Lohn/Einkommensteuererklärung was kann ich alles absetzen-alleinerzie?

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Beitrag von elsen11 - 03.10.11 - 09:06 Uhr

Hallo,

bin alleinerziehend und zahle im Jahr ca 850 E Lohnsteuer. Habe bisher immer so 20 Euro zurückbekommen. Eine Bekannte meinte jetzt, das dies nicht sein könne.

Ich habe absolut keine Ahnung, habe bisher immer so eingegeben - Lohnsteuerbescheinigung und div. Versicherungen. Fahrtkosten habe ich keine da die Firma direkt um die Ecke liegt. Meine Tochter ist 13 J und ich bekomme auch Unterhalt von 334 Euro.

Was kann ich sonst noch absetzen - evtl. auch ohne Quittung ?

Bin für jeden Tip dankbar !!

LG

Bärbel

Beitrag von elsen11 - 03.10.11 - 09:21 Uhr

Habe meine Steuerklasse vergessen - Kl II!

LG

Beitrag von bi_di - 03.10.11 - 09:38 Uhr

Aufzuzählen, was Du alles theoretisch absetzen kannst, würde lange dauern.

Die grössten Batzen machen meiner Erfahrung nach allerdings Riester-Renten, Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten aus.

Dann wären da noch Krankenhilfsmittel (Brillen, etc), Handwerkerrechungen und tausend Kleinigkeiten, die ich vergessen habe ;).

Ich würde Dir raten, für die nächste Steuererklärung ein gutes Steuerprogramm und einen halben Tag Zeit zu nehmen und mich durch die Steuererklärung führen zu lassen. Aber da Deine Steuerlast eh schon ziemlich gering ist, glaube ich nicht das Du da den ganz grossen Wurf landen wirst.

Grüsse
BiDi

Beitrag von anja1968bonn - 03.10.11 - 09:45 Uhr

Also, ohne Quittung oder Beleg lässt sich kaum was absetzen :

- wenn Du keine Fahrtkosten hast, oder Kosten für Weiterbildung, Berufsverbände etc,, bleibt es beim Pauschbetrag
- für Deine Tochter bekommst Du ja einen Freibetrag, absetzbar wäre höchstens Schulgeld
- Vorsorge (z.B. Riester), zusätzliche Krankenversicherung: alles angeben; kann aber sein, dass bei Dir schon der Höchstbetrag geltend gemacht wird
- außergewöhnliche Belastungen (Arzt- und Medikamentenkosten): angeben, wenn Du mehr als 3% Deines Einkommens aufwendest
- Spenden: gegen Beleg

Der Tipp mit dem Steuerprogramm ist gut, es kann aber durchaus sein, dass bei der geringen Steuerlast einfach nicht mehr zu holen ist

LG

Anja

Beitrag von yms79 - 03.10.11 - 12:45 Uhr

Ist ja wirklich wenig...normalerweise bekommt man ungefähr das raus, was man eingezahlt hat...

absetzen kannst du fahrtkosten mit pkw oder öffentlichen zur arbeit, weiterbildungen, etc. büromaterial, arbeitskleidung, versicherungen, zusatzbeitrag kk, private kk und pk, praxisgebühren und diverse medikamente, betreuungskosten, schulmaterila, wenn du nicht die 100,00 € von irgend einem amt bekommst und und und...

ich hoffe, dass du den zeitraum für dein alleinerziehend mit angegeben hast, das wirkt sich ebenso positiv aus, keine ahnung, ob du arbeitslos warst, erziehungszeit, etc. das würde sich definitiv negativ auf die steuerrückzahlung auswirken, da das unter entgeltersatzleistung zählt und sich progressiv auswirkt...

lg ^^

Beitrag von elsen11 - 04.10.11 - 05:42 Uhr

danke für Eur Infos - ich denke ich werde selbst nochmal auf dem Finanzamt - Sprechstunde - vorbeifahren!

LG

Bärbel