Rentenversicherungsfreiheit? Helft mir mal

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Beitrag von sternchen718 - 05.10.11 - 15:58 Uhr

Hallo,

ich habe hier einen Arbeitsvertrag liegen und in dem steht folgender Satz:

Haben sie auf Rentenversicherungsfreiheit verzichtet?

JA NEIN


Es ist so das ich einen Minijob auf 400 Basis habe und da keinerlei Renten dings zahle

Habe ich nun verzichtet oder nicht?
`
Bin heut völlig durch den Wind

Gruß
Corinna

Beitrag von silberfunken - 05.10.11 - 16:13 Uhr

Der Arbeitgeber hat für eine versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent (bzw. 5 Prozent bei Privathaushalten) des Arbeitsentgelts zu zahlen. Hierdurch erwirbt der Arbeitnehmer nur geminderte Rentenansprüche und Wartezeitmonate. Für Rentner die eine Vollrente wegen Alters beziehen, fällt der Pauschalbeitrag zwar auch an, allerdings wirkt sich dieser nicht mehr positiv auf die Rente aus.

Geringfügig entlohnte Beschäftigte haben die Möglichkeit, durch die Zahlung relativ niedriger eigener Beiträge vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung zu erwerben (Aufstockung). Hierfür muss der Arbeitnehmer schriftlich auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten und erklärt sich damit bereit, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent (bzw. von 5 Prozent bei Privathaushalten) auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 19,9 Prozent aufzustocken.

Der Arbeitnehmer hat somit eine Differenz von zur Zeit 4,9 Prozent bzw. 14,9 Prozent selbst zu tragen. Durch den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit unterliegt der Arbeitnehmer dann der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. An dieser Versicherungspflicht und dem Aufstockungsbeitrag ändert sich auch dann nichts, wenn der Arbeitnehmer in seiner Hauptbeschäftigung arbeitslos wird und den Minijob weiterhin ausübt. Eine Kündigung der Aufstockung ist nicht möglich.

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/2__aufstockungRente/navNode.html?__nnn=true

Damit hast du NICHT verzichtet, weil du die pauschale Rentenversicherung gewählt hast und damit aktuell quasi keine Ansprüche erwirbst.

Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

Viele Grüße,

Silberfunken

Beitrag von myimmortal1977 - 05.10.11 - 23:55 Uhr

Ich würde nicht verzichten und den minimalen Beitrag aus eigener Tasche zahlen. Denn....

was viele nicht wissen, Du hältst damit Deinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufrecht oder, falls schon verloren, erwirbst Du nach gewisser Zeit wieder Deinen Anspruch. So ein Anspruch kann im Falle einer schweren Erkrankung existenzrettend sein.

Lustigerweise denken viele Menschen, dass dieser Anspruch dauernd bestehen würde. Tut er aber nicht. Nur wenn man innerhalb eines gewissen Zeitraumes Beiträge aus eigener Tasche eingezahlt hat, hat man einen Anspruch. Unterbricht man diesen Zeitraum, aus welchen Gründen auch immer, verwirkt man diesen Anspruch.

Ich kenne es aus eigener Familie. Bei mir hat meine Mutter 400 € gearbeitet und nicht aus eigener Tasche eingezahlt. Dann wurde sie schwer krank. Hätte das Geld benötigt, hatte vorher über viele Jahre eingezahlt, hatte in dem Moment aber keinen Anspruch mehr, da sie seit 6 Jahren keine Beiträge mehr aus eigener Tasche in die RV eingezahlt hatte.

Daher würde ich tunlichst vermeiden, diesen Anspruch zu verwirken. Die Umlage, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer aus eigener Tasche abführt, reicht dafür nicht.

Daher, das sind ca. 20 € mtl. aus eigener Tasche, die ggf. mal gut ínvestiert sein können.

LG Janette