Teilzeit nach Elternzeit - muss AG mitspielen?

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Beitrag von lillebro - 06.10.11 - 14:11 Uhr

Hallo,

meine eigentliche Frage steht ja schon oben.
Bin in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältniss eines KLinikverbundes. Nun möchte ich gerne nach meiner Elternzeit meine volle Stelle (40 h) in eine Teilzeitzeitstelle umwandeln.
Meine Frage wäre: muss mein AG mir eine anbieten? Habe ich bei der Art von Reduzierung ein Mitspracherecht?
Ich vermute, das meine Chefin nicht gerade erfreut sein wird, das ich eine Teilzeitstelle möchte. Sie war mir schon nicht gerade freundlich gesinnt, als ich ihr von meiner Schwangerschaft erzählt habe.
Bevor ich in dieses Gespräch gehe, möchte ich informiert sein, was ich darf und was nicht.

Kann mir jemand von euch weiterhelfen?

Liebe Grüße

Yvonne

Beitrag von silberfunken - 06.10.11 - 14:15 Uhr

Hi,

Du hast grundsätzlich erstmal das Recht auf den Erhalt deiner vollen Stelle.

Du kannst Teilzeit beantragen und wirst voraussichtlich aufgrund der Betriebsgröße ein Recht auf Teilzeit haben.

Allerdings muss die Gestaltung der Teilzeitarbeit auch auf die betrieblichen belange passen - sprich der Arbeitgeber hat durchaus ein Mitspracherecht bzgl. des Umfangs und der Zeiten.

Viele Grüsse,

Silberfunken

Beitrag von ina_bunny - 06.10.11 - 21:27 Uhr

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit.

Das ist alles Verhandlungssache.

Falls er dir eine Teilzeitstelle anbietet muss das nicht deinen Wunschzeiten entsprechen.

LG Ina

Beitrag von susannea - 06.10.11 - 21:37 Uhr

UNd das "Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge" ist dann wahrscheinlich auch pure EInbildung.

Entschuldige, aber das ist doch nun totaler Blödsinn, was du geantwortet hast.

DAs hier sagt doch genau das egenteil aus:
§ 8 Verringerung der Arbeitszeit
(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.

Beitrag von ina_bunny - 06.10.11 - 22:01 Uhr

Klar, verlangen kann er es. Es steht ihm aber trotzdem nicht zu.

Beitrag von susannea - 06.10.11 - 22:06 Uhr

Natürlich steht es ihm bei entsprechender Betriebsgröße zu, du redest gerade Unsinn!

Beitrag von ina_bunny - 06.10.11 - 22:07 Uhr

Du vergißt die Realität!

Es gibt immer betriebliche Gründe die gegen Teilzeit sprechen.

Beitrag von susannea - 06.10.11 - 22:12 Uhr

DAs ist in Großbetrieben nicht so einfach, denn sobald einer bereits Teilzeit arbetiet gitsb die Gründe kaum noch haltbar, also komm du mal wieder in dei Realität, die bedeutet aber dann eben oft einklagen!

Beitrag von katha123 - 06.10.11 - 22:14 Uhr

Stimmt nicht! Betriebliche Gründe sind nur dann gegeben, wenn die Stelle nicht teilbar ist. Das ist höchst selten der Fall (einfacher Fall: Eine Stewardess kann nicht nach 4h Feierabend machen, wenn das Flugzeug noch in der Luft ist :-D )
Leider ist es den Chefs in der Realität zu umständlich, den einen MA auf Teilzeit gehen zu lassen und dann noch einen anderen einzustellen und einzuarbeiten... Um dies zu vermeiden, üben sie oft großen Druck auf die RückkehrerInnen aus.
Dabei wird oft verkannt, dass TeilzeitMA nachgewiesen effektiver arbeiten.
lg
katha

Beitrag von windsbraut69 - 07.10.11 - 09:02 Uhr

Nein, es gibt nicht immer Gründe dagegen.
Grundsätzlich besteht ein Anspruch und der AG kann nicht ohne Weiteres ablehnen.

Gruß,

W

Beitrag von susannea - 06.10.11 - 22:07 Uhr

"Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den
Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen."

Was sagt das wohl sonst aus #kratz

Beitrag von silberfunken - 07.10.11 - 09:10 Uhr

Entschuldige bitte,

aber ich möchte dich bitten solchen Aussagen nicht zu pauschalieren.

es gibt eindeutig ein Gesetz diesbezüglich und somit auch eine gesetzliche Regelung.

Deine Aussage ist somit absolut irreführend.

Ich stimme dir zwar in sofern zu, dass es in dem Gesetz quasi eine "Exit"-Klausel für Arbeitgeber gibt, mit denen man trotz der erforderlichen Größe es schaffen kann, das Recht auf Teilzeit zu verwehren. (Stichwort: Einigung Arbeitgeber und Arbeitnehmer)

Daraus wird das entsprechende Gesetz nicht ad absurdum geführt. Mir sind hinreichend Fälle bekannt, in denen die genannten Regelungen Anwendung finden.

Viele Grüße,

Silberfunken

Beitrag von susannea - 07.10.11 - 09:28 Uhr

(Stichwort: Einigung Arbeitgeber und Arbeitnehmer)

Die Einigung muss aber nur in der Ausgestaltung, nicht in der Durchführung stattfinden ;)

Beitrag von miau2 - 06.10.11 - 21:36 Uhr

Hi,
hier stehen deine REchte (und Möglichkeiten):

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/

Wenn das Unternehmen entsprechend groß ist hast du durchaus ein Recht auf Teilzeit. Das Unternehmen hat dann 4 Wochen Zeit, um "betriebliche Gründe" dagegen anzuführen, dann bleibt noch der Klageweg.

Das Problem ist, dass du m.W. nach keinen Anspruch auf deine Wunsch-Arbeitszeiten hast. Oft lässt sich ja eine Vereinbarung finden, die allen entgegenkommt, ein wenig wird vielleicht auch von deiner Kompromissbereitschaft abhängen - gut, wenn man wenigstens etwas Flexibilität bieten kann.

Viele Grüße und viel ERfolg,
Miau2

Beitrag von jeannylie - 06.10.11 - 22:45 Uhr

Hallo,
ab einer bestimmten Betriebsgröße (wird wohl bei dir der Fall sein) hast Du ein Anrecht auf TZ.
Wie alt ist Dein Kind? Bis 3 Jahre hast Du das Recht auf TZ nach dem BEEG, sog. Elternteilzeit. Vorteil: Mit dem 3 Geburtstag Deines Kindes hast Du Deine VZ wieder.
Ansonsten hast Du Anspruch nach dem TzBfG. Es wurden auch schon oben die § genannt. Der Haken hier: es gibt kein Anrecht darauf, wenn Du irgendwann deine VZ Stelle zurück willst.
Googel mal, es gibt jede Menge Infos und Rechtsprechung im Netz.
LG