Ins Elternhaus einziehen. Schwester auszahlen.

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Beitrag von killermaus81 - 03.10.11 - 20:28 Uhr

Guten Abend,

eventuell könnt ihr mir ja kurz eine Frage beantworten.

Wir möchten ins Elternhaus einziehen (2. Fam. Haus). Meine Eltern würden im EG wohnen und wir hätten in den beiden oberen Etagen unser Reich.

Nun war unser Vorschlag, das das Haus auf uns überschrieben wird und wir meine Schwester auszahlen. (Also jetziger Wert minus Wohnrecht meiner Eltern)

Das möchte meine Schwester nicht, weil sie an der Wertsteigerung der Immobilie teilhaben möchten !!!

Sie möchte am Tag X (wenn meine Eltern verstorben sind) 50 % des Hauswertes.

Meine Frage ist jetzt, wenn wir dort einziehen, und am Tag X sie 50 % vom Hauswert bekommt, sind wir verpflichtet, sie im Vorfeld schon zum Teil (evtl.) auszuzahlen? Und was ist mit den Sanierungs- und Renovierungskosten die wir in das Haus stecken, werden diese dann vom Betrag wieder abgezogen?

Ich danke schon im Voraus.

LG Killermaus

Beitrag von siomi - 03.10.11 - 20:53 Uhr


Wie alt sind deine Eltern?

Beitrag von killermaus81 - 03.10.11 - 21:01 Uhr

Guten Abend,

meine Eltern sind 52 und 51 Jahre alt.

Beitrag von bi_di - 03.10.11 - 21:10 Uhr

Das hängt von Deinen Eltern ab.

Soweit ich weiss wird, wenn Deine Eltern Dir das Haus überschreiben und innerhalb der nächsten 10 Jahre sterben, das Haus in die Erbmasse aufgenommen. Dann würde Deine Schwester 50% bekommen.

Enterben Deine Eltern vorher Deine Schwester (und sterben innerhalb der nächsten 10 Jahre) , würde Deine Schwester 25% - den Pflichteil - bekommen (sofern nicht mehr Erbberechtigte da sind).

Leben Deine Eltern noch länger als 10 Jahre nach der Überschreibung kriegt Deine Schwester nix vom Haus - es sei denn Deine Eltern haben sich bei der Überschreibung ein Wohn- oder Nießbrauchsrecht eintragen lassen. Das vererbt sich dann und das in Euro umzurechnen wird vermutlich eklig ;).

Ich finde übrigens sowohl Euren Vorschlag als auch den Vorschlag Deiner Schwester unfair. Euren Vorschlag deshalb, weil ihr das Wohnrecht Deiner Eltern abziehen wollt, der nun nix mit dem Wert der Immobilie zu tun hat, sondern es Euch ermöglicht schon jetzt in den Besitz der Immobilie zu gelangen.
Ihren Vorschlag, weil sie durch Eure Investionen ein höheres Erbe erwartet.

Was wollen eigentlich Eure Eltern?

Grüsse
BiDi

Beitrag von killermaus81 - 03.10.11 - 21:26 Uhr

Guten Abend,

wieso unfair. Wenn ich ein Haus kaufe, und dort andere Leute ein Wohnrecht im Erdgeschoss besitzen, drückt das auch den Preis der Immobilie, oder? Denn man kann das Haus ja nicht ganz alleine nutzen, Keller, Garage, Garten, etc. Und das wird halt vom Wert abgezogen. Und da wir ja schon jetzt in den Besitz der Immobilie gelangen würden, möchten wir ja auch meine Schwester auszahlen.

LG

Beitrag von bi_di - 04.10.11 - 04:50 Uhr

Ja, das Wohnrecht drückt den Wert der Immobilie erheblich. Aber das würde ja nur eingeräumt, um Euch jetzt schon die Vorteile einer eigenen Immobilie zu verschaffen.

Nehmen wir einen fiktiven Immobilienwert von 200.000 € an - ohne irgendwelche Wohnrechte. Mit Wohnrechten sinkt der auf 100.000 €, ihr zahlt Deine Schwester nach Deinem Plan mit 50.000€ aus. Würden Deine Eltern jetzt sterben,würde Deine Schwester aber einen geldwerten Anteil von 100.000€ erben und das ist die Summe über die man diskutieren sollte.

Grüsse
BiDi

Beitrag von sini60 - 03.10.11 - 22:05 Uhr

Deine Eltern sind ja noch ziemlich jung und leben locker noch 30 oder 40 Jahre. In dem Alter würde ich noch nicht mein ganzes Haus überschreiben.

Ich würde das Haus aufteilen, 1/3 Eltern, 2/3 ihr. Von diesen 2/3 würde ich die Hälfte gleich an die Schwester auszahlen. Alle anfallenden Renovierungskosten für das gesamte Haus die Eltern mit ihren 1/3 beteiligen. Erst nach dem Tod beider Elternteile bekommt dann die Schwester wieder die Hälfte vom Anteil der Eltern zum Zeitwert.

LG

Beitrag von manavgat - 03.10.11 - 22:39 Uhr

Deine Eltern können mit Euch einen Erbkaufvertrag schließen. Dann kuckt sie in die Röhre.

Manche Leute brauchen einfach mal Gegenwind.

Gruß

Manavgat

Beitrag von wemauchimmer - 03.10.11 - 22:42 Uhr

Hi,
also erstmal halte ich es für recht illusorisch, daß ein Haus in der oberschwäbischen Provinz langfristig irgendeine nennenswerte Wertsteigerung hat. Schonmal was von Landflucht gehört? Insofern, geht doch auf den Vorschlag der Schwester ein, kommt Euch billiger.
Ansonsten ist es das Haus Deiner Eltern, und sie können darüber verfügen. Sie können es Euch verkaufen und den Erlös verjubeln oder aber ihren Kindern schenken. Das ist ihr gutes Recht, und das wäre ja noch schöner, wenn die Kinder grundsätzlich bei so etwas mitentscheiden dürften.
Natürlich, sollten sie kurz darauf sterben, könnte es darüber ein paar Streitigkeiten geben, aber das ist ja nur eine Eventualität, es wäre ja schön blöd, wenn man der alles unterordnen würde.
Schließlich ist mir aber nicht so recht klar, warum Ihr da unbedingt Eigentümer sein wollt und warum Ihr es so doll wollt, daß Ihr offenbar sogar ein Zerwürfnis mit der Schwester darüber in Kauf nehmen wollt. Ist es das wert? Warum mietet Ihr Euch da nicht ganz normal ein und regelt das mit den Sanierungskosten irgendwie anders mit den Eigentümern?
LG

Beitrag von killermaus81 - 04.10.11 - 10:26 Uhr

Hallo,

danke für deine Antwort. Aber zuerst einmal steht das Haus nicht hier in der Provinz sondern in NRW.

Meine Eltern wollen das Haus schon länger an meine Schwester und mich 50 / 50 überschreiben. Hat bislang nicht geklappt, weil meine Schwester ihren Anteil der Kosten für die Überschreibung nicht zusammen hat. (Hört sich dumm an, ist aber so)

Da sich bei uns aber beruflich was verändert, haben wir gesagt, wir ziehen in den besagten Ort und kaufen uns dort ein Haus. Daraufhin kam die Idee von meinen Eltern auf, das wir dort doch einziehen können. Unter der Voraussetzung, das ich mich mit meiner Schwester einigen kann. Weil die beiden keinen Streit in der Familie haben möchten. Und wir möchten halt jetzt eine Immobilie erwerben.

LG

Beitrag von wemauchimmer - 04.10.11 - 12:37 Uhr

Naja, eigentlich würde ich nur für die Ballungsräume im Süden (München, Stuttgart) bzw. Frankfurt/Main langfristig eine Wertsteigerung sehen, alles andere geht preislich tendenziell nach unten, einfach weil dort die Bevölkerung und damit die Nachfrage immer mehr abnimmt. Natürlich gibt es immer Ausnahmen, keine Frage.
Wenn Deine Schwester so klamm ist, daß sie die Überschreibungskosten (Grundbuch? Grunderwerbsteuer?) nicht zusammenkriegt, ist es wohl auch nicht sehr erstrebenswert, wenn sie Miteigentümerin ist, denn sie würde sich ja bei allen Investitionen querlegen.
Vielleicht könnt Ihr Deiner Schwester das ja ausreden mit der Teilhabe an der Wertsteigerung, die im Zweifel gar nicht kommt. Dann kriegt sie die Kohle und Ihr habt Euer Haus...
LG

Beitrag von killermaus81 - 04.10.11 - 14:37 Uhr

Hallo nochmal,

ich glaube mittlerweile das meine Schwester das schnelle Geld gerochen hat. Sie braucht dringend Geld, was wir ihr auch geben möchten und zwar das, was ihr zusteht. Nur sie möchte jetzt sofort schon zum Teil ausgezahlt werden und später dann noch den Erbteil haben. Und das geht natürlich nicht.

Sie ist sehr klamm und wird das auch die nächsten 10 Jahre bleiben. Und genau deswegen möchte ich nicht das sie Miteigentümerin ist. Denn genau das meinte ich, dass sie sich dann bei Investitionen querstellt. Und ihr "Partner" stellt sich auch quer und will dort mitmischen und hat das Geld gerochen. Allerdings ist das eine Familienangelegenheit und da sollte er sich raushalten.

Das wir ihr das ausreden könnten, sehe ich schwarz. Weil jetzt auch noch neuere Häuser in der Straße dort gebaut werden und es ja dann ein Premium-Wohngebiet wird. #ole#freu#bla

Beitrag von silberfunken - 04.10.11 - 18:43 Uhr

Hallo,

im Endeffekt reden wir hier über eine vorweggenommene Erbfolge.

Selbstverständlich können deine Eltern vor der Erbschaft Vermögen an die Kinder übertragen.

Das würde ich auch in vielen Fällen empfehlen, da die entsprechenden Freibeträge des ErbStG dann in 10 Jahren erneut zur Geltung kommen.

Bei der vorweggenommenen Erbfolge wird das Grundstück und Gebäude nach heutigen Gesichtspunkten bewertet - um Streitigkeiten zu vermeiden, am besten über einen unabhängigen Gutachter.

Von diesem Wert wird dann das lebenslange Wohnrecht der Eltern abgezogen. Selbstverständlich muss das in die Bewertung hinein, da die Kinder über diesen Teil des Vermögens nicht verfügen können. Das Wohnrecht wird ermittelt durch den jährlichen Mietzins, den man für den überlassenen Anteil erwirtschaften könnte zzgl. einen Multiplikator, der abhängig von aktuellen Alter der Eltern ist. Je jünger die Eltern, desto höher der Mulitplikator, da dann die Eltern länger über die Wohnung verfügen können.
Wird neben dem Wohnrecht noch ein Pflegerecht vereinbart, muss dies ebenfalls berücksichtigt werden.

Somit erhält man dann den (erbschaft)steuerlichen Wert des Gebäudes.

Als Auszahlungswert an die Schwester würde ich nun (Gebäudewert-Wohnrecht)/2 - Pflegerecht ansetzen.

Da es sich hier um eine mögliche Übertragung von Grund&Boden handelt, ist eh ein Notar heranzuziehen. Dieser könnte im Endeffekt dann eine entsprechende Regelung mit der Auszahlung erstellen mit dem Hinweis, dass hierdurch dann der Erbanteil an dem Haus abgegolten ist.

Viele Grüsse,

Silberfunken

Beitrag von killermaus81 - 04.10.11 - 18:55 Uhr

Hallo Silberfunken,

genau deine Meinung / dein Wissen halte ich für sinnvoll und genauso hatten wir es auch besprochen und meiner Schwester auch genauso dargelegt.

Das Wohnrecht bzw. die Pflege (die ich mit übernehme) wird vom JETZIGEN Wert abgezogen.

Meine Schwester fühlt sich dadurch aber besch*** weil der Wert der Immobilie ja in ca. 40 - 50 Jahren steigen würde. Und daher würde sie dann mehr Geld erhalten.

Sie möchte unbedingt den Wert am Tag X einbeziehen.

LG

Beitrag von silberfunken - 04.10.11 - 19:03 Uhr

Hallo,

da werden die berühmten Äpfel und Birnen vergliechen. ;)

Würde man das Haus heute einen fremden Dritten geben (und es wäre das Wohnrecht der Eltern da), würde jeder sofort sagen, beide Schwester bekommen die Hälfte des Ertrages und beide wären zufrieden.
Und beide hätten genau das gleiche bekommen.

Das ist in meiner genannten Konstellation nicht anders. Wichtig ist natürlich, dass der Grundstücks/Gebäudewert realistisch eingeschätzt wird, deswegen habe ich auch zu einem Gutachter hin empfohlen.

Zu dem Wertzuwachs der Immobilie:
Ja, natürlich KÖNNEN Immobilien im Wert steigen. Realistisch gesehen wird der Grundstückspreis vermutlich steigen - aber der Wert des Gebäudes wird sinken, sofern man es nicht entsprechend renoviert.
Und dieser Punkt wird gerne übersehen. Denn die vollständigen Renovierungskosten habt im Zweifelsfall ihr dann zu leisten.

Nebenbei muss natürlich auch die Inflation berücksichtigt werden.

Aus meiner Sicht wird also der erwartete Wertzuwachs deiner Schwester durch die Renovierungskosten und die Inflation "aufgefressen".

Im Gegenzug kann Sie dann ja auch JETZT das Geld nehmen und sich dafür eine Immobilie kaufen und sich dann in 50 Jahren über den Wertzuwachs freuen ;)

Viele Grüße,

Silberfunken




Beitrag von anna031977 - 05.10.11 - 05:41 Uhr

Pass bloß auf bei der Festlegung des Werts. Denn wie gesagt, bei dem Haus meiner Schwiegis hieß es 500 000 und erlöst haben sie dann 350 000. Nicht auszudenken, wie wir geblutet hätten....

Ich hab mir ja gleich gedacht, dass der Kasten nichts wert ist....
Das Grundstück schon, denn es liegt in bester Wohnlage bei uns, wo der Quadratmeterpreis am höchsten für unsere Stadt ist. Aber das Haus selbst und wenn man das Renovieren anfängt ist das ein Fass ohne Boden.

Am Besten das Haus mal ausschreiben und schauen, wie viel jemand zahlen würde. Das kann euch viel Geld und Ärger sparen...

Deine Schwester ist ja lustig...
Heute Geld und später Geld. Aber selbst nichts erwirtschaften wollen...

lg

Beitrag von myimmortal1977 - 03.10.11 - 22:51 Uhr



Es handelt sich um ein 2 Familienhaus?! Was würde denn nach dem Tod Eurer Eltern mit dem EG Teil passieren?

Würde Deine Schwester einziehen wollen? Würde man es fremdvermieten wollen?

Du darfst Deiner Schwester den Wohnwert Deiner Eltern bzgl. des Dauerwohnrechts nicht abziehen, wie kommst Du auf so was #kratz

Die Dauerwohnrechtregelung ist dann ein Vertrag zwischen dem neuen Erwerber und Deinen Eltern. Damit hat Deine Schwester nichts mehr zu tun und darf auch finanziell dafür nicht benachteiligt werden.

Du darfst Deine Schwester von Dir aus im Erbrecht nicht schlechter stellen. Dazu sind nur die Erblasser berechtigt. Nicht Du.

Wenn Deine Eltern das Erbe schon vorher verteilen wollen, ist es ihre Sache. Ich bin der Meinung, dass Deine Schwester in dem Falle keinen Anspruch auf den späteren Zeitwert der Immo hätte, aber auch nur dann, wenn auch sie schon vollständig ihren Teil im Voraus erhalten hat.

Deine Eltern haben das letzte Wort bzgl. der Hausüberschreibung. Nicht Du! Du bist dann nur ausführendes Medium, wenn es um die Auszahlung Deiner Schwester geht.



Beitrag von anna031977 - 04.10.11 - 18:53 Uhr

Ja und dann sind da noch Theorie und Praxis...
Bei uns stand Übernahme und Auszahlung auch mal im Raum.

Die Immobilie wurde auf 500 Tsd geschätzt und 350 sind es dann geworden.

Stellt euch mal vor wir hätten 250 ausgezahlt...

Finger weg...

...

Beitrag von anna031977 - 04.10.11 - 18:55 Uhr

Einziehen - Mietkauf an die Eltern - und im Erbfall weiter sehen...

lg