1% Regelung, wann lohnt sich das?

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Beitrag von alex_22_nrw - 04.10.11 - 19:25 Uhr

Hey,

hab gerade mal so einen Internet Rechner benutzt und folgendes festgestellt.

Wenn man eigentlich nur 180€ für den Wagen zahlt bleiben aber netto 300 weniger?!

Warum? blödfrag ;-)

Danke Alex

Beitrag von silberfunken - 04.10.11 - 19:33 Uhr

Das klingt nach Fehler.

Gib mal bitte folgende Daten:
1.) Bruttolistenneupreis
2.) Fahrten Wohnung Arbeitsstätte
3.) ggf. Gehalt (nicht zwingend)

Viele Grüße,

Silberfunken

Beitrag von alex_22_nrw - 04.10.11 - 19:43 Uhr

20000€ Listenneupreis

Wagen ist aber nicht neu

Fahrt zur Arbeit 50 km

Dann die ganzen Fahrten natürlich über Tag, arbeitsmäßig

LG

Beitrag von silberfunken - 04.10.11 - 19:51 Uhr

Ok,

dann macht es vermutlich Sinn.

Die 1%-Regelung ist eine steuerliche "Vereinfachungsmethode". Dies bedeutet, dass hier fest von einigen Zahlen ausgegangen wird, auch wenn dies manchmal nicht sehr vorteilhaft erscheint.

1.) Ansatz des Bruttolistenneupreis
Die 1%-Regelung wird immer mit dem Bruttolistenneupreis angesetzt. Es ist vollkommen egal, wie alt der Wagen ist - im Rahmen der "Vereinfachung" ist immer der Bruttolistenneupreis der "richtige" Wert.
<damit ist auch Teil 1 deiner Frage beantwortet. Je älter der Wagen desto unattraktiver in den meisten Fällen die 1% Regelung.

Aktueller Ansatz: 1% v. 20.000,00 = 200,00 im Monat
(LSt-Pflichtig und Sozialversicherungspflichtig)

2.) Fahrten Wohnung Arbeitstätte.
Zusätzlich werden als geldwerter Vorteil 0,03% des Bruttolistenneupreises monatlich angesetzt. Dies kann je nach Strecke den Wert manchmal mehr als verdoppeln.

In deinen Fall: 20.000 * 50 * 0,03% = 300,00 im Monat

Somit wäre der lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Anteil 500,00 im Monat.
Bei 22% Sozialversicherung und einem Steuersatz von 35% (abhängig vom Gehalt) würde dies in der Tat zu einer Belastung von 285,00 € führen.
Je nach Verdienst kann der Wert anders ausfallen.

3.) Alternative
Die Alternative zur 1% Regelung ist das Fahrtenbuch. Allerdings sollte man wissen, dass ca. 9 v. 10. Fahrtenbüchern nicht anerkannt werden.

Zur Schmälerung der Fahrten Wohnung-Arbeisstätte kann mit Zustimmung des Arbeitgebers ein Teil der Fahrten Wohnung Arbeitsstätte pauschal versteuert werden.

Viele Grüße,

Silberfunken

Beitrag von alex_22_nrw - 04.10.11 - 19:57 Uhr

Danke, ich werde heute abned mal versuchen, das zu verinnerlichen und zu verstehen ;-)

LG