Krankenversicherung nach Elterngeld

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von mella1980 - 04.10.11 - 20:59 Uhr

Hallo,
ich habe eine Frage zur Krankenversicherung in der Elternzeit. Ich beziehe noch einige Monate Elterngeld, mein Sohn wird im April 1 Jahr alt. Ich werde ab 1.9.12 meine Beschäftigung wieder aufnehmen, ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Elterngeld läuft also noch bis April nächsten Jahres. Das ich so lange beitragsfrei versichert bin, weiß ich.
Aber was ist in Zeit von April bis September? Bin ich dann durch mein ruhendes Beschäftigungsverhältnis versichert oder muss ich das anders regeln?
Bis jetzt sind meine Kinder bei mir versichert, ich würde dann versuchen mit den Kindern bei meinem Mann familienversichert zu werden. Wir sind alle bei der Barmer pflichtversichert.

DANKE!

Beitrag von zwiebelchen1977 - 04.10.11 - 21:05 Uhr

Hallo

Da du ein ruhendes Arbeisverhältnis hast, bist du weiter beitragsfrei versichert.

Lg
Bianca

Beitrag von mella1980 - 04.10.11 - 21:15 Uhr

das klingt gut. DANKE!

Beitrag von enelya - 05.10.11 - 09:01 Uhr

Hallo,

du bist während der Elterzeit beitragsfrei versichert, nicht während des Elterngeldbezugs.
Elterngeld hat nix mit der Krankenversicherung zu tun.

LG,
Enelya

Beitrag von zwiebelchen1977 - 05.10.11 - 14:16 Uhr

Hallo

Nein, das stimmt nicht. Man ist nicht automatisch während der Eltenzeit( ohe Elterngeld) beitargsfrei versichert. Wenn man z. b keinen Ag hat, muss man die KK nach dem Eg selber zahlen, auch wenn man noch in Elternzeit ist


Bianca

Beitrag von susannea - 05.10.11 - 15:40 Uhr

Wenn man keinen AG hat, ist man nicht in Elternzeit ;)
Siehe dazu BEEG!

Beitrag von susannea - 05.10.11 - 15:41 Uhr

Elterngeld hat einiges mit beitragsfreier Versicherung zu tun, nämlich für alle, die nicht in Elternzeit sind und auch keinen AG haben!