Guten Morgen zusammen,
ich hoffe hier kann mir jemand Auskunft geben.
Wie werden die Beiträge berechnet?
Mein Mann hat ein Festgehalt. Dieses wird zur Berechnung
voll berücksicchtigt. Wie verhält sich das mit den Überstunden. In den Frühjahrs Monaten fallen ab und an Überstunden an.
Ab Sommer ist nix mehr.
Jezt wurde bei der Berechnung des Beitrages diese mit einbezogen.
Ist das Richtig?Durch die Überstunden sind wir eine Stufe Höher geutscht. Das macht eine Dufferenz von Euro im Monat.
Meines Erachtens nach können die Überstunden doch nicht mir gerechnet werden? Dies ist ja jeden Monat unterschiedlich?
Kann mir da einer weiterhelfen? Habe bei Google nichts wirkliches gefunden
Vielleicht noch wichtig, wir wohnen in Bremen.
Danke schon mal und schönen Tag.
LG BAby
Kindergartenbeitrag
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Beitrag von babynana06 - 04.10.11 - 06:44 Uhr
Beitrag von susannea - 04.10.11 - 07:01 Uhr
Wie der beitrag berechnet wird legt alleine der Träger bw. das Bundesland dann maximal noch, fest.
Da du und hier keine Satzung zur Verfügung stellst, wird dir das keiner beantworten können, obs korrekt berechnet ist.
Beitrag von babynana06 - 04.10.11 - 07:02 Uhr
Wo finde ich denn solch eine Satzung???
Beitrag von windsbraut69 - 04.10.11 - 07:18 Uhr
Die bekommst Du von der betreffenden Einrichtung.
Gruß,
W
Beitrag von susannea - 04.10.11 - 07:26 Uhr
Wenns ein staatlicher Kidnergarten ist, würde ich mal auf der Seite der Stadt gucken!
Beitrag von reamaus - 04.10.11 - 07:57 Uhr
Huhu 
bei uns ist das so, dass es eben grundsätzlich nach dem Bruttojahreseinkommen berechnet wird. Dazu wird im Zweifel ein aktueller Gehaltsstreifen her genommen und mal 12 gerechnet.
Im Folgejahr müssen wir hier den Steuerbescheid hin schicken. Da steht ja dann das tatsächliche Bruttojahreseinkommen des Vorjahres dirn. Dann wird das hier nochmal mit dem, was man zur Brechnung genommen hat verglichen und ggf. zu viel gezahlte Beiträge werden ertattet, zu wenig gezahlte werden nachgefordert. 
LG, Reamaus
Beitrag von ujn1 - 04.10.11 - 10:10 Uhr
Hallo,
schaust Du mal in die Beitragsordnung für Bremen (findet man übrigens mit google sofort), angenommen es handelt sich um einen städtischen KiGa:
http://www.kita.bremen.de/sixcms/media.php/13/Beitragsordnung.pdf
Nach § 1(6) der Beitragsordnung zählen alle positiven Einkünfte, also auch die Überstunden.
LG
Beitrag von babynana06 - 04.10.11 - 12:26 Uhr
Es ist kein staatlicher sondern kirchlicher Kindergarten. Es ist nur ärgerlich das es gleich Euro im Monat ausmacht. Und nur weil man arbeitet hat man es ja nicht gleich so dicke*g*Also werden wir in Zukunft uns die Überstunden einfach nicht mehr auszahlen lassen..
Danke trotzdem.
Beitrag von mabo02 - 04.10.11 - 12:40 Uhr
Aber was ist denn deiner Meinung nach daran so ungerecht?
Das Geld für die Überstunden gehören ja zu eurem Jahreseinkommen dazu.
Bei uns wird ja auch das Weihnachtsgeld mit einberechnet.
Nur ist es nunmal so, dass wir nicht jedes Jahr welches bekommen und wenn dann nicht immer in der gleichen Höhe.
Es wird aber ein 13. Monatsgehalt in der Berechnung angenommen.
Ist nunmal so, geht aber allen anderen auch nicht anders.
Beitrag von poecilia - 04.10.11 - 10:22 Uhr
Hallo,
das wurde richtig berechnet.
Gruß
Beitrag von mabo02 - 04.10.11 - 12:37 Uhr
Da sich die Beiträge zumeist nach dem brutto Familienjahreseinkommen richten, werden alle Einkünfte die während des Jahres eingehen auch berücksichtigt, also auch die Überstunden.
Beitrag von mami18052010 - 04.10.11 - 13:02 Uhr
bei uns wird sich der einkommenssteuerbescheid aus dem letzten Jahr rangeholt! Der wird als Berechnungsgrundlage genommen! Zack, inne Tabelle geguckt. 56.000 EUR = 200 EUR (beispiel) und gut is!
