hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, ob unterhaltsvorschuß für kinder aus einer früheren beziehung, bzw. bis dahin in ferner zukunft evtl. auch kindesunterhlat den der vater direkt bezahlt, als einkommen auf das landeserziehungsgeld in baden-württemberg angerechnet wird. weiß das zufällig jemand?
ich habe bereits gegoogelt und sogar versucht aus gesetzestexten schlau zu werden, aber leider ohne erfolg 
danke schon mal im vorraus
schadi
landeserziehungsgeld ba-wü unterhalt=einkommen?
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