Minderjähriges Kind lebt bei den Großeltern - Unterhalt?

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Beitrag von selina9871 - 07.10.11 - 11:47 Uhr

Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich schreib einfach mal.

Es geht um meinen 14-jährigen Neffen.

Seine Mutter ist alleinerziehend und bekommt vom Kindsvater Unterhalt für den Sohn.
Sie bekommt 184 € Kindergeld und hat ein Nettogehalt von ca. 1400 €.
Sie bezahlt mehrere Kredite ab.

Nun will mein Neffe bei den Großeltern wohnen. Leider verstehen sich meine Schwester und meine Mutter nicht und so will meine Mutter Unterhalt für Ihren Enkelsohn haben.

Nun meine Frage, da das ein nicht so alltäglicher Fall ist (?) kann uns hier vielleicht jemand sagen, wieviel Unterhalt meine Schwester an die Oma / Sohn zahlen muss? Kindergeld bekommt der Sohn. Das konnte ich rausfinden.

Schon mal vielen Dank an Euch alle. #danke

LG
Mel

Beitrag von zwiebelchen1977 - 07.10.11 - 12:09 Uhr

Hallo

Deine Schwester muss den Unterhalt vom KV an deine Mutter abgeben und von ihrem Gehalt 334 Euro minimum. Das ist der Betrag, wenn man 2 Kinder hat. Also kann es sein, das der sich noch erhöht.

Genau ausrechnen kann das das JA.

Bianca

Beitrag von 123bhtrsfe456 - 07.10.11 - 14:19 Uhr

Ach, zwiebelchen!

Was rätst Du dann denn wieder?

Warum sprichst Du von zwei Kindern?

Fakt ist, die Großmutter bekommt das Kindergeld für den Jungen, da der dann ja bei ihr lebt.

Und wieviel Unterhalt sie für den Jungen erhält ist abhängig vom Verdienst der Eltern.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 07.10.11 - 16:56 Uhr

Kannst du lesen???

Die DD Tabelle ist auf 2 KInder ausgelegt. Wenn sie nur das 1 Kind hat, wird unter Umständen der Unterhalt, den die Mutter zahlt, mehr werden.

Beitrag von 123bhtrsfe456 - 07.10.11 - 17:11 Uhr

Das kann, MUSS aber nicht so sein. Wie Du ja selber einräumst!

Der nächste Fehler den Du machst ist, dass du annimmst, dass der Vater weiterhin den Unterhalt nach DD wie bisher bezahlt und dazu auch noch die Mutter die angenommenen 334 Euro.

Auch falsch!

Beitrag von zwiebelchen1977 - 07.10.11 - 17:15 Uhr

Wieso ist das falsch?

Beitrag von 123bhtrsfe456 - 07.10.11 - 17:25 Uhr

Weil die DD doch von einer ganz anderen Situation ausgeht als hier.

Da wird festgelegt, wieviel der unterhaltspflichtige Elternteil zu zahlen hat, wenn der andere seinen Anteil in Form von Betreuung leistet.
Die DD legt durch den Mindestunterhalt fest, wieviel ein Kind mindestens zum Unterhalt benötigt.


In diesem Fall betreut aber eine dritte Person das Kind und dann müssen natürlich nicht beide Eltern nach DD zahlen.

Das ist aber ein Feld bei dem ich mich nicht sehr gut auskenne, ich weiss aber dass dann beide Eltern anteilig nach ihrem Verdienst für das Kind aufkommen.

Anscheinend weiss Manavgat mehr und kann das sicher gut erklären.

Ich denke nur immer, wenn man keine Ahnung hat, soll man das doch auch so sagen, oder noch besser einfach den Mund halten.

Beitrag von manavgat - 07.10.11 - 15:39 Uhr

Die Oma hätte ein Recht auf Pflegegeld. Die Eltern werden dann beide vom Jugendamt - sofern leistungsfähig herangezogen.

Das Pflegegeld ist mehr als der Unterhalt. Ich würde mich ans Jugendamt weden.

Gruß

Manavgat

Beitrag von comapo - 07.10.11 - 21:18 Uhr

Moin,

mir ist bekannt, dass in diesem Fall das Gehalt der Eltern addiert wird, in der entsprechenden Zeile der DDT geguckt wird und dann der fällige Unterhaltsbetrag nach Quote gezahlt wird.

Beispiel:
Mutter verdient 1600 netto, Vater 2000. 3.600 entspricht Stufe 7, 488 Euro.
Vom Gesamtverdienst von 3600 Euro (9/9) verdient die Mutter 4/9 und der Vater 5/9. Entspricht einem Zahlbetrag von ca. 217 Euro für die Mutter und 263 Euro für den Vater.

Bei beiden ist in diesem Fall der Selbstbehalt (950 Euro) gewahrt.

LG

Beitrag von catblue - 08.10.11 - 22:07 Uhr

Hey!
Gerade, wenn deine Schwester mit deiner Mutter nicht kann, würde ich es übers örtliche Jugendamt als Pflegschaft laufen lassen. Dann hat deine Mutter auch das Recht Unterschriften in der Schule etc. zu leisten und muss dabei nicht immer deine Schwester fragen. Bei einer Pflegschaft bekommt deine Mutter ca.800€ im Monat für deinen Neffen PLUS Kindergeld. Und dann wird das Jugendamt an deine Schwester treten... und ihr wird dann nicht mehr als die 1000€ oder 950€ (bin mir gerade nicht sicher, wieviel Selbstbehalt man hat) Selbstbehalt bleiben. Wobei ich glaube die Abschlagszahlungen für die Raten darf sie oben drauf behalten, dabei bin ich mir aber nicht sicher! Also deine Mutter ist echt auf der Sicheren Seite, wenn sie es übers Jugendamt laufen lässt! Also hier im Bremen müßte, sie dann aber an einem Kurs zur Pflegschaft und Fortbildungen teilnehmen, aber ich glaube das ist auch von Bundesland zu Bundesland verschieden!