Hallo,
vielleicht kennt sich ja hier jemand aus. Wir haben es immer noch nicht geschaft unsere Steuererklärung für 2009 zu machen und sind jetzt festgesetzt worden. Die Festsetzung entspricht in etwa dem, was wir tatsächlich nachzuzahlen hätten. Kann ich das jetzt einfach zahlen und das Thema 2009 ist erledigt oder muss ich dennoch eine Erklärung machen?
febe
Steuerbescheid 2009 bekommen Festsetzung endgültig?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von febe - 02.10.11 - 22:04 Uhr
Beitrag von susannea - 02.10.11 - 22:26 Uhr
Da wird irgendwo drin stehen, dass dich die Festsetzung nicht von der Verpflichtung, die Steuererklärung abzugeben, entbindet!
Also nein, du musst sie trotzdem machen!
Sei froh, wenn da nciht noch was an Strafe zu zahlen ist!
Beitrag von polediana - 02.10.11 - 22:39 Uhr
und schon wieder ne blöde anmache von dir! sag mal ist dir langweilig?
manchmal kann ich echt nur mit dem kopf schütteln...
Beitrag von susannea - 02.10.11 - 22:46 Uhr
Sage mal, gehts noch?
Wo ist denn das eine blöde Anmache.
Ich sage ihr, was dort stehen wird, denn ich kenne diese Festsetzungen auch, wenn auch nicht von mir, aber auch hier weiß ich genau, wie in deinem Falle, dass das teuer werden kann!
Aber bitte, dir werden wir nur noch "streicheleinheiten" geben!
Also bitte, dann sage ich dir hier: HAst du toll gemacht, du musst dich nicht an Fristen halten, die gelten nur für andere und deswegen würde ich mich auch durchsetzen beim AG und das mir zustehende Geld einklagen!
Er wird sicherlich auf seines verzichten!
Beitrag von silberfunken - 03.10.11 - 00:08 Uhr
Frohen Abend,
nein, das ist keine blöde Anmache gewesen.
Die Aussagen sind alle vollständig korrekt.
Um es mal etwas "steuerjuristischer" auszudrücken.
Da die TE offensichtlich auch Aufforderungen vom Finanzamt erhalten hat, ist davon auszugehen, dass das Ehepaar zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Dies kann an unterschiedlichen Steuerklassen liegen, an weiteren Einkünften (z.B. Selbständige Tätigkeit) oder eben an einer Kombination aus mehreren dieser Punkte.
Nach 1-2 Aufforderungen wird das Finanzamt üblichweise die Summe schätzen. Und genau um das handelt es sich auch. Eine Schätzung. Bei dem Erläuterungsteil wird dann definitiv auch stehen, dass es sich um eine Schätzung handelt, die NICHT von der Abgabe der eigentlichen Steuererklärung befreit.
Neben Zinsen (Zinslauf beginnt für 2009 ab dem 01.04.2011), möglichen Verspätungszuschlagen KANN das Finanzamt darüber hinaus auch noch Zwangsgelder festsetzen. Die Zahlung dieser Zwangsgelder kann zwar dann noch in vielen Fällen vermieden werden, aber demnoch sollte man es nicht so weit kommen lassen.
Mit anderen Worten:
Ich würde vorsichtshalber mal schauen, welche Vorläufigkeitsvermerke auf dem Schätzungsbescheid stehen, und dann schnellstmöglich die 2009´er Erklärung abgeben.
Viele Grüße,
Silberfunken
Beitrag von sassi31 - 03.10.11 - 01:07 Uhr
Blöde Anmache? Das ist eine ganz normale und inhaltlich korrekte Antwort.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 03.10.11 - 09:22 Uhr
Was war daran eine blöde Anmache??
Das was du hier machst, sit blöd.
Ich würde mal den Ball flach halten
Beitrag von novembersonne2010 - 03.10.11 - 14:03 Uhr
Ach schau an...Zwiebel mischt wieder auf....
ganz toll
Beitrag von susannea - 03.10.11 - 14:27 Uhr
Wieso Zwiebelchen, aufmischen tut doch hier mal wieder heute polediana, der die Antworten von mir nciht passen und nicht die von Zwiebelchen!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 03.10.11 - 16:33 Uhr
Kannst Du lesen??? Wohl eher nicht.
Denn dann hättest Du gelesen, das ICH nicht aufmische
Beitrag von novembersonne2010 - 03.10.11 - 18:06 Uhr
Zwiebel ...mit dir lege ich mich nicht mehr an...
das ist mir zu anstrengend
Beitrag von zwiebelchen1977 - 03.10.11 - 19:33 Uhr
Ist wohl auch besser so, gell.
Wegen dem Rechtschreibkurs. Ich würde Dir den empfehlen
Beitrag von zwiebelchen1977 - 03.10.11 - 20:21 Uhr
Du brauchst ja sogar Hilfe wegen einem Kündigunsschreiben für Deinen Mann
Beitrag von gh1954 - 03.10.11 - 07:56 Uhr
>>>Wir haben es immer noch nicht geschaft unsere Steuererklärung für 2009 zu machen<<<
Wenn ich sowas schon lese, "nicht geschafft"....
Beitrag von susannea - 03.10.11 - 08:44 Uhr
Naja, es gibt schon Fälle, wo dann immer noch Unterlagen nicht da sind usw. Aber auch das sollte man dem FInanzamt mitteilen.
DAs schafft man doch dann wohl!
Beitrag von gh1954 - 03.10.11 - 08:53 Uhr
>>>Naja, es gibt schon Fälle, wo dann immer noch Unterlagen nicht da sind usw.<<<
Nach fast zwei Jahren....?
Beitrag von susannea - 03.10.11 - 08:58 Uhr
Ja, nach fast zwei Jahren. Einfach weil in der Steuererklärung Gewinne drin sind, die nicht ausgezahlt wurden und nach fast zwei Jahren hat der jenige, der diese noch Auszuzahen hat es immer noch geschafft, keine Eidesstadtliche Versicherung abzugeben.
Und wie weist man das also dem Finanzamt nach?
Wenn du eine Idee hast, wäre meine Freundin dankbar. Wir haben ihr jetzt geraten dies so dem Finanzamt einfach anzugeben, den Rest fertig zu machen und abzuwarten, was passiert.
