Hallo,
ich habe eine Frage zur Krankenversicherung in der Elternzeit. Ich beziehe noch einige Monate Elterngeld, mein Sohn wird im April 1 Jahr alt. Ich werde ab 1.9.12 meine Beschäftigung wieder aufnehmen, ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Elterngeld läuft also noch bis April nächsten Jahres. Das ich so lange beitragsfrei versichert bin, weiß ich.
Aber was ist in Zeit von April bis September? Bin ich dann durch mein ruhendes Beschäftigungsverhältnis versichert oder muss ich das anders regeln?
Bis jetzt sind meine Kinder bei mir versichert, ich würde dann versuchen mit den Kindern bei meinem Mann familienversichert zu werden. Wir sind alle bei der Barmer pflichtversichert.
DANKE!
Krankenversicherung nach Elterngeld
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Beitrag von mella1980 - 04.10.11 - 20:59 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 04.10.11 - 21:05 Uhr
Hallo
Da du ein ruhendes Arbeisverhältnis hast, bist du weiter beitragsfrei versichert.
Lg
Bianca
Beitrag von mella1980 - 04.10.11 - 21:15 Uhr
das klingt gut. DANKE!
Beitrag von enelya - 05.10.11 - 09:01 Uhr
Hallo,
du bist während der Elterzeit beitragsfrei versichert, nicht während des Elterngeldbezugs.
Elterngeld hat nix mit der Krankenversicherung zu tun.
LG,
Enelya
Beitrag von zwiebelchen1977 - 05.10.11 - 14:16 Uhr
Hallo
Nein, das stimmt nicht. Man ist nicht automatisch während der Eltenzeit( ohe Elterngeld) beitargsfrei versichert. Wenn man z. b keinen Ag hat, muss man die KK nach dem Eg selber zahlen, auch wenn man noch in Elternzeit ist
Bianca
Beitrag von susannea - 05.10.11 - 15:40 Uhr
Wenn man keinen AG hat, ist man nicht in Elternzeit ;)
Siehe dazu BEEG!
Beitrag von susannea - 05.10.11 - 15:41 Uhr
Elterngeld hat einiges mit beitragsfreier Versicherung zu tun, nämlich für alle, die nicht in Elternzeit sind und auch keinen AG haben!
