Hallo zusammen,
Und zwar geht es darum das ich im Mai.2011 eine Arbeit angefangen habe und dann im August.2011 bis zum 05.02.2012 übernommen wurden bin.Der Arbeitsvertrag ist befrist probearbeitsverhältnis..So nun ist gestern meine Schwiegermama ins KH gekommen und ich habe keinen für meine Tochter,ich bekomme weder frei noch kann ich meinen Urlaub in ansproch nehmen,so nun meine frage wie lange ist die kündigungsfrist?? Den im vertrag steht nix drine..?? Nicht das ich kündigen will aber meine vorarbeiterin meinte wenns nicht anders geht soll ich kündigen es sei besser..!!! ich hoffe ihr könnt mir egentwie helfen..Suche auch schon ein job für vormittags wenn meine kleine im kindergarten ist,den da habe ich 4 stu. zeit..
Liebe grüße Pummelfee1987
kündigungsfrist???
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Beitrag von pummelfee1987 - 06.10.11 - 12:27 Uhr
Beitrag von sonne.hannover - 06.10.11 - 12:34 Uhr
es ist besser, wenn Du kündigst ? Warum, damit Du vom AA gesperrt wirst oder für was soll das besser sein ? Ich würds bleiben lassen ehrlich gesagt.
Beitrag von susannea - 06.10.11 - 12:36 Uhr
Sie würde sicherlich nicht vom AA gesperrt werden, weil sie ja aufgrund der fehlenden Kinderbetreuung kündigt!
Beitrag von pummelfee1987 - 06.10.11 - 12:36 Uhr
Also ich bekomme nix von AA da mein Mann zu viel verdient..Man sollte erst fragen bevor man beurteilt..
Beitrag von sonne.hannover - 06.10.11 - 12:37 Uhr
vielleicht sollte man auch erst entsprechende Auskunft geben, bevor man unvollständige Fragen stellt.....
Beitrag von pummelfee1987 - 06.10.11 - 12:38 Uhr
ja,hätte ich wohl machen sollen.. wie lange kündigungsfrist habe ich den?? im vertrag steht da nix drine..
Beitrag von jsteinba - 06.10.11 - 13:11 Uhr
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Vertrag befristet oder?
Dann ist - sofern es im Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt ist - eine Kündigung nicht möglich.
LG
Beitrag von katha123 - 06.10.11 - 22:18 Uhr
Stimmt nicht. Aber leider lässt sich die Frage nach der Kündigungsfrist mangels weiterer Infos nicht beantworten. Würde die gesetzliche Kündigungsfrist gelten, wären es 4 Wochen zu jedem Datum. Aber es könnte genauso ein Tarifvertrag oder sonstwas eine andere Kündigungsfrist beinhalten.
Andere Frage: Ist deine Tochter schon 3? Sonst könntest du evtl. nochmal in Elternzeit gehen? Oder: Wie sieht es aus mit unbezahlter Freistellung bis du wieder jemanden hast für die Kleine.
lg
katha
Beitrag von windsbraut69 - 07.10.11 - 09:12 Uhr

Eine Sperre gibt es auch beim ALGI und da ist das Einkommen des Mannes völlig irrelevant!
gruß,
W
Beitrag von ujn1 - 06.10.11 - 14:07 Uhr
Hi,
wenn im Vertrag nichts steht, und es ein gültig befristeter Arbeitsvertrag ist, ist eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit für beide Seiten ausgeschlossen (§ 15 Abs. 3 TzBfG).
Ein sehr komplizierter Ausweg wäre eine sog. Entfristungsklage zum Arbeitsgericht. Würde dieser stattgegeben, hättest Du einen unbefristeten Vertrag und könntest diesen dann mit den gesetzlichen Fristen kündigen.
Einfacher ist es, wenn es wirklich sein muss, mit dem AG zu reden. In beidseitigem Einvernehmen ist (fast) alles möglich.
LG
