Hey,
hab gerade mal so einen Internet Rechner benutzt und folgendes festgestellt.
Wenn man eigentlich nur 180€ für den Wagen zahlt bleiben aber netto 300 weniger?!
Warum? blödfrag 
Danke Alex
1% Regelung, wann lohnt sich das?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von alex_22_nrw - 04.10.11 - 19:25 Uhr
Beitrag von silberfunken - 04.10.11 - 19:33 Uhr
Das klingt nach Fehler.
Gib mal bitte folgende Daten:
1.) Bruttolistenneupreis
2.) Fahrten Wohnung Arbeitsstätte
3.) ggf. Gehalt (nicht zwingend)
Viele Grüße,
Silberfunken
Beitrag von alex_22_nrw - 04.10.11 - 19:43 Uhr
20000€ Listenneupreis
Wagen ist aber nicht neu
Fahrt zur Arbeit 50 km
Dann die ganzen Fahrten natürlich über Tag, arbeitsmäßig
LG
Beitrag von silberfunken - 04.10.11 - 19:51 Uhr
Ok,
dann macht es vermutlich Sinn.
Die 1%-Regelung ist eine steuerliche "Vereinfachungsmethode". Dies bedeutet, dass hier fest von einigen Zahlen ausgegangen wird, auch wenn dies manchmal nicht sehr vorteilhaft erscheint.
1.) Ansatz des Bruttolistenneupreis
Die 1%-Regelung wird immer mit dem Bruttolistenneupreis angesetzt. Es ist vollkommen egal, wie alt der Wagen ist - im Rahmen der "Vereinfachung" ist immer der Bruttolistenneupreis der "richtige" Wert.
<damit ist auch Teil 1 deiner Frage beantwortet. Je älter der Wagen desto unattraktiver in den meisten Fällen die 1% Regelung.
Aktueller Ansatz: 1% v. 20.000,00 = 200,00 im Monat
(LSt-Pflichtig und Sozialversicherungspflichtig)
2.) Fahrten Wohnung Arbeitstätte.
Zusätzlich werden als geldwerter Vorteil 0,03% des Bruttolistenneupreises monatlich angesetzt. Dies kann je nach Strecke den Wert manchmal mehr als verdoppeln.
In deinen Fall: 20.000 * 50 * 0,03% = 300,00 im Monat
Somit wäre der lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Anteil 500,00 im Monat.
Bei 22% Sozialversicherung und einem Steuersatz von 35% (abhängig vom Gehalt) würde dies in der Tat zu einer Belastung von 285,00 € führen.
Je nach Verdienst kann der Wert anders ausfallen.
3.) Alternative
Die Alternative zur 1% Regelung ist das Fahrtenbuch. Allerdings sollte man wissen, dass ca. 9 v. 10. Fahrtenbüchern nicht anerkannt werden.
Zur Schmälerung der Fahrten Wohnung-Arbeisstätte kann mit Zustimmung des Arbeitgebers ein Teil der Fahrten Wohnung Arbeitsstätte pauschal versteuert werden.
Viele Grüße,
Silberfunken
Beitrag von alex_22_nrw - 04.10.11 - 19:57 Uhr
Danke, ich werde heute abned mal versuchen, das zu verinnerlichen und zu verstehen 
LG
