Hallo Ihr Lieben,
meine Frage steht ja schon oben!
Ich arbeite 4 Stunden pro Tag an 5 Tagen die Woche. Wieviel Urlaub steht mir da zu?? Ich habe auch schon Onkel Google gefragt, aber die meisten arbeiten nur 3 Tage/Woche.
Meine Chefin hat 6 Tage Urlaub eingetragen im Arbeitsvertrag. Aber das ist doch sicherlich zu wenig. Ich habe am 21.09.2011 angefangen. Also noch ganz frisch. Nun war mein Gedanke, das die 6 Tage für den Rest des Jahres sind. Aber sie schrieb es ja in den Arbeitsvertrag.
Nun habe ich gehört, das mir die gesetzlichen 25 Tage Urlaub (5 Wochen) zustehen.
Was stimmt denn nun?? Ich kann doch nicht nur 6 Tage Urlaub im Jahr haben. Davon hat doch niemand was.
Könnt ihr mir helfen?? PS. ich frage die Chefin nachher natürlich noch, aber wollte vorher die Rechtsgrundlage wissen, bzw. eure Erfahrungen hören.
Danke Euch schon mal
Urlaubsanspruch bei 20h/Woche an 5 Tagen
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Beitrag von bowh - 05.10.11 - 09:59 Uhr
Beitrag von kathi.net - 05.10.11 - 10:08 Uhr
Keine Ahnung, wie du auf 25 Tage kommst. Nach BUrlG sind es 24 WERKtage (dazu zählen Samstage) oder 20 Arbeitstage.
Und im Moment hast du erstmal gar keinen Anspruch, da die Wartezeit noch nicht rum ist.
Nach Tarif könnte aber auch was anderes geregelt sein.
LG Kathi
Beitrag von demy - 05.10.11 - 12:13 Uhr
"Und im Moment hast du erstmal gar keinen Anspruch, da die Wartezeit noch nicht rum ist."
Hallo,
wo habt ihr das immer her, dass man vor Ablauf der Wartezeit keinen Anspruch auf Urlaub hat?
Das Gesetz sagt sinngemäß, NACH Ablauf der Wartezeit hat man Anspruch auf VOLLEN Jahresurlaub.
VOR Ablauf der Wartezeit hat man Anspruch auf TEILurlaub.
Das steht im Bundesurlaubsgesetz.
Pro vollen Monat der Betriebszugehörigkeit hat man bis zum Ablauf der Wartezeit einen Urlaubsanspruch nach der zwöftel Regelung.
Gruß
Demy
Beitrag von lilianliddy - 07.10.11 - 19:18 Uhr
Den Anspruch erarbeitest du dir schon mit Arbeitsbeginn ^^ Urlaub in der Probezeit ist eine Kann-Regelung, bei Jahreswechsel wird es gern gesehen, dass man trotzdem den Urlaub nimmt...
Beitrag von silberfunken - 05.10.11 - 10:10 Uhr
Hallo und guten Morgen,
kann pauschal nicht beantwortet.
Der Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage im Jahr. Werktage beziehen sich auf eine 6 Tage-Woche, also wäre dein Mindestanspruch 20 Wochentage bei einer 5 Tage Woche.
Wieviel es tatsächlich sind, hängt vom Arbeitsvertrag beziehungsweise Tarifvertrag ab - wobei es schwer sein dürfte, den gesetzlichen Mindesturlaub zu unterschreiten.
Viele Grüsse,
Silberfunken
Beitrag von susannea - 05.10.11 - 10:21 Uhr
Du hast mindestens 20 Tage im Jahr, bedeutet bis Jahresende noch 5 Tage.
Egal was Tarifverträge usw. sagen, weniger darf es nicht sein!
Beitrag von joel-laurin - 05.10.11 - 11:41 Uhr
Hallo,
der Mindesturlaubsanspruch ist 24 Tage im Jahr bei einer 6 Tage Woche.
Man hat immer Anspruch auf einen Erholungsurlaub von 4 Wochen im Jahr, da du eine 5 Tage Woche hast müssten dir eigentlich 20 Tage zustehen.
LG Sandra
Beitrag von windsbraut69 - 05.10.11 - 12:01 Uhr
So schwer kann es doch nicht sein, nach dem entsprechenden Gesetz zu googlen, oder?
Gesetzlicher Anspruch sind 4 Wochen, das wären in Deinem Fall 20 Tage.
Gruß,
W
Beitrag von gluecksbaerchen80 - 05.10.11 - 20:05 Uhr
Hallo,
ich arbeite an 4 Tagen der Woche 4 h.
Und habe 16 Tage Urlaub fürs Jahr.
6 sind eindeutig zu wenig bei einer 5 Tage Woche.
Schau mal im Teilzeitgesetz oder Bundesurlaubsgesetz.
Wenn die 6 Tage für den Rest des Jahres sind (frag mal deinen AG) dann musst du das aufs Jahr umrechnen.
Das wären dann für 3 Monate 6 Tage Urlaub, heißt im Jahr wären das dann 24 Tage.
Aber wie gesagt da musst du deinen AG fragen was es mit den 6 Tagen auf sich hat.
Lg und viel Erfolg
gluecksbaerchen
Beitrag von lapillus - 07.10.11 - 05:47 Uhr
Hallo,
ich habe 30 Urlaubstage im Jahr. Nachdem ich jedoch 25 Stunden/Woche (= 5 Std. täglich) arbeite gab es zunächst auch Missverständnisse:
Für einen Urlaubstag schreibe ich mir selbstverständlich nur 5 Std. auf, genauso wie für einen Feiertag.
Alles Liebe
Lapillus
Beitrag von lilianliddy - 07.10.11 - 19:15 Uhr
Würde sagen, dass du 24 Tage Urlaubsanspruch hast. Für September bekommt du keinen Urlaub, erst ab 01.10, -> 3 Monate zum Jahresende =2 Tage pro Monat. bzw. schau Mal in deinen AV.
lg
