Hallo,
folgene Situation: bisher erhielt mein Kind UV.Nun kann ich selbst zahlen und meldete mich umgehend beim JA. Die Dame sage mir,da die KM keine Beistandschaft habe,müsse ich direkt an die KM überweisen (also nicht ich an das JA und die dann weitergeleitet an KM). Ich habe keine Kontaktdaten der KM (keine aktuelle Adresse,Telefonbuch usw). Weiß aber dass sie sehr regelmäßig bei einem Sozialen Netzwerk aktiv ist. Daher nahm ich über dieses Kontakt auf und erklärte den Sachverhalt und erbat die Kontoverbindung.
Ich habe keine Antwort erhalten.
Nun sehe ich es auch nicht ein jemandem hinterher zu laufen um Unterhalt zu zahlen.
Was kann denn schlimmstenfalls passieren? Muss ich den UV nachbezahlen? Muss ich auch den Rest zum Unterhalt nach DDT nachbezahlen? Die KM hat mich seit Jahren nicht aufgefordert irgendetwas von mir offen zu legen, Einzig das JA ganz zu Anfang (vor Jahren)und seitdem auch nicht mehr. Titel gibt es nicht. Scheinbar werde ich nichtmal als Zahlvater gewollt. Soll ich mich darüber freuen?
Was kann schlimmstenfalls passieren?
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Beitrag von harry1963 - 07.10.11 - 12:07 Uhr
Beitrag von silvana88 - 07.10.11 - 12:12 Uhr
Ich kann die leider nur eine Frage beantworten.
Mein Mann musste nur das zurück zahlen, was die Mutter an UV bekommen hat.
Wenn du keine Adresse und co hast, siehst du dein Kind überhaupt, bzw hast du Kontakt?
Beitrag von parzifal - 08.10.11 - 17:54 Uhr
Dann müsste er aber zahlungsfähig oder mit Verschulden zahlungsunfähig gewesen sein und hat aus welchen Gründen auch immer nicht gezahlt.
Da ich den TE so verstanden hatte, dass er nicht zahlen konnte weil die finanziellen Mittel (unverschuldet) nicht da waren müsste er UV nicht nachzahlen.
Beitrag von silvana88 - 08.10.11 - 19:49 Uhr
Achso.
Bei uns war es so das die Ex erst meinte sie wolle kein Unterhalt, da die Tochter trotzdem täglich bei meinem Mann war und dort zu abend gegessen hat und er die sachen gekauft hat, die sie benötigt hat.
Dann ist sie aber aufs JA und meinte mein Mann würde sich weigern Unterhalt zu zahlen und sie hätte jetzt kein Geld für die Kleine.
Wir bekammen dann Post und mein Mann musste sein Einkommen offen legen.
Bis alles berechnet war und und und hatte Madame 3 mal den UV erhalten und diesen musste mein Mann dann zurück zahlen.
Sie hätte auch einfach sagen können, dass sie Unterhalt möchte, aber ihr war der weg hinten rum wohl lieber.
Beitrag von sternenschnee - 07.10.11 - 13:19 Uhr
Hallo,
das Jugendamt kann die Mutter anschreiben da sie ja die Adresse wegen dem Vorschuss haben.Sobald sie keinen Vorschuss bekommt vom Jugendamt musst du zahlen und du musst es nach zahlen bis du die Daten hast.die Mutter kann ja nicht wissen das du sie suchst wegen der Daten,hat also mit Hinter her laufen nichts zu tuen.Das Jugendamt hat aber in der regle die Adresse.
Beitrag von ddchen - 07.10.11 - 16:24 Uhr
Geht die KM arbeiten?
Bei mir war es damals so als ich mich getrennt habe und Geld vom JA und Amt (war zur zeit der trennun schwanger und nicht arbeiten) musste ich mir eine Anwältin suchen und vor Gericht den Unterhalt klären lassen, somit habe ich einen titel
Diesen Titel hat bei mir zb sogar das JA benötigt um den UV bei meinem Ex wegzupfänden wenn er mal nicht ans JA gezahlt hat
Alles was an UV gezahlt wurde wirst du zurückzahlen müssen, das Ja bewährt UV allerdings nur bis zum 12. Lebensjahr oder 72 Monate.
Wie hier schon erwähnt wurde, geh zum Ja, sag denen das du die KM nicht erreichen kannst und du aber gern zahlen möchtest, die werden dir da dann sicher weiterhelfen können.
Wieviel Unterhalt willst du zahlen, wenn da nichts geklärt ist??
Der Unterhalt richtet sich ja auch nach Einkommen, nicht das sie dich da irgendwann mal anscheisst das du ja aber viel zu wenig gezahlt hast
Am besten wäre da sicher noch ein Anwaltliches Gespräch, wo man dich berät was deine Pflichten und rechte sind
Wenn du keine Prozesskostenhilfe bekommst dann ist so ein Beratungsgespräch sicher auch nicht soooo teuer, aber Du weisst wenigstens bescheid
LG
Beitrag von harry1963 - 07.10.11 - 17:40 Uhr
Kontakt ist von der Mutter nicht erwünscht und wurde auch dementsprechend verhindert.
Sie geht meines Wissens nach arbeiten.
Die Dame vom JA ist unfreundlich und stur (behauptete sogar einmal nicht sagen zu dürfen wieviel die Mutter an UV erhält- lächerlich kann ja jeder innerhlab von Minuten selbst herausfinden) und meint,sie dürfe Adresse sonstiges nicht herausgeben.
Ich habe mein Möglichstes getan finde ich zumindest. Ich laufe der KM bestimmt nicht noch hinterher.
Generell muss doch derjenige der Ansprüche hat sie auch geltend machen und kann sich nicht zurücklehnen und warten. Ich werde jetzt nichts weiter tun und dann den Uv zurück bezahlen,wenn die vom JA das wollen. Direkt an die überweisen durfte ich ja auch nicht.
Beitrag von silvana88 - 07.10.11 - 20:25 Uhr
Ich vermute ja fast mal, dass sich die Mutter meldet sobald keine zahlungen mehr vom JA bei ihr eingehen.
Dann wird se ja dort fragen was jetzt los ist und die werden ihr dann alles erklären.
Beitrag von falkster - 10.10.11 - 09:55 Uhr
Dann lege das Geld, was als Unterhalt fällig wäre zumindest beiseite, damit Du wenn die Nachforderung kommt, sie zumindest begleichen kannst.
So sehr ich Deinen Ansatz verstehe, der Unterhalt ist für das Kind gedacht. Da kann man durchaus etwas mehr Mühe reinstecken, um es dem Kind zukommen zu lassen.
Die Umgangsfrage ist hier nur sehr schwammig erläutert. Es müssen schon sehr schwerwiegende Gründe vorliegen, um den Umgang zu verhindern. Es sei denn, dass das Desinteresse beiderseitig ist(?)...
Beitrag von comapo - 07.10.11 - 18:23 Uhr
Hallo,
hast Du denn auch keinen Kontakt zum Kind, sprich Umgang?
Du kannst dem JA einen Brief zukommen lassen per Einschreiben und die bitten, den an die Mutter weiterzuleiten. So geben sie ja nix preis. Und wenn sich dann nix rührt... öh.. ja.... würde ich maximal den von Dir errechneten Unterhaltsbetrag auf die Seite packen, falls mal einer kommt und Dir doch noch ans Portemonnaie will.
LG
