Mediation war für'n Arsch...

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Beitrag von sky-diver - 04.10.11 - 21:01 Uhr

Sorry für die deutlichen Worte aber mir platzt langsam der Kragen.

was meine "Noch"-Frau da abzieht ist wirklich unterste Schublade und ich frage mich wohin das noch führen soll und wie lange ich das ruhig anhören kann.

Sie sagt Sachen die wirklich glatt gelogen sind. Sie behauptet, die Kleine sei an diversen Terminen wirklich krank gewesen, sagt dass Kinder in dem Alter einfach infektanfällig sind. Wenn ich dann frage warum ich nicht wenigstens mein krankes Kind besuchen konnte sondern an der Haustüre abgefertigt wurde kommt nur so was wie: sie schlief gerade und ich wollte sie nicht wecken. Und das ganze fünfmal??? so oft war mein Kind noch nie in einem einzigen Jahr krank!

Die Termine bei denen meine Tochter nicht da war kommentierte sie nur mit: das muss ein Missverständnis gewesen sein, da hätten wir und wohl falsch abgesprochen. Dass ich mehrere sms mit den von ihr angekündigten Terminen im Handy habe interessiert niemanden.

Und ihr letzter Clou: sie will zu dem Neuen nach London und die Kleine soll mit. Darf sie das einfach? Das kann sie doch nun wirklich nicht machen da habe ich doch ein Wort mitzureden.

Mein Anwalt sagt, ich muss mich auf mächtig Gegenwind einstellen weil die deutschen Gerichte noch immer überwiegend der Meinung sind dass ein Kind zu seiner Mutter gehört und ich könnte als Pilot unkompliziert und relativ günstig die Kleine in London besuchen.

Langsam bekomme ich wirklich Angst mein Kind zu verlieren. Was kann ich denn tun??

Hat jemand eine ähnliche Situation erlebt und kann mir vielleicht Positives berichten?

Nick

Beitrag von ..leopoldina.. - 04.10.11 - 21:39 Uhr

Der Kürze halber für dich aus dem Netz kopiert:
1. Der Wegzug in Ausland ist bei gemeinsamen Sorgerecht zustimmungspflichtig. Daher müsste ggf. im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorgegangen werden, da ein einmal erfolgter Umzug in der Regel von den Gerichten nicht rückgängig gemacht wird. Ggf. wird das Familiengericht auch in der Hauptsache über den Umzug entscheiden müssen.
2. Einen Grund für eine Änderung des Sorgerechts vermag ich momentan nicht zu erkennen. Eine abschließende Bewertung ist hier natürlich nicht möglich.
3. Das Besuchsrecht besteht weiterhin, die Entfernung spielt dabei keine Rolle.
4. Die Ausübung Ihres Umgangsrechts obliegt grundsätzlich Ihnen.
5. Grundsätzlich bestehen die Verpflichtungen weiter. Sie können natürlich eine entsprechende Absichtserklärung aufnehmen, Rechtssicherheit werden Sie aber damit auch nicht absolut erhalten. Die Durchsetzung im Falle der Nichteinhaltung wird ebenso problematisch sein wie ohne diese Erklärung.
6. Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. (§ 21 EGBGB)
7. Suchen Sie unbedingt einen Kollegen vor Ort auf, um eine konkretes weiteres Vorgehen abzustimmen.

Nr. 6 halte ich für sehr wichtig.
Du solltest deinen Anwalt auf die Rechtslage hinweisen. Anscheinend ist er eine Schnarchnase. #sorry

Beitrag von sky-diver - 04.10.11 - 22:01 Uhr

Danke aber ich glaube der Anwalt hat schon Ahnung. Er sagte nämlich, dass die Gerichte normalerweise meinen, das Kind habe bei der Mutter zu verbleiben und wenn diese auf Grund einer neuen Beziehung ins Ausland verzieht werde ich nicht viel dagegen machen können solange mir das Recht des Besuches eingeräumt wird.
Das macht mir Sorge.

Beitrag von dragon-lady - 04.10.11 - 22:13 Uhr

da würde unsere anwältin aber gegen argumentieren, dass das kind ja hier seinen lebensmittelpunkt hat usw....
im neuen land würde es nicht mal die sprache verstehen usw...

such dir dringend einen guten anwalt für familienrecht...

Beitrag von sky-diver - 04.10.11 - 22:28 Uhr

Vielleicht muss ich mir noch einen weiteren Rechtsbeistand suchen aber bislang ist mein Informationsstand dass ein Lebensmittelpunkt an die Mutter gebunden ist (normalerweise) und von daher bei einem Umzug dieser auch verlagert werden kann.

Beitrag von ..leopoldina.. - 04.10.11 - 22:16 Uhr

Damit hat er durchaus recht. Aber du (RA) solltest versuchen, dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen zu lassen. Vorausgesetzt, du willst das überhaupt. Gründe dafür: Schule, soziales Umfeld, Familie, Freunde, Hobbies, evtl Therapien oder Nachhilfe etc. Das Übliche halt, das gegen einen Wegzug spricht. Die Tochter wird auch angehört werden. Wie alt ist sie denn?

Beitrag von sky-diver - 04.10.11 - 22:26 Uhr

Meine Tochter ist gerade drei geworden. Von daher kann man nicht viel sagen von wegen Schule und so. Sie hat hier halt ihre Kindergartengruppe aber der Anwalt sagt wenn die Mutter auf Grund einer neuen Beziehung umzieht dann ist das einfach "Pech" mit dem man klar kommen müsse. Und das sei nicht seine Meinung sondern einfach gängige Rechtspraxis.

Und ob ich das will!? Am liebsten wäre es mir, ich könnte erreichen dass emine Tochter bei mir lebt. so richtig für immer. Ich bin schließlich ihr Vater und entreiße sie nicht wie ihre Mutter ihrem bisherigen Leben um mich vom Acker zu machen mit einem Typen mit dem sie mich fast ein ganzes Jahr lang betrogen hat.

Beitrag von ..leopoldina.. - 04.10.11 - 22:40 Uhr

Sie ist erst drei Jahre? Dann sieht es nicht so gut aus für dich. Das weiß auch der Kollege. Alles Gute trotzdem.

Beitrag von sky-diver - 04.10.11 - 22:42 Uhr

Ich weiß dass es nicht gut aussieht. Das ist ja mein Problem.
Nick

Beitrag von jogiyoda - 05.10.11 - 09:11 Uhr

wenn du Rechtsanwältin bist bin ich König von Deutschland! Du schwafelst ja nur dummes Zeug ohne das geringste Hintergrundwissen.

Beitrag von ..leopoldina.. - 05.10.11 - 09:48 Uhr

#danke Und mit solchen Hohlköpfen wie dir verdienen wir unser Geld.#bitte

Beitrag von ..leopoldina.. - 05.10.11 - 10:26 Uhr

Wie ich oben schon zitierte, kannst du im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes stellen. Die Begründung mit den üblichen Gründen ist jedoch schwierig, da dein Kind erst 3 Jahre ist. Du kannst jedoch mit der Entziehung des Umgangsrechtes argumentieren. Als Grundlage hilft euch evtl. diese Entscheidung weiter. http://www.anwalt-wille.de/index.php?id=43&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=195&tx_ttnews[backPid]=21&cHash=ad2182e0a158a08f5f49263d9e3fa743
Ein Versuch ist es wert, obwohl die Gerichte meistens nicht gegen einen Umzug entscheiden und wie du schon selbst sagst, ist ja durch deinen Beruf ein regelmäßiger Umgang eigentlich möglich.
Viel Glück!

Beitrag von holy_cow - 05.10.11 - 02:24 Uhr

Hola,

bi sprachlos, wenn auch Luegen sehr oft im Spiel sind um den Anderen in Misskredit zu bringen!
Gebe nicht auf! Versuche alles, egal wie gut oder wie schlecht es aussieht.

Saludos

Ruth

Beitrag von sky-diver - 05.10.11 - 09:22 Uhr

Ich gebe mit Sicherheit nicht auf aber ich kann nicht glauben was da gerade passiert. Dass Lügen einfach geglaubt werden und wenn ich versuche die Dinge richtig zu rücken mir von ihrer Anwältin direkt vorgeworfen wird ich sei rachsüchtig und verletzt weil sie nen Neuen hat.
Natürlich ist man verletzt wenn man herausfindet dass man fast ein Jahr betrogen wurde und sich die Frau dann auch noch ins Ausland absetzen will mit dem gemeinsamen Kind, das ist doch völlig normal dass mir da die Hutschnur hochgeht, oder? Glauben die ich mach ein Freudentänzchen deswegen!?
Und trotzdem versuche ich ruhig zu bleiben, mich nicht provozieren zu lassen und bekomme als Antwort: wenn die beiden sich entschlossen haben gemeinsam im Ausland zu leben und das Kind noch so klein ist wird es schwierig, dem Umzug etwas entgegenzusetzen. Das müsste dann gerichtlich geklärt werden.
Ja super.
Nick

Beitrag von jogiyoda - 05.10.11 - 09:31 Uhr

du denkst zu kompliziert!

dein Anwalt stellt beim zuständigen Familiengericht einen Antrag auf eine einstweilge Verfügung mit anschließender Hauptsacheklage, daß das kind am jetzigen Wohnort verbleiben muß und du mußt dich bereit erklären das dein Kind in deine Obhut kommt ( du mußt es in deinem Haushalt aufnehmen wollen und können!).

So kann die Km hinziehen wo sie lustig ist! Die Angaben von Leopoldina entbehren jeder Grundlage und sind aus dem Trotz einer Frau gezogen die sich gern an allen Männern rächen will.

Beitrag von sky-diver - 05.10.11 - 09:39 Uhr

Ok, danke. Ich werd den Anwalt gleich nochmal anrufen und diese Möglichkeit nachfragen. Denn ich KANN und WILL meine Tochter aufnehmen.
Meine Frau kann danach von mir aus machen was sie will, das interessiert mich nicht mehr. Es geht hier nur um mein Kind.
Nick

Beitrag von ..leopoldina.. - 05.10.11 - 09:47 Uhr

Die Angaben von Leopoldina entbehren jeder Grundlage und sind aus dem Trotz einer Frau gezogen die sich gern an allen Männern rächen will.


#rofl

Beitrag von 3.zwerg - 05.10.11 - 05:16 Uhr

Habe jetzt nicht die ganze Diskussion durchgelesen, es steht aber in der ersten Antwort, dass bei gemeins. Sorgerecht dem Umzug deinerseits doch zugestimmt werden MUSS. Zumindest ins Auslang.

Stimme nicht zu. Damit kannst du es wenigstens verhindern, dass sie die Kleine mitnimmt.

Ich finde es von ihr unerhört :-(

Drücke dir die Daumen!

Eva

Beitrag von silvana88 - 05.10.11 - 07:09 Uhr

Ja genau so war es bei uns auch.

Die Mutter hat sich eine Lüge nach der anderen ausm Arsch gezaubert, meinem Mann wurden die Worte im Mund verdreht und bums war sie die heilige und er der rießen Arsch.

In Deutschland biste doch als Vater nix Wert, da interessiert sich kein Mensch für deine Anliegen.
Außer es geht um die Kohle, da sind se alle schnell dabei#contra

Es gibt zwar ,,Gesetze" und ,,Rechte für den Vater", die werden ja aber am ende doch nur wieder so ausgelegt das es der Mutter am ende zu gute kommt.


Tut mir echt leid für dich, ich weis wie du dich jetzt fühlst#liebdrueck

Beitrag von hedda.gabler - 05.10.11 - 08:57 Uhr

>>> ich weis wie du dich jetzt fühlst <<<

Wie unglaublich vermessen ...

Beitrag von henkelbecher - 06.10.11 - 16:04 Uhr

"Als Vater biste doch in Deutschland nix Wert"

Was für ein dämlicher Satz!

Der Vater meiner Tochter, lügt das sich die Balken biegen, und das VOR Zeugen und trotzdem wird ihm alles in A*** geschoben.

Vor Gericht bin nämlich ICH die Lügnerin und alle glauben IHM trotz Beweise meinerseits ect. ect.

gruß

Beitrag von falkster - 06.10.11 - 17:10 Uhr

Aus einem, sicherlich bedauerlichen, Einzelfall eine Änderung der, leider mindestens genauso bedauerlichen, gängigen praktizierten Regel abzuleiten, ist ein interessanter Ansatz...

Beitrag von silvana88 - 06.10.11 - 17:42 Uhr

In welcher hinsicht lügt er denn?

Wenn ich solche Sätze schreibe, dann weil ich es selbst schon mit bekommen habe und das in mehr als einem Fall.

Ob es dir passt oder nicht soll mir egal sein.....

Es ist doch echt traurig, dass es den Vätern die sich ernsthaft kümmern wollen so schwer gemacht wird, nur weil die Mutter meint ihren Frust an ihnen auszulassen. Und dann werden die Kinder am ende auch noch so gegen sie aufgehetzt, dass sie erst gar nicht mehr hin wollen. Ganz tolle Leistung und sicher absolut dem Kindeswohl zu gute#klatsch

Wenn du einen Vater erwischt hast bei dem es nicht so ist tut es mir Leid, dann hat das aber nichts hier zu suchen, wo Väter schreiben die Verantwortung übernehmen wollen.

Beitrag von zenturio - 06.10.11 - 22:52 Uhr

Um mal was zum Thema "Lügen von Eltern, die sich im Trennungskrieg befinden" zu sagen:

Meiner Erfahrung nach, unterscheiden Richter sehr gut, welche Äußerungen für die Sache relevant sind und welche nicht. Man kann nicht ernsthaft glauben, dass diese Leute sich täglich mit Rosenkriegen auseinandersetzen, ohne auf den ersten Blick denunzierende, verletzende, provozierende und unsachliche Aussagen zu erkennen.

Wenn es hart auf hart kommt, wird ein Sachverständigengutachten angefordert und diese Leute sind dann echte Profis. Ein Lügengebäude fällt dann zwangsläufig in sich zusammen.

Das Problem mit Lügengebäuden ist, dass derjenige, der ein solches mit viel Mühe einmal aufgebaut hat, irgendwann selber in dieses Gebäude einzieht und dann gar nicht mehr merkt, dass er drinnen sitzt und alle anderen draußen sind. Damit isoliert er sich dann immer mehr von der Welt des gesunden Menschenverstandes.

Beitrag von gattaca - 05.10.11 - 10:53 Uhr

Hallo Sky-Diver

willkommen in der Familienrechts-Realität. Ist mir ähnlich gegangen....

Du hast eigentlich nur eine Chance: Siehe zu, dass du ein wasserdichtes Betreuungskonzept ohne Einbeziehung der Mutter anbieten kannst, denn darauf läuft es hinaus.

Mir wurde vom damaligen Richter gesagt, in Deutschland herrsche "Freizügigkeit", d.h. meine Ex-Frau könne hinziehen wohin sie wolle. Wenn sie also wegzieht und dich quasi mit den Kindern zurücklassen würde - kannst du die Kinder betreuen bzw. versorgen? Das wird die Frage sein...

Zwei Faktoren sprechen gegen dich:
1. Die Ideologie, dass Mütter die Besseren sind
2. die Justizökonomie: Mütter können mit VKH klagen bis der Arzt kommt, Vätern geht irgendwann das Geld aus

Man wird vor Gericht immer wieder versuchen dich mit Lügen zu provozieren, damit du emotional und angreifbar wirst. Deswegen bleibe so ruhig wie irgend möglich und gehe auf das Spiel der anderen Seite nicht ein.

Die Richter suchen nach jedem Strohhalm, um nach Schema F urteilen zu können, also lass dich nicht angreifen.

Sprich mit deinen Eltern, ob sie die Kinder ebenfalls betreuen können und lass es dir schriftlich bestätigen. Stelle das Betreuungskonzept der Ex-Frau in Frage!

Viel Glück

Gruß
Gattaca