hallo,
es geht darum das ich seid der elternzeit ALG 1 bekomme.
leider ist es sehr schwer eine stelle in teilzeit zu finden als ZFA und dann nichtmal berufserfahrung hat.
naja...
ich wollte mich um eine kinderbetreuung kümmern und habe das JA informiert die meinten aber nur das mir eine tagesmutter o.ä. zusteht wenn ich einen arbeitsvertrag vorweisen kann.
toll wenn ich dann ne stelle hab hab ich wahrscheinlich keinen fürs kind oder wie?
naja hab ich erstmal hingenommen.
ich wollte dann einen tagesmutterschein machen bei uns ist der leider erst ab 25 jahren also hat sich das leider auch erledigt.
jetzt möchte die tante vom arbeitsamt das ich eine maßnahme mache.
damit kann ich auch leben ABER ich bekomme von dene 130€ montalich für die kinderbetreuungskosten das ist der höchstsatz.
eine tagesmutter nimmt ca 4.50€ die stunde das wären bei 15 std die woche die ich machen muss 270€ ich bekomme aber nur 117€ arbeitslosengeld.
ich müsste also 140€ drauf legen
weiß jemand wie das läuft?
wie ie rechtliche lage aussieht?
fakt ist das ich das geld z.zt. nicht hab.
und auch nicht bereit bin für so ne sorry "blöde" maßnahme 140€ draufzulegen.
wäre es möglich das ich quasi eine freundin aufpassen lasse und ihr einfach die 130€ bezahle dann müsste ich ja nichts dazu bezahlen!
in einem schreiben vom arbeitsamt steht start ist der 10 okt. die tante meinte aber vorher es startet erst wenn ich einen betreuungsplatz für emili hab und sie muss sich ja auch noch eingewöhnen!
muss das berücksichtigt werden?
über tips o.ä. wäre ich sehr dankbar
achso emilia ist ca 20 monate alt.
betreuung inerhalb der familie ist leider nur unregelmäßig oder garnicht möglich!
liebe grüße kyra
der das keine ruhe lässt
ich weiß nichtob ich hier richtig bins ALG 1
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Beitrag von kyra01.01 - 04.10.11 - 21:58 Uhr
Beitrag von susannea - 04.10.11 - 22:30 Uhr
Du kannst froh sein, wenn du überhaupt ALGI bekommst, denn dafür ist Voraussetzung, dass du eine Betreuung nachweisen kannst.
Kannst du das nicht, gibts auch gar kein Geld. DA kann sie dich dann auch nicht zu einer Maßnahme zwingen!
Beitrag von arkti - 04.10.11 - 22:39 Uhr
Wieso bekommst du ALG1 wenn du keine Betreunung für dein Kind hast.
Kann ich nicht glauben.....
Beitrag von kyra01.01 - 04.10.11 - 22:46 Uhr
also ich hab damals gesagt das meine mutter die betreuung übernimmt so ar es auch abgesprochen aber ihr ist das doch zu viel.
durch meinen schwer kranken bruder.
im notfall würde sie einspringen und meine sm auch bis ich eine geeignete betreuung hab.
das wra mir garnicht klar.
deswegen sagt die immer ich muss dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen!
setzten die denn dann vorraus das das kind jetzt zum betreut wird obwohl ich zuhaus bin?
lg
Beitrag von kati543 - 04.10.11 - 22:56 Uhr
Ja, das setzen DIE voraus. Du wurdest ja auch gefragt und hast angegeben, wer dein Kind betreuen kann. Also wo ist das Problem?
Beitrag von allybabe - 04.10.11 - 22:56 Uhr
Genau so sieht es aus und wenn du mal ehrlich zu deiner SB bist und dich weiterhin weigerst, dann wirst du ausm ALG1 rausfallen und erhälst ALG2
Kleiner Denkanstoss im Guten:
Dir ist schon klar, dass das unter "Erschleichen von Leistungen" fällt. Solltest dir gut überlegen, wem du das erzählst-sonst kannst du noch mit nem Bußgeld rechnen.
toitoitoi, dass das mal nicht auffliegt
Beitrag von windsbraut69 - 05.10.11 - 06:47 Uhr
"im notfall würde sie einspringen und meine sm auch bis ich eine geeignete betreuung hab. "
Dann ist doch die Maßnhme kein Problem.
Was ist denn aus Deinem alten Job geworden?
Gruß,
W
Beitrag von windsbraut69 - 05.10.11 - 06:42 Uhr
Du solltest froh sein, dass bislang niemandem aufgefallen ist, dass Du keine Betreuung hast, was Voraussetzung für den Bezug ist.
Gruß,
W
Beitrag von kyra01.01 - 05.10.11 - 13:42 Uhr
das weiß sie ja sonst würde sie mir ja die betreeungskosten jetzt nicht "erstatten"
die können nicht 3 monate regelmäßig aufpassen.
ABER hab gerade meine freundin gefragt und das arbeitsamt die bezahlen auch freunde bekannte nur nicht verwandte.
jetzt macht das meine freundin und bekomm die 130€!
in meine alten job wurde ich gekündigt( was mir noch nie passiert ist)
weil ich in den sommerferien nicht 6 wochen urlaubsvertretung machen konnte/wollte obwohl meine chefin wusste das ich ein kleinkind hab.
sie meinte wenn ich jemand habe oder sie in die kita geht oder älter ist sollte ich wieder kommen.
aber ehrlich wenn mich jmd. kündigt weil ich nicht 6 wochen mit kleinkind von morgens bis abends arbeite da fange ich bestimmt nicht nochmal an!
ich sollte das nicht als kündigung sehen usw.
naja....war halt noch probezeit!
lg
Beitrag von windsbraut69 - 05.10.11 - 14:34 Uhr
Du mußt Dein Kind nicht betreuen lassen, aber täglich zur Verfügung stehen.
Dass Du Deinen Job riskierst, um nicht 6 Wochen arbeiten zu müssen, kann ich nicht nachvollziehen. Du hast doch die Freundin, die jetzt zur Verfügung steht und Deine Schwiegermutter UND Du schreibst, dass Du keinen neuen Job findest....
Gruß,
W
Beitrag von kyra01.01 - 05.10.11 - 21:48 Uhr
das war ja nur ein 400€ job in der zeit hatte meine sm das bein gebrochen und meinte mutter war auch im urlaub 4 wochen hätte ich gemacht und hin bekommen.
aber wenn ich vollzeit arbeiten wollte dann würde ich das tun.
außerdem war das ja nicht in meinem erlernten beruf!
als ZFA eine teilzeitstelle zu finden ist echt schwer alle suchen vollzeit oder so weit weg das es wirklich schwachsinn ist.
z.b. schwelm-gelsenkirchen!
lg
Beitrag von allybabe - 06.10.11 - 07:27 Uhr
Zitat: "das war ja nur ein 400€ job in der zeit hatte meine sm das bein gebrochen..."
Dann beziehst du auch kein ALG1 sondern ALG2!
Beitrag von susannea - 06.10.11 - 07:55 Uhr
Muss nciht unbedingt sein, denn durch Kidnererziehungszeiten, wenn sie vorher einen sozialversicherungspflichtigen Job hatte (also vor dem Mutterschutz) erwirbt sie Anspruch auf ALGI.
