Eigene Wohnung

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Beitrag von acaena - 03.10.11 - 17:50 Uhr

Hallo,
meine Tochter (20) lebt noch bei uns. Sie hat eine kleine Tochter (2), die ich zur Zeit betreue, während sie ihre Ausbildung zur Erzieherin macht. Nun möchte sie allerdings sich mal langsam von uns lösen und ausziehen.
Die Kleine käme in die Krippe. Die Betreuung wäre also geregelt. Um was ich mir eher Gedanken mache ist das finanzielle. Sie bekommt Unterhaltsvorschuss und Kindergeld für sich und die Kleine und Schülerbafög. Da allerdings natürlich nicht den Höchstsatz, sondern ca. 320,-€.
Weiß jemand, wie es aussieht, wenn sie auszieht? Ich meine, dass ein Wohngeldzuschuss bereits im Bafög drin ist. Meine Tochter allerdings behauptet, dass die Miete und die Nebenkosten vom Amt übernommen werden. Das hätte man ihr so gesagt. Ich kann das allerdings nicht so ganz glauben. Vor allem mit den Nebenkosten und genauso die Kaution für eine Wohnung.
Sie meint, sie hätte dann alles in allem so ca. 1000,00€ - das scheint mir doch ein bisschen viel..... Ich möchte eigentlich nur, dass sie realistisch an die Sache rangeht und sich nicht überschätzt....

Ich hoffe, ich hab nicht all zu durcheinander geschrieben (momentan bin ich das nämlich, weil ihr Auszug doch recht plötzlich kommt ....)

lg

Beitrag von jogiyoda - 03.10.11 - 17:56 Uhr

ist doch kein Problem denn du und ihr Vater dürfen dann Barunterhalt an sie leisten!

Beitrag von king.with.deckchair - 03.10.11 - 18:01 Uhr

Unsinn.

Beitrag von jogiyoda - 03.10.11 - 18:06 Uhr

in der ersten Ausbildung Unsinn? weshalb? Meines wissens sind beide Elterteile barunterhaltspflichtig wenn ein volljähriges Kind in der ersten Ausbildung auszieht.

Beitrag von king.with.deckchair - 03.10.11 - 18:07 Uhr

In Bezug auf ALG II aber nicht.

Beitrag von jogiyoda - 03.10.11 - 18:14 Uhr

in erster,zweiter un ddritter Linie sind die Eltern Unterhaltspflichtig und nur wenn die Leistungsunfähig sind kommt AlGII zum Zug.

Beitrag von king.with.deckchair - 03.10.11 - 18:50 Uhr

Nicht bei einer allein erziehenden Mutter.

Beitrag von jogiyoda - 03.10.11 - 18:56 Uhr

stimmt, da ist in erster Linie der KV gefragt!

Beitrag von king.with.deckchair - 03.10.11 - 19:08 Uhr

#augen

Sie erhält UNTERHALTSVORSCHUSS.

Beitrag von jogiyoda - 03.10.11 - 19:13 Uhr

und??? das kann genauso heißen der KV WILL nicht zahlen ( 60-70%)

Beitrag von bruchetta - 03.10.11 - 18:10 Uhr

Die Eltern sind unterhaltspflichtig während der ersten Ausbildung des Kindes.

Beitrag von king.with.deckchair - 03.10.11 - 18:49 Uhr

In Bezug auf ALG II nicht.

Beitrag von acaena - 03.10.11 - 20:12 Uhr

Danke für die nette Antwort ;-)
Das ich für Sie noch aufkomme war ja auch nicht Gegenstand meiner Frage. Das ist für mich selbstverständlich. Sie bekommt ja aber Bafög und meine Frage war, ob darin anteiliges Wohngeld enthalten ist oder nicht.

Im übrigen solltest du vielleicht nicht gleich aburteilen. Als meine Tochter damals mit der Schwangerschaft ankam, habe ich meine Arbeit aufgegeben um die Kleine betreuen zu können. Zur Zeit beginne ich gerade wieder unsere Gärtnerei voll zu betreuen, das haben wir nämlich die beiden Jahre hinten an gestellt, damit sie ihre Ausbildung beenden kann um dann bessere Chancen auf einen Arbeitsplatz zu haben.
Der Vater der Kleinen zahlt tatsächlich nicht und wird es wohl auch nie tun. Der Vater meiner Tochter hat sich aus dem Staub gemacht, als sie noch klein war und mich mit 4 Kindern sitzen lassen und trotzdem habe ich (bis auf ein halbes Jahr) nie Hilfe vom Amt bezogen.
Er ist jetzt übrigens Rentner (wie er das geschafft hat weiß ich bis heute nicht) und bekommt gerade mal 900,--€. Von ihm wird sie also nichts erwarten können.

lg Heidi

Beitrag von king.with.deckchair - 03.10.11 - 18:05 Uhr

Deine Tochter kann den Mietanteil für ihr Kind, die Regelleistung für ihr Kind, einen Mehrbedarf Alleinerziehung und ggf. einen Wohnkostenzuschuss (falls ihr Mietanteil über dem im BAföG enthaltenen pauschalen Mietanteil liegt) erhalten.

Unterhaltsvorschuss und Kindergeld werden dabei als Einkommen angerechnet. Es ist also nicht so, nach dem Motto "Miete zahlt das Amt". Je nachdem, was sie für eine schulische Ausbildung macht, ist sie nämlich dem Grunde nach vom ALG II ausgeschlossen und kann für sich wie erwähnt nur den MB Alleinerziehung, einen Wohnkostenzuschuss und anteilig Geld für die Tochter erhalten.

LG
Ch.

Beitrag von acaena - 03.10.11 - 20:19 Uhr

Danke für deine Antwort.
Mir persönlich ging es auch nicht um Zahlungen vom Amt. Ich hab mich da, glaube ich, auch etwas blöd ausgedrückt. Ich denke, dass im Bafög der Mietanteil drinne ist. Meine Tochter meint aber, den bekäme sie extra.
Aber deine Antwort hilft schon weiter.

lg Heidi

Beitrag von manavgat - 03.10.11 - 19:13 Uhr

Unabhängig von der Finanzfrage, finde ich nicht gut, dass sie jetzt ausziehen will. Das Kind ist bei Dir sicher besser aufgehoben als in einer Krippe und sie stellt sich das zu einfach vor. Alleinerziehend mit Ausbildung das ist stressig.

Mein Rat: Ausbildung fertig machen, Arbeit suchen, dann Kindergartenplatz suchen und dann ausziehen.

Gruß

Manavgat

Beitrag von acaena - 03.10.11 - 20:02 Uhr

Danke für deine Antwort. Mir wäre es auch lieber, wenn sie noch da bleiben würde, aber sie meint andere schaffen das auch. Hat sie ja auch recht.
Nur ich weiß selbst, wie schwer es ist, denn ich war auch alleinerziehend.

Aber mach da mal was - wenn Kinder erwachsen sind, kann man nur noch wenig dreinreden. ;-)
Weißt du denn wie das mit dem Bafög ist? Ist da Wohngeld enthalten oder nicht? Das war ja meine eigentliche Frage.

lg Heidi

Beitrag von manavgat - 03.10.11 - 21:32 Uhr

da hab ich keinen Plan von.

Ich wollte nur trotzdem meinen Senf dazu geben. Ich war alleinerziehend ab da wo meine Tochter 3 Jahre alt war. Glücklicherweise hatte ich meine Mutter und ihren Mann, die mich unterstützt haben. Trotzdem war es verdammt schwer. Hatte ich einen Job, hatte ich keine Zeit für mein Kind, hatte ich keinen Job, dann hatte ich kein Geld. Ich wär damals auch gern weit weg - meine Mutter kann ganz schön dominant sein. Aber für meine Tochter war es definitiv besser, also bin ich geblieben. Wir haben aber nicht in der gleichen Wohnung gewohnt.

Wenn Du sooooo schrecklich bist, dann kann sie doch trotzdem in Deine Nähe ziehen, so dass Du Dich weiterhin um das Kind kümmern kannst. Die meisten Krippen sind nicht so toll (Betreuungsschlüssel) und die Kinder können auch nicht hin, wenn sie krank sind. Wie läuft das dann mit der Ausbildung?

Gruß

Manavgat

Beitrag von king.with.deckchair - 03.10.11 - 21:50 Uhr

"Ist da Wohngeld enthalten oder nicht?"

Steht doch in meiner Antwort.