Hallo ihr Lieben,
ich bin gerade total verwirrt, weil mir ne Freundin erzählt hat, dass ihr Gyn sie scheibchenweise krankschreiben will, weil er keine Gründe für ein BV sieht... ich bin in einer ähnlichen Lage und mein Doc meinte, er guckt sich das mit den BV Gründen bei mir mal an, das ist auch okay für mich.
Aber scheibchenweise krankschreiben, was soll das denn bringen??
Sie meint, dass sie immer mal für 2-3 Wochen krank ist, dann 2-3 Tage arbeiten gehen soll, dann wieder das selbe etc - damit würde sie ihren Gehaltsanspruch auch nicht verlieren und so weiter.
ich dachte, die Krankenkasse zahlt nur 6 Wochen und dann heißt es eben Pech gehabt... Gilt das nur für alles, was am Stück länger als 6 Wochen ist, oder was? Ich meine, wie be* ist dass denn, wir haben noch 5 Monate vor uns - was gibt denn das für ein Gerenne (und vor allem, was für ne Stimmung im betrieb...)??? Geht das echt?
Grüßle, Sarah
Häh - scheibchenweise krankschreiben???
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von blandura - 04.10.11 - 09:42 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 04.10.11 - 09:49 Uhr
Wenn der Gyn. keine Indikation für ein BV sieht, muß er keins ausstellen.
Mich wundert aber, dass er nicht durchgängig krank schreiben, sondern sie zwischendurch arbeiten lassen möchte.
Was hat sie denn für Probleme, dass sie zwischendurch aller Voraussicht nach arbeiten kann und anschließend wieder arbeitsunfähig wird?
Was das Krankengeld angeht, nützen die Unterbrechungen gar nichts.
Ab 6 Wochen mit der gleichen Diagnose gibt es Krankengeld, ob die Krankheiten durchgängig waren oder auch unterbrochen.
LG,
W
Beitrag von blandura - 04.10.11 - 09:51 Uhr
Ja, so dachte ich das mit dem Krankengeld auch - sie meint aber, sie kriegt dann trotzdem volles Gehalt...
Die kann doch nicht jedes Mal nen neue Diagnose drauf kriegen...
Bissi deppert ist das schon, oder?
Grüßle, Sarah
Beitrag von silberfunken - 04.10.11 - 13:06 Uhr
Hi,
ich vermute mal, der Gyn. will jedes mal nach der Unterbrechung ein neues Krankheitsbild attestieren.
Dann würde das auch Sinn machen.
Die 6 Wochen zählenm nur bei einem einheitlichen Krankheitsbild - werden die 6 Wochen durch unterschiedliche Krankheiten erreicht, zählt dies nicht.
Viele Grüße,
Silberfunken
Beitrag von diana1101 - 04.10.11 - 14:08 Uhr
Hi,
das ist so nicht ganz richtig!
Ich war damals in der 16.SSW - und wurde 2 Wochen krankgeschrieben aufgrund einer Magen - Darm - Grippe.
Dann sollte ich wieder arbeiten - habe aber auf dem Weg zur Arbeit einen Autounfall gehabt - und war wieder eine Woche krank geschrieben
Dann sollte ich wieder arbeiten gehen.. und dachte ich verliere mein Kind - mir tat alles weh - es war so anstrengend auf der Arbeit (Krankenschwester) - wieder 2 Wochen Krankschreibung!
Danach habe ich mit Rücksprache meines AG´s ein BV bekommen.
Ich war auch insgesammt 6 Wochen krank, aber immer nur 2 Wochen am Stück und immer mit freien Tagen bzw. Arbeitstagen dazwischen und immer mit unterschiedlichen "Krankheiten" - aber alle Krankheiten waren mit der Schwangerschaft verbunden und somit kann der FÄ noch soviele neue Krankheiten "erfinden".
Es wird ihr nichts bringen!
LG Diana
Beitrag von silberfunken - 04.10.11 - 14:22 Uhr
Hallo, das hängt immer davon ab, welchen "Krankheitsschlüssel" dein Arzt angegeben hat.
So wie ich das lese, sind das auch meiner Sicht vollkommen unterschiedliche Krankheitsbilder. Da kann von einer Fortsetzungserkrankung nicht die Rede sein.
Anbei mal die Definition:
Lohnfortzahlung bei Wiederholungserkrankungen
Eine Wiederholungserkrankung liegt vor, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf verschiedene Erkrankungen bzw. verschiedenen Ursachen beruht. In diesem Fall entsteht der Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung jeweils neu. Allerdings muss der Arbeitnehmer zwischen den Erkrankungen arbeitsfähig gewesen sein.
Lohnfortzahlung bei Fortsetzungserkrankung
Eine Fortsetzungserkrankung liegt vor, wenn dieselbe Krankheit erneut auftritt und die wiederholte Erkrankung auf demselben Grundleiden beruht.
Hier kann der Arbeitnehmer im Falle einer Fortsetzungserkrankung für die einzelnen Zeiten der Arbeitsunfähigkeit zusammen Lohnfortzahlung nur für insgesamt 6 Wochen geltend machen.
____________
Da du in deinem Fall eh insgesamt "nur" 6 Wochen hattest, hattest du Anspruch auf Entgeltfortzahlung, unabhängig davon, ob es eine Wiederholungserkrankung oder Fortsetzungserkrankung ist. Erst ab der 7. Woche wäre es interessant geworden, und da dürfte aus meiner Sicht nichts dagegen sprechen, ganz normal das Entgelt weiter zu zahlen.
Viele Grüße,
Silberfunken
Beitrag von windsbraut69 - 04.10.11 - 14:27 Uhr
Das gilt aber nicht, wenn es unterschiedliche schwangerschaftsbedingte Erkrankungen sind.
LG
Beitrag von silberfunken - 04.10.11 - 14:31 Uhr
Vollkommen Einverstanden.
Aber eine Grippe und einen Autounfall als ein einheitliches Krankheitsbild anzusehen, ist selbst für eine Schwangerschaft ein gewagter Versuch. ;)
Viele Grüße,
Silberfunken
Beitrag von windsbraut69 - 04.10.11 - 14:54 Uhr
Es ging auch eher allgemein um die Pläne für die Freundin der TE :)
LG
Beitrag von silberfunken - 04.10.11 - 14:58 Uhr
Klar :)
Nur in dem eben genannten Beispiel hatte ich ernsthafte Zweifel, ob das so stimmen kann.
Ansonsten hängt viel von den Krankschreibungen des Arztes ab. Wenn dies alles als mit der Schwangerschaft zusammenhängend angesehen wird, wird es schwer. Wenn er jedoch auch etwas attestiert, was nicht unbedingt mit der Schwangerschaft zu tun haben muss, sehe ich eine Chance.
Viele Grüße,
Silberufnken
Beitrag von windsbraut69 - 04.10.11 - 15:04 Uhr
Ja klar gibt es eine Chance, wenn er mitspielt.
Wenn er aber auf diese Art den AG abzockt, kann er auch ein nicht gerechtfertigtes BV ausstellen...
LG,
W
Beitrag von blandura - 04.10.11 - 18:03 Uhr
Mir wär das Theater als Arzt viel zu doof und als Arebitnehmer käme ich mir auch ziemlich dämlich vor - außer, sie will nachher eh nimmer hin, das weiß ich leider nicht...
Beitrag von windsbraut69 - 05.10.11 - 09:54 Uhr
Selbst, wenn man dort nicht wieder arbeiten möchte, ist es keine Art, blau zu machen.
Gruß,
W
Beitrag von inselkind74 - 04.10.11 - 13:23 Uhr
Hallo Sarah,
oft kennen die Ärzte die gesetzlichen Grundlagen nicht.
Wie Windsbraut schon sagte: Nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit aufgrund der gleichen Diagnose endet die Entgeltfortzahlung.
Der Arzt müsste schon sehr kreativ sein, um sich immer wieder neue Diagnosen "auszudenken". Die Erkrankungen dürfen auch nicht im Zusammenhang stehen. Also ich denke, dass das nichts wird.
Mir kommt das Ganze sehr ominös vor.
Warum kann/will sie denn nicht arbeiten?
Gründe für ein BV bestehen offenbar nicht, eine ernsthafte Erkrankung, die monatelange Arbeitsunfähigkeit begründet, anscheinend auch nicht. Sonst könnte sie nicht zwischendurch 2 oder 3 Tage arbeiten.
Also, was soll das Ganze?
VG
Beitrag von arkti - 04.10.11 - 09:54 Uhr
Sie könnte auch einfach arbeiten gehen 
Schwangerschaft ist keine Krankheit.
Beitrag von woodgo - 04.10.11 - 09:57 Uhr
Anscheinend ist eine Schwangerschaft inzwischen doch wie eine Krankheit...
Beitrag von kikpower - 04.10.11 - 18:50 Uhr
Dieses blöde gelaber hier immer.Wisst ihr wie es der Frau geht??? Steckt ihr da drin? Ich hab drei Schwangerschaften hinter mir und jede war anders.Bei der letzten durfte ich auch nicht mehr arbeiten.Hätte auch nichts gebracht weil ich andauernd im Krankenhaus war ,mich bis zum 7 ten monat übergeben musste und abgenommen habe.Klar wenn ich mit meinem Arsch im Büro gesessen hätte ,wäre das vielleicht gegangen,aber nicht jeder arbeitet im Büro.
Beitrag von witch71 - 04.10.11 - 21:11 Uhr
Woah weisst an was mich das erinnert? An meine Pflegedienstleitung.
Als ich damals meinen BV-Schein (Krankenschwester, vorzeitige Wehen) einreichen musste, bekam ich von ihr erstmal einen Vortrag, wie sie bei ihrem Kind mit Hyperemesis ihren Dienst geschoben, bis zu 17x am Tag kotzen war, über 20 Kilo abgenommen hatte und fast das Kind verloren hätte. Aber Hauptsache sie war nicht krank geschrieben und tapfer auf Arbeit. Tolle Frau.
Für mich ist sie mit der Geschichte zur Vollidiotin geworden.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 04.10.11 - 10:07 Uhr
Hallo
Als was arbeitet deine Freundin?
Bianca
Beitrag von blandura - 04.10.11 - 10:18 Uhr
Nix "besonderes" - irgendwas im Büro, ohne Gefährungsstufe, würde ich sagen...
Beitrag von arkti - 04.10.11 - 13:20 Uhr
Warum will sie dann nicht arbeiten?
Wenn ich sowas lese könnte ich k.....
Beitrag von mama20072009 - 04.10.11 - 13:24 Uhr
Warum krank schreiben? Wenn die Schwangerschaft gut verläuft und der Arzt keine Gründe für ein Beschäftigungsverbot sieht, kann sie arbeiten gehen und fertig. Es nervt mich total, dass einige eine Schwangerschaft wie eine schwere Krankheit betrachten.
Hauptsache weiter Gehalt beziehen finde ich nicht gut.
Wenn sie wirklich nur noch anteilig Gehalt bekommt, weil sie arbeitsunfähig ist, dann reicht es doch, weil sie dann sowieso zu Hause ist und Ausgaben wie Fahrtkosten und sonstige Unternehmungen wegfallen.
Beitrag von windsbraut69 - 04.10.11 - 14:26 Uhr
"weil sie dann sowieso zu Hause ist und Ausgaben wie Fahrtkosten und sonstige Unternehmungen wegfallen. "
Von wegen - wenn sie Zuhause ist, fallen doch sicher viel mehr Unternehmungen an, die Geld kosten :)
LG,
W
Beitrag von marion2 - 04.10.11 - 15:21 Uhr
Hallo,
vielleicht will der Arzt auch einfach nur abwarten, ob es deiner Freundin in zwei Wochen wieder besser geht...
Stimmt übrigens: Schwangerschaften sind keine Krankheiten, aus meiner Sicht ist Schwangersein deutlich schlimmer.
Gruß
Beitrag von windsbraut69 - 04.10.11 - 16:44 Uhr
"Stimmt übrigens: Schwangerschaften sind keine Krankheiten, aus meiner Sicht ist Schwangersein deutlich schlimmer. "
Das ist ziemlich geschmacklos.
