probezeit nach bv und kündigung

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Beitrag von roxy262 - 06.10.11 - 10:19 Uhr

huhu

habe ein kleines problem, muss allerdings etwas ausholen um das zu erklären, es könnte also etwas länger werden :-p

ich habe am 1.1.10 eine neue arbeitsstelle angefangen unbefristet und mit 6-monatiger probezeit.
wurde dann im märz ungeplant schwanger und hatte seit dem 7.4. ein bv bis zum mutterschutz.

habe morgen nun ein vorstellungsgespräch bei einer neuen firma wo ich auch gerne arbeiten würde.

wie verhält sich das nun mit der restprobezeit?
geht die nach der elternzeit dann weiter? mein jetziger ag meinte das die nicht einfach verfällt.
habe elternzeit bis zum 18.11.2013, würde die dann allerdings gerne verkürzen auf den 18.11.2011 und dann sofort kündigen und am 1.12.11 meine neue stelle anfangen.
in der probezeit habe ich ja nur eine 2 wochen kündigungsfrist und damit wäre es ja möglich.
oder muss ich mich an die gesetzlichen 3 monate halten?

geht dann nun die probezeit automatisch nach der elternzeit weiter?

mein jetziger ag hat mir bisher keine auskunft gegeben, ist da alles etwas verworren, die personalbüros haben auch wo anders ihren sitz, sodass ich auch nicht einfach mal hinfahren könnte.
ich denke da ist auch nicht viel auskunft zu erwarten.

kann mir jemand helfen?

liebe grüsse

Beitrag von susannea - 06.10.11 - 10:51 Uhr

Die Probezeit ist am 1.7.2010 abgelaufen.
Du hast also nun einen unbefristeten Vertrag.

Du brauchst keine Elterneit verkürzen um zu kündigen, du kannst auch mit deiner normalen Kündigungsfrist kündigen. Verkürzen geht eh nur mit Zustimmugn des AG.

Willst du denn Vollzeit bei der neuen Stelle arbeiten?
Wenn nein, mehr als 30h/Woche? Wenn nien, frag beim alten AG an, ob er dir die Erlaubnis gibt Teilzeit in Elternzeit bei einem anderne AG zu arbeiten.
Die unbefristete Stelle würde ich nämlich dann erst nach dem Ablauf der Probezeit bei der neuen Stelle kündigen (wenn die denn unbefristet ist!).
Sonst erstmal gar nicht!

Beitrag von roxy262 - 06.10.11 - 10:55 Uhr

huhu

danke erstmal für deine antwort.

wollte dann erstmal 30h die woche gehen und habe schon schriftlich den hinweis bekommen das ich nur in meiner jetzigen firma arbeiten darf.

von daher bleibt dann nur ein aufhebungsvertrag.
da ich die neue stelle gern zum 1.12. beginnen wollte und das ja unter der gesetzlichen kündigungsfrist ist.
naja mein jetziger ag sagte halt die probezeit verfällt nicht....

hmmmmmm......

Beitrag von susannea - 06.10.11 - 11:09 Uhr

Nee, die ist ja auch nicht verfallen, die ist einfach weiter gelaufen, denn ein BV ist rechtlich so zu behandeln als ob du normal gearbeitet hättest, genau wie der Mutterschutz.

Beitrag von windsbraut69 - 07.10.11 - 09:36 Uhr

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.
Das paßt doch noch locker zu Ende November.

gruß,

W

Beitrag von duchovny - 06.10.11 - 10:53 Uhr

Restprobezeit? Noch nie gehört! Die Probezeit ist abgelaufen, die wurde nicht gehemmt sondern hat einfach während deines BV geendet.

Ich MEINE, dass DU in der Elternzeit kündigen kannst, nur dein AG kann dich nicht während der Elternzeit kündigen.
Deshalb rechtzeitig (4 Wo. Frist sinds normal zum 1. oder 15.) kündigen und einfach neue Stelle beginnen.

Ich glaube du machst es dir viiieeeellll schwerer als es eigentlich ist.

GGLG