos kündigen kann.
Ich glaube, du solltest froh sein, wenn da nicht vom AG noch etwas kommt, denn wenn er nun neimanden gefunden hat und ihm damit KOsten entstanden sind, gehen die eigentlich zu deinen Lasten.
Die Frist laut BGB in der Probezeit ist 2 Wochen, also ich wäre ganz vorsichtig, worüber ich mich beschwere!
Manchmal kann man echt nur den Kopf schütteln!
Beitrag von polediana - 02.10.11 - 22:38 Uhr
eigentlich wars mir klar, dass wieder nur blöde antworten kommen.
gruß, diana
Beitrag von susannea - 02.10.11 - 22:43 Uhr
Wieso blöde Antworten.
Du hast dich scheinbar überhaupt nicht informiert, hast unentschudlgit bei der Arbeit gefehlt und erwartest nun, dass der AG sich ans Gesetz hält, was du nicht tust?
Was ist daran eine blöde Antwort!
Klar muss er eigentlich zahlen, aber klar musst du auch bis Ende der Kündigungsfrist (2 Wochen!!!) arbeiten!
Also besser wohl den Mund halten und hoffen, dass er nicht noch mit irgendwelchen berechtigten Forderungen kommt!
Beitrag von susannea - 02.10.11 - 22:48 Uhr
Achso, ich kann über soviel Dummheit auch nur den Kopf schütteln.
Siehs doch wenigstens ein, dass du Mist gemacht hast!
Das nächste Mal besser vorher informieren, aber haben dir nciht damals schon alle gesagt, du verhälst dich nicht korrekt?!?
Beitrag von demy - 02.10.11 - 23:20 Uhr
Hallo,
dir die gesetzlichen Kündigungsfristen zu nennen und dich darauf hinzuweisen, dass du dich bei Verstoß dagegen, zivilrechtlich schadenersatzpflichtig machst, ist also eine blöde Antwort?
Nicht schlecht!
Find ich schon ein bissl komisch 
Ja Probearbeit muss bezahlt werden, die 2 Tage kann der AG aber mit den ca.10 Arbeitstagen verrechnen die er noch von dir zu bekommen hat.
Ich würde es an deiner Stelle schnell einfordern, dann bringt dir der Ex AG die Kündigungsfristen denke ich schnell bei.
Wir geben hier ja eh nur blöde Antworten.
Man man man, Kunden schickt das Amt!
Beitrag von allybabe - 02.10.11 - 23:32 Uhr
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vielleicht braucht die TE ja nur jmd. der es ihr gaaaaaanz L A N G S A M erklärt
Hauptsache sie schiesst in anderen Threads noch gegen den Überbringer, nur weil ihr die Antwort nicht passt..woher diese Weltfremdheit kommt, würd ich mal gerne wissen...
Beitrag von vwpassat - 03.10.11 - 00:56 Uhr
Die einzige blöde Antwort ist Deine!
Es mag ja sein, dass da nicht alles glatt gelaufen ist, aber ich würde Dir als Chef auch nichts bezahlen, wenn Du am 1. Tag meinst, am 2. gar nicht mehr kommen zu wollen.
Eigentlich bekomme ich dann von Dir den Ausfall für die Kündigungsfrist der Probezeit.
Sei froh, wenn da nichts kommt.
Beitrag von nick71 - 03.10.11 - 09:29 Uhr
Also, von mir würdest du keinen Cent bekommen. Und eine Bezahlung steht dir m.E. auch gar nicht zu. Du hättest -wie bereits gesagt- eine Kündigungsfrist einzuhalten gehabt und kannst froh sein, dass der Arbeitgeber nicht darauf besteht.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 03.10.11 - 08:40 Uhr
Hallo
Sorry, so naiv kann doch keiner sein, oder? Auch in der Probezeit gibt es eine Kündigngsfrist.
Also vorsichtig mit Forderungen. denn du hast unentschuldigt gefehlt. Da kann eher auf dich was zukommen.
Solche Arbeistkräfte braucht echt keiner. Anscheinend hast du ja sowas öfters schon erlebt.
Bianca
Beitrag von king.with.deckchair - 03.10.11 - 23:17 Uhr
Auch in der Probezeit gelten Kündigungsfristen! So wie ein Arbeitgeber einen ohne wichtigen Grund nicht einfach von jetzt auf gleich in der Probezeit hinauswerfen kann, so hat auch der Arbeitnehmer nicht das Recht, einfach nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen.
Beitrag von allybabe - 02.10.11 - 23:33 Uhr
Wer seine Rechte einfordern will, sollte auch seine Pflichten kennen...
Beitrag von myimmortal1977 - 03.10.11 - 09:17 Uhr
Für Deinen Fall greift dieses:
http://dejure.org/gesetze/BGB/612.html
Das Problem an der Geschichte ist nur, wie von den anderen schon beschrieben, das Du Dich nicht an die Kündigungsfristen gehalten und von der Arbeit einfach unentschuldigt fern geblieben bist.
Ein entschuldigtes Fehlen wäre schon gewesen, wenn Du Dir einen gelben Schein vom Arzt geholt hättest, bis zum Ende der Kündigungsfrist oder der AG Dich von seiner Seite aus freigestellt hätte.
Hättest Du nen gelben Schein gebracht, hättest Du sogar für die komplette Zeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung Anspruch auf Lohnfortzahlung gehabt. Also, weitaus mehr, als die 2 popeligen Tage, um die es Dir jetzt hier geht.....
Jetzt wäre ich an Deiner Stelle, aufgrund des unentschuldigten Fehlens, ganz ruhig. Denn der AG kann in der Tat Regress von Dir fordern, Schadenersatz, Kosten für Personalersatz etc....
Das willst Du doch nicht wirklich riskieren, oder????
Ich kann schon verstehen, dass es einen aufregt, wenn die Arbeitsbedingungen auf einmal ganz anders lauten, wie vereinbart.
Trotzdem bin auch ich der Meinung, wie die Anderen auch, bevor man Dinge einfordert, sollte man auch seine Rechtslage kennen und Du solltest wissen, dass Du gegen geltende arbeitsrechtliche Gesetze verstoßen hast und dafür durchaus zur Verantwortung gezogen werden kannst.
Dir alles Gute, Janette
Beitrag von demy - 03.10.11 - 11:26 Uhr
Hallo,
du schriebst:
"Hättest Du nen gelben Schein gebracht, hättest Du sogar für die komplette Zeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung Anspruch auf Lohnfortzahlung gehabt."
Nein hätte sie nicht, da sie noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hatte.
Gruß
Demy
Beitrag von susannea - 03.10.11 - 12:25 Uhr
Das ist vom Tarifvertrag abhängig, bei einnigen hast du den gleich, sonst gibts eben Krankengeld.
Beitrag von polediana - 03.10.11 - 12:05 Uhr
ja, die rechtslage wollte ich klären, indem ich diesen thread verfasst hab, und um konstruktive antworten gebeten hab. aber ihr müßt schon alle ziemlich frustriert sein da draussen 
ich weiss nicht, ich kann mich schon gar nicht mehr aufregen über die ganzen dummen antworten, die null auf das thema abzielen, weder feinfühlig oder sonst was sind, keinem helfen und nur danach gesucht wird, ob jemand einen rechtschreibfehler gemacht hat oder sich sonstiges "zu schulden" hat kommen lassen.
aber klar, durch die anonymität des internets ja kein problem.
den meisten von euch möcht ich echt nicht im dunkeln begegnen, und erst recht nicht bei tageslicht.
ich finde man kann auch anders antworten, ohne immer gleich beleidigend zu werden. DAS find ich nämlich asozial.
aber ich bin ja selbst schuld, wie mein männe schon immer sagt, wenn ich mich in solche foren einlogge.
echt, alle in einen sack und draufhaun. erwischt sicher keinen falschen.

diana
Beitrag von delfinchen - 03.10.11 - 12:11 Uhr
Hallo,
hab die Beiträge gelesen - welcher soll denn bitte beleidigend gewesen sein?
Nur weil keiner sagte; Gut gemacht, lass dir nix gefallen, du bist im Recht,
sondern, weil man dich auf die Rechtslage hinwies, hat das doch nix mit Beleidigung zu tun??
LG,
delfinchen
Beitrag von windsbraut69 - 03.10.11 - 12:13 Uhr
Du wolltest die Rechtslge klären aber keine rechtliche Einschätzung lesen?
Du bist hier im Unrecht, da Du die Kündigungsfrist mißachtet hast.
Beitrag von demy - 03.10.11 - 16:28 Uhr
Ich glaube du hast eine sehr merkwürdige Sicht der Dinge!
Kommt mir vor als ob du gedanklich in einem Paralleluniversum lebst.
Du hast entsprechende konstruktive Antworten bekommen.
Nur sind es nicht die die du lesen möchtest.
Das hilft dir aber nicht, da die Realität so ist wie geschrieben.
Du bist vertragsbrüchig geworden.
Darüber gibt es überhaupt keine weitere Diskussion.
Man hat dir ebenfalls erklärt, dass du einen Anspruch auf Bezahlung hast, der Ex AG dies aber mit dem entsprechenden Schadenersatz aus deinem vertragsbrüchigem Verhalten gegenrechnen kann.
Du zahlst dann halt drauf.
So und nun erkläre doch mal, was an den Antworten, vor allem der ersten, wo man dir die Rechtslage eindeutig schilderte, beleidigend gewesen sein soll.
Ich denke aber, darauf werde ich hier nie eine Antwort von dir bekommen.
Wir sind ja eh alle doof hier im Forum 
Gruß
Demy
Beitrag von sarahg0709 - 03.10.11 - 13:10 Uhr
Hallo Diana,
kündigen ist die eine Sache, das kannst Du.
Was aber nicht geht, ist von der Arbeit wegbleiben. Dass Dir der AG dann kein Geld bezahlt, ist klar.
Du kannst natürlich versuchen, per Arbeitsgericht, den Lohn für die beiden Tage einzuklagen. Aber ich befürchte mal, da hast Du schlechte Karten.
LG
Beitrag von yms79 - 03.10.11 - 13:33 Uhr
NEIN, ist er nicht und außerdem zählt das unter "Schwarzarbeit", da du im anstellungsverhältnis bist, ist ein Grund für Fristlose...
Beitrag von susannea - 03.10.11 - 13:44 Uhr
NAtürlich ist der AG verpflichtet Probearbeit zu bezahlen, wenn nichts anders vereinbart ist!
Beitrag von yms79 - 03.10.11 - 15:14 Uhr
Nein, ist er nicht, sie ist im Anstellungsverhältnis und macht Probearbeit bei ihrem zukünftigen AG und fehlt auf ihrer Arbeit.
Es ist eine Kann-Bestimmung und kein Muss, über das Amt, wenn sie arbeitlos wäre, müsste sie einen Antrag stellen und das OK vom Amt bekommen.
So einfach ist das nicht, der AG kann, wenn er das rausbekommt, fristlos kündigen und ne Klage kann man obendrein bekommen-> alter AG...
Nee,nee liebe susannea ^^ und ich spreche hier nicht von der Probezeit, sondern von dem Probearbeiten...
