Lebenslauf in Elternzeit und nach beendetem Arbeitsverhältnis

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Beitrag von lejana - 04.10.11 - 15:17 Uhr

Hallo,

ich bin seit 21.1.11 bis 20.1.12 in Elternzeit. Normalerweise gibt man die ja nicht an, wenn man einen AG hat. Nun läuft aber mein Vertrag im November aus und ich weiß nicht wie ich's am besten schreibe. Habe mir 2 Möglichkeiten überlegt. Sagt mir bitte, was von beiden ihr besser findet, bzw. wie es richtig ist. (Formatierungen sind im Original natürlich sauberer)

1.: seit 21.1.2012 arbeitssuchend
16.11.11-20.1.12 Familienzeit (oder Elternzeit?)
16.11.09-15.11.11 Sachbearbeiterin bei xxx

2. seit 21.1.2012 arbeitssuchend
21.1.11-20.1.12 Elternzeit
15.11.09-20.1.11 Sachbearbeiterin bei xxxx

Ach und was schreib ich überhaupt, wenn ich mich schon im z.B. Dezember bewerbe? Lass ich das arbeitssuchend weg, schreib aber bei der Elternzeit das feste Enddatum rein? Oder schreib ich dann "seit ... in Elternzeit" und schreib als mögliches Eintrittsdatum 21.1.12 ins Anschreiben?
Hatte bisher keine Probleme mit Bewerbungen, aber das find ich jetzt irgendwie verzwickt. #schmoll

Danke schonmal im Voraus für Eure Hilfe

Lg
Lejana

Beitrag von kati543 - 04.10.11 - 15:53 Uhr

Wie wäre es mit Kindererziehungszeit(en)?

Beitrag von lejana - 04.10.11 - 20:50 Uhr

Danke für Deine Antwort.

Kann man das auch schreiben? Wusst ich noch gar nicht.
Und welcher Zeitraum?

Beitrag von kajulju - 04.10.11 - 16:11 Uhr

hallo, solange du noch nicht arbeitssuchend bist, also noch in der Elternzeit, lässt du die obere Zeile einfach weg.
Den Unterschied bei den anderen Zeiten verstehe ich nicht. Hast du nun Elternzeit seit 21.01. oder erst ab 16.11.? Oder meinst du, dass dein Vertrag ab 15.11. endet und dann die EtZ beginnt? Dann würde ich bei Sachbearbeiterin den richtigen Zeitraum angeben (also wohl bis 15.11.??) und darunter schreiben Elternzeit von .... bis .... verstehst du was ich meine?
Es sieht immer besser aus sich aus einem bestehenden Arb.verh. zu bewerben.
VG

Beitrag von lejana - 04.10.11 - 20:48 Uhr

Danke für Deine Antwort

Ich habe seit 21.1.11, der GEburt meines Sohnes Elternzeit. Bin da aber auch noch in einem Beschäftigungsverhältnis. Dieses endet zum 15.11.11. Hab dann aber ja noch fast 3 Monate Elternzeit. Weiss eben nicht, ob ich die Elternzeit von Anfang an oder erst ab Ende Vertrag schreiben soll.

Du meinst so? (ich schreib das neueste immer oben hin)

21.01.11 - 20.01.12 Elternzeit
15.11.09 - 15.11.11 Sachbearbeiterin bei XXX

Mh, aber dann ist ein Zeitraum ja doppelt belegt.

Beitrag von kajulju - 04.10.11 - 20:57 Uhr

Nein, jetzt noch so:
15.11.09 - 15.11.11 Sachbearbeiterin
(seit 21.01.2011 in Elternzeit)

und ab 16.11. so:
16.11.11 - lfd. Elternzeit


VG!

Beitrag von susannea - 04.10.11 - 19:33 Uhr

Wenn du nur bis November einen Vertrag hast, bist du auch nur bis November in Elternzeit, diese endet sofort mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Also würde ich wohl schreiben, dass du bis aktulle (und bis zu 3 Jahre kannst du das ja problemlos) dich um die Kindererziehung kümmerst. Arbeitssuchend oder arbeitslos würde ich überhaupt nicht einbringen!

Beitrag von lejana - 04.10.11 - 20:45 Uhr

Danke für Deine Antwort

Ja genau, die Sache mit den Bezeichnungen. Hab mich ja schon durchs Internet deswegen gewühlt, aber ist mir immer nicht ganz klar, wann was am besten ist.

Ich kriege bis Januar Elterngeld, also ist das doch noch Elternzeit. Weil Elterngeld kriegt man nur in der Elternzeit. Oder etwa nicht?
Und ab wann soll ich die Familienzeit angeben? Ab 21.1.11 (Geburt meines Sohnes) oder ab 16.11.11 (Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses)?

Und wenn ich mich beim Amt gemeldet hab und evtl. Leistungen kriege, bin ich doch arbeitssuchend. Oder nicht? Das erfahren sie ja sowieso, weil ich ja dann ggf. Stellen von der ARge kriege und die AG dann so einen Zettel ausfüllen müssen. Ich hoffe ja, dass dies nicht nötig sein wird, aber mal weiß ja nie.

Ich weiß, am einfachste wäre es, ich würde mich jetzt aus der bestehenden Stelle heraus bewerben. Aber meinen Sohn fast 3 Monate eher in die Krippe geben, nur wegen meinen Problemen mit dem Lebenslauf und nur weil einem potentiellen AG das vielleicht besser gefallen würde - nein danke.

Warum muss das eigentlich alles in so Spitzfindigkeiten ausarten. :-[

Beitrag von susannea - 04.10.11 - 20:52 Uhr

Ich kriege bis Januar Elterngeld, also ist das doch noch Elternzeit. Weil Elterngeld kriegt man nur in der Elternzeit. Oder etwa nicht?

Nein, Elterngeld und ELTERNZEIT sind unabhängig. Und nein, warum sollte der AG dies mitbekommen. Ich würde kein arbeitssuchend angeben zumal du ja auch in elternzeit ALGI beziehen könntest.

Beitrag von lejana - 05.10.11 - 09:44 Uhr

Danke für die Erklärung.

Und ich dachte, man kann in Elternzeit kein ALGI kriegen. Weil man ja nicht vermittelbar ist, außer man hat Kinderbetreuung. Und das ist dann für mein Verständnis keine Elternzeit mehr.
Naja, Jetzt schon bewerben lohnt sich eh noch nicht. Hab ja demnächst Termin bei der Arge, mal sehn was die meinen, wobei ich da nicht gern drauf vertrauen würde. Wenn man Bewerbungen öffnet, liest man schliesslich meist sofort am ersten Satz, dass es Arbeitslose sind - ist alles ein Einheitsbrei. Man sollte schon bisschen!!! rausstechen. Und da ich in der Vergangenheit nach 2-3 Bewerbungen 1 Zusage hatte, bin ich da ziemlich verwöhnt - da hatte ich mich aber natürlich nur bei ausgewählten Stellen beworben. Ist jetzt natürlich anders und mein Schnitt wird sich bestimmt rasant verschlechtern #schmoll. Momentan würd ich aber auch alles nehmen, Hauptsache wäre kein Amt. Naja "kommt Zeit kommt Rat"

Beitrag von susannea - 05.10.11 - 10:19 Uhr

Weil man ja nicht vermittelbar ist, außer man hat Kinderbetreuung. Und das ist dann für mein Verständnis keine Elternzeit mehr.


Dann hast du da im Moment noch eine vollkommen falsche Vorstellugn von Elternzeit. Elternzeit bedeutet einen AG haben und nicht mehr als 30h/Woche im Monatsdurchschnitt arbeiten. Dafür braucht man ja auch Betreuung ;)