in Elternzeit 400euro job +Mieteinahmen?HILFE

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Beitrag von klfruechtchen - 04.10.11 - 20:34 Uhr

hallo,

ich habe jetzt das 2.jahr elternzeit beantragt und möchte in dem 2.jahr einen 400euro job bei meinem jetzigen Arbeitgeber ausüben (vorher teilzeit). wir haben noch mieteinahmen.
muss ich was beachten???
ich bin doch ganz normal noch alleine versichert??? darf ich volle 400euro verdienen trotz der mieteinahmen??? oder darf ich insgesamt 400euro nicht überschreiten??? wird das sonst versteuert?

bitte um schnelle hilfe!

#liebdrueck Sabrina

Beitrag von susannea - 04.10.11 - 20:38 Uhr

Wenn du in Elternzeit bist darfst du nur nicht mehr verdienen als du mit dem Hauptjob verdient hättest.

Beitrag von klfruechtchen - 04.10.11 - 20:47 Uhr

hallo,

also darf ich für 400euro arbeiten und noch zusätzlich 150euro miete einnehmen. und bekomme nix abegezogen???

danke

Beitrag von susannea - 04.10.11 - 21:05 Uhr

Wobei nichts abgezogen?
KK musst du keine zahlen!

Beitrag von klfruechtchen - 04.10.11 - 21:18 Uhr

ok

finde im internet keine passende seite. hast du vielleicht irgendeinen link wo ich was finde? woher hast du die infos?

Beitrag von susannea - 04.10.11 - 21:25 Uhr

Von der KK.

Solagne du in Elternzeit bist, bleibst du breitragsfrei versichert, wenn du kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis hast!

Beitrag von klfruechtchen - 04.10.11 - 21:32 Uhr

vielen DANK.

ich frage nur so genau nach weil mein mal vor 2 jahren als hausmann daheim war und in der zeit auch eine geringfügige beschäftigung hatte. er durfte nur betrag X verdienen um mit der miete zusammen nicht über 400euro zu kommen.

Beitrag von susannea - 04.10.11 - 21:52 Uhr

Da war er sicherlich nicht in Elternzeit und stattdessen familienversichert, dann ist das so.

Beitrag von ujn1 - 04.10.11 - 23:16 Uhr

Hi Sabrina,

Du musst hier Steuer und Sozialversicherung trennen.

Zur Steuer: Die Mieteinnahmen müßt Ihr natürlich versteuern, das ist klar. Die geringfügige Beschäftigung wird bereits vom Arbeitgeber pauschal besteuert und wird daher im weiteren normalerweise bei der Einkommensteuer nicht mehr berücksichtigt, es sei denn es kommen weitere geringfügige Beschäftigungen dazu.

In der Sozialversicherung bleibt die geringfügige Beschäftigung dann für Dich beitragsfrei, wenn sie "neben" der Hauptbeschäftigung ausgeübt wird (mit der Du in Elternzeit bist). D.h. Du solltest darauf achten, dass Du einen gesonderten, zweiten Arbeitsvertrag für die geringfügige Beschäftigung bekommst (die meisten AG handhaben das eh so). Siehe z.B. die Info im Kapitel "geringfügige Beschäftigung während der Elternzeit" auf der Seite http://www.bkk-faber-castell.de/elternzeit.html

LG