hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig!!!
Ich habe da mal eine Frage und zwar geht es darum,das meine Mutter mich grad anrief und mir sagte das sie meiner Geburtsurkunde für ihre neue Arbeitsstelle braucht!!
Ich würde sie ihr geben aber irgendwie stellen sich bei mir immer mehr fragen und ich hoffe villt könnt ihr sie mir beantworten.
Wieso könnte der Arbeitgeber meine Geburtsurkunde gebrauchen?Denn ich bin schon lange Volljährig und wohne schon ewig nicht mehr mit meiner Mutter zusammen!!!
Könnte er mit den Daten irgendwas anstellen???Zwecks Informationen,wie jetztige Adresse usw. von mir im Bürgerbüro oder ähnliche Ämter einholen?
Meine Mutter meinte es geht um die Freibeträge..aber irgendwie kann ich mir nur schlecht vorstellen das dass geht,wie gesagt wir wohnen ja nicht mehr zusammen etc. oder geht das etwa doch??
Ach ich weiss nicht irgendwie kommt mir das suspekt vor,denn bis jetzt kam kein Arbeitgeber von meiner Mutter geschweige denn von meinem Vater der meine Geburtsurkunde haben will.
Ich hoffe ihr könnt mir meine Fragen beantworten!!!Recht schön dank schonmal...
Lg sweety
Meine Geburtsurkunde für Arbeitgeber meiner Mutter
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Beitrag von sweety1720 - 06.10.11 - 18:15 Uhr
Beitrag von sarahg0709 - 06.10.11 - 18:18 Uhr
Hallo,
wenn Du noch minderjährig wärst, vielleicht (und selbst mein AG hat nie die Geburtsurkunden meiner Kinder verlangt).
Was für Freibeträge sollten das denn sein???
LG
Beitrag von ifirna - 06.10.11 - 18:19 Uhr
Hallo,
zur Pflegeversicherung zahlst du weniger Beiträge, wenn du Kinder hast, egal, ob groß oder klein oder im Haushalt oder oder oder.
Das muss dem Arbeitgeber gegenüber nachgewiesen werden, da er ja die Beiträge abführt.
Denke, dafür möchte er es haben.
Beitrag von sweety1720 - 06.10.11 - 18:24 Uhr
aber kann er denn auch wie schon gefragt irgendwelche Informationen über micih einholen bei verschiedenen ämtern?
Beitrag von ifirna - 06.10.11 - 18:31 Uhr
Dazu kann ich leider nichs sagen, weiss halt nur, dass es bei neuen Arbeitgebern oft so ist, dass die die Geburkunde als Nachweis für die geringere Pflegeversicherung benötigen.
Was der AG damit anstellen kann, weiss ich natürlich auch nicht.
Aber die Anforderung ansich macht Sinn für mich.
Beitrag von sonnenkind0208 - 06.10.11 - 19:02 Uhr
Ja das war bei meinen Eltern auch so. Die hat sie vorbeigabracht die haben drauf geschaut und die sache war damit erledigt
Gruß
nKind
Beitrag von king.with.deckchair - 06.10.11 - 19:33 Uhr
Quatsch.
Beitrag von lilianliddy - 06.10.11 - 19:57 Uhr
Andersherum wird ein Schuh draus. Du könntest dein Kind angeben, musst aber dem AG eine Kopie der Geburtsurkunde vorlegen, damit du in der pflegev nicht den kinderlosenstatus hast, bezahlst du mehr ein (0,25 beitragssatzpunkte)
lg
Beitrag von kati543 - 07.10.11 - 10:27 Uhr
Also soweit ich mich richtig erinnere, kann jeder, der auf einer Geburturkunde namentlich genannt wird, zum Standesamt gehen und dort die Ausstellung einer Abstammungsurkunde verlangen. Zumindest hatte das bei meiner Hochzeit damals geklappt. Niemand hatte meinen Vater gefragt, ob er eine Vollmacht Von mir haette, das zu bekommen. Er musste nur seinen Ausweis Vorzeigen. Warum sollte auch nur ein Kind das Recht haben, eine Urkunde zu besitzen, woher es abstammt und nicht auch die Eltern, welche Kinder sie haben?
Und nun zu deiner Frage... Vielleicht hatte deine Mutter bisher einen AG und dem war es bekannt, dass sie ein Kind hat. Aber nun hat sie gewechselt und der neue Weiss davon nichts. Sie muesste mehr Versicherung zahlen, ohne deine Geburtsurkunde. Gibst du sie ihr nicht, muesste sie eben eine Abstammungsurkunde erstellen lassen. Das kostet wieder Geld, aber letztendlich spart sie dadurch mehr. Und der AG kommt trotzdem an die Daten.
Beitrag von lavala - 07.10.11 - 11:12 Uhr
Ehrlich gesagt, verstehe ich nicht, dass Deine Mutter keine Geburtsurkunde von Dir hat. Das ist doch selbstverständlich, dass ich als Mutter eine Ausfertigung der Geburtsurkunden meiner Kinder habe. Man kann die immer mal benötigen, so wie hier für den AG oder z. B. bei der Kontenklärung in der Rentenversicherung.
Warum machst Du so ein Wesen , ihr mal Deine Geburtsurkunde bzw. eine Kopie zu überlassen?
Beitrag von lilianliddy - 07.10.11 - 17:21 Uhr
Die Geburtsurkunde sollte man schon nach Auszug den Kindern mitgeben und für sich selbst eine Kopie behalten
Beitrag von sweety1720 - 07.10.11 - 18:46 Uhr
Also erstens mache ich kein Gewese drum meiner Mutter meine Geburtsurkunde zu geben,denn es war ja lediglich nur eine Frage die ich hier gestellt habe! Zweitens hast du ja überhaupt keine Ahnung weswegen sie damals keine Ausfertigung behalten hat, dazu müsste man ja mal die Hintergründe wissen und die werde ich ganz bestimmt nicht hier im Netz breittreten.
Beitrag von sweety1720 - 07.10.11 - 18:50 Uhr
Danke an die,die mir ne freundlich Auskunft erteilt haben.
Nun stellt sich noch mir noch eine Frage:
Sie hat drei Kinder(inkl. mir) reicht es denn wenn sie nur eine Geburtsurkunde vorlegt?Oder braucht sie denn alle drei?(denn das dürfte sich schwierig gestallten)
danke hier auch schonmal für eure Antworten
schön Abend wünnsche ich noch
Beitrag von sweety1720 - 07.10.11 - 18:52 Uhr
Oh Entschuldigung für das Deutsch aber das kommt davon wenn man noch nebenbei Erzählt
Beitrag von kajulju - 07.10.11 - 21:25 Uhr
ein Kind mit einer Geb.urkunde reicht aus.
LG!
Beitrag von lilianliddy - 07.10.11 - 21:32 Uhr
Jedes Kind hat eine eigene Geburtsurkunde ^^
Beitrag von madlen2252 - 07.10.11 - 18:56 Uhr
Das ist richtig, Deine Mutter muss nachweisen, dass sie jemals ein Kind bekommen hat, um den Zusatzbeitrag in der Pflegeversicherung zu sparen. Da Du wohl nicht mehr als Kind auf der Steuerkarte eingetragen bist, ist das die einzige Möglichkeit, den Nachweis zu erbringen.
Der Zusatzbeitrag wird übrigens bei jedem erhoben, der das 23.Lebensjahr vollendet hat und (noch) keine Kinder hat. Egal ob Mann oder Frau!
