hallo Mädels,
ich bin noch bis Ende Oktober in Erziehungszeit...
wollte am 2.11. wieder anfangen VOLLZEIT zu arbeiten...
hatte heute ein Gespräch mit einer Vorgesetzten... und die möchten mich von 8 std auf 6std runterstufen... weil die in der zwischenzeit neue Mitarbeiter eingestellt haben und die Auftragslage erlaubt es angeblich nicht mich voll zu beschäftigen.
Das heißt für mich aber auch ein viertel weniger Gehalt.
ich habe doch Vorrang vor den anderen Mitarbeitern und war vor Erziehungzeit von Arbeitgeber gewollt, dass ich wieder vollzeit arbeite... hätten die mir das vorher gesagt... hätte ich schon früher anfangen können oder mir einfach was anderes gesucht.
Das regt mich gerade so auf....
ist es denn überhaupt Gesetzlich so rechtens was die da machen?
kennt sich da jemand aus? oder kann mir einen tipp geben
dankeschön
lg anna
Ungewollte Arbeitszeitverkürzung durch Arbeitgeber
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Beitrag von reichanna - 07.10.11 - 13:33 Uhr
Beitrag von lavala - 07.10.11 - 13:40 Uhr
Nein, einfach herunterstufen geht nicht, wenn Du einen Arbeitsvertrag über Vollzeit hast.
Sie müssen Dir einen geänderten Arbeitsvertrag anbieten. Willst Du den nicht annehmen, können Sie eine Änderungskündigung aussprechen unter Einhaltung der vertraglich festgelegten oder gesetzlichen Kündigungsfrist.
Beitrag von reichanna - 07.10.11 - 13:45 Uhr
Danke
ja das habe ich mir auch gedacht... aber unbedingt gekündigt werden will ich auch nicht!!
die meinen das evlt. ab april die mich wieder hochstufen könnten... kommt aber auf die Auftragslage drauf an.
Das ist sooo ein quatsch... denn bei uns ist die Auftragslage fast immer gleich... geht nur dadrum das die zu viele eingestellt haben. aber ich habe doch vorrang.. mir doch egal... wenn die jetzt haben
Beitrag von zwillinge2005 - 07.10.11 - 13:55 Uhr
Hallo Anna,
Du hast ein Anrecht darauf ab dem 02.11. wieder Vollzeit zu arbeiten (wenn Ihr mind. 15 Mitarbeiter seid etc.), aber Dein AG hat auch das Recht Dich genau am 02.11. zu kündigen.
Willst und kannst Du denn wirklich volle 8 Stunden arbeiten? Viele würden sich freuen eine sechs Stunden Stelle zu haben (Kindergärten haben häufig nur 8 Stunden geöffnet etc.).
Eine andere Stelle kannst Du Dir also eh suchen, wenn Du unbedingt darauf bestehst. Und Du hast ja noch Zeit. Die gesetzliche Kündigungsfrist läuft dann erst ab dem 02.11., falls sie Dir kündigen werden.
LG, Andrea
Beitrag von reichanna - 07.10.11 - 14:10 Uhr
hallo Andrea... aber nein... mein arbeitgeben hat kein recht mich zum 2.11. zu kündigen... kündigungsschutz nach erziehungzeit ist doch 4 monate
ja klar will ich 8 std arbeiten... ich habe mit dem großen es geschafft und dann schaffe ich es auhc mit zwei... kiga hat von 7 bis 17 uhr offen und mein freund hilft ja mit abholen und bringen... also ich schaff das voll locker und möchte es auch...
klar weniger arbeiten ist nicht schlecht, wenn man das gleiche geld dafür bekommen würde wie mit 8std... bin drauf angewiesen
ich werde schon arbeiten gehen... aber ich werde mir trotzdem was anderes suchen. obwohl mir die arbeit sehr gut gefählt
vorallem haben die vorher noch so große sprüche gemacht, dass ich nach erziehungszeit Teamleiterin werde und so... aber war mir gleich klar.. dass es nur zur motivation gedient hat
Beitrag von zwillinge2005 - 07.10.11 - 14:47 Uhr
Hallo Andrea,
ich habe NIE behauptet, dass Dich Dein AG ZUM 02.11. kündigen kann. Er darf Dich AM 02.11. kündigen. Dann hast Du noch Zeit Dir etwas anderes zu suchen.
Wenn Du trotz Kindsvater darauf finanziell angewiesen bist, dass Ihr beide Vollzeit arbeiten müsst, dann besprich das genauso mit Deinem AG. Wenn er nicht einlenkt hast Du noch fast 5 Monate Zeit eine bessere Stelle zu finden.
Kinderbetreuungszeiten von 7-17 Uhr sind purer Luxus.
Bei uns gibt es nur 7.15-16.15 Uhr. Das sind 42 Stunden/Woche. Mit Fahrtzeiten ist da eine Vollzeitstelle selbst mit versetzten Arbeitszeiten nicht möglich.
Mit zwei Kindern voll "locker" von 8 Stunden zu arbeiten - Respekt. Wie macht Ihr das rein praktisch? Keine Fahrtzeiten? Keine Mittagspause? Wenn das klappt, dann solltest Du auf die Vertragseinhaltung bestehen. Vor allem, wenn sie Dich ab April wieder VZ haben wollen.
LG, Andrea
Beitrag von wieihrwollt - 08.10.11 - 18:56 Uhr
hallo,
ich mische mich jetzt mal eben ein, mich würde interessieren, wiso sie 5 monate kündigunsfrist hat? ich habe 3 monate und arbeite in meinem betrieb seit 11 jahren.
mich beschäftigt das thema, denn bei uns sieht es nicht so rosig aus.
lg
Beitrag von zwillinge2005 - 08.10.11 - 19:03 Uhr
Hallo "wieihrwollt",
Nein, die TE hat keine 5 Monate Kündigungsfrist. Die 4 Monate gelten nur, wenn man direkt nach dem Muschu wieder arbeitet. Der 5. Ergab sich durch den Wiedereinstieg am 02.11. (Theras Anfang Oktober). Das Missverständniss, dass die 4 Mon nicht gelten wurde aber schon ausgeräumt.
LG, Andrea
Beitrag von reichanna - 09.10.11 - 10:46 Uhr
du hast 4 monate kündigungsschutz nach erziehungszeit... und weil ich ja erst im november wieder anfange sind es 5 monate
Beitrag von reichanna - 09.10.11 - 10:43 Uhr
hallo Andrea,
ja ich weiß, dass ist echt luxus und bin echt froh dadrüber... vorallem nehmen die KInder ab einem Jahr schon... meine beiden Kids sind ab 14 monate hin....
ja nochmal zu der Arbeitszeitkürzung.. also ich habe zu denen gesagt, dass ich es nicht gut finde und auf das Geld angewiesen bin und ich ja eig
Vorrang habe, da ich viel länger wie die anderen Mitarbeiter in der Firma bin.
vorallem hätten die mir das vorher sagen können... als ich vor elternzeit vorgeschlagen habe Teilzeit zu arbeiten noch während der Elternzeit, da ich es so schaffen könnte früher wieder anzufangen... haben die gleich gesagt, dass es nur vollzeit geht und das würde bei mir echt nur gehen wenn die kleine schon in der kiga ist...deshalb kann ich erst ab november arbeiten... also die wusten genau Bescheid udn ich war auch öfters da zu besuch mit der kleinen, da hätten die mich ja auch schon drauf ansprechen können.
hab mir jetzt überlegt, ich geh jetzt auf die 6 erst mal ein aber red mit denen auf jeden fall noch und bewerbe mich nebenbei.
hab denen das auch gesagt... nur wenn die mir jetzt ein FESTES datum sagen können, wann es wieder hochgestuft wird... würde ich mir nichts anderes suchen.. weil ich so total in der luft hänge...
naja mal schauen was noch kommt... vlt gehe ich auch einfach mla zu einem Anwalt und lass den mal was schreiben
die denken echt die können machen auf was die gerade lust haben.
lg anna
Beitrag von susannea - 07.10.11 - 15:22 Uhr
kündigungsschutz nach erziehungzeit ist doch 4 monate
Wo hast du denn den Blödsinn her? IN Deutschland gibt es so etwas nicht. 4 Monate nach der Entbindung ja, aber nicht nach der Elternzeit!
Einzig und alleine die Anzahl der Mitarbeiter bringt dich dann weiter, um zu wissen, ob die Sozialauswahl greifen müsste usw.
Beitrag von reichanna - 09.10.11 - 10:51 Uhr
ich kenne meine chefs... die sind so sch.... das die irgendwas ausdenken um mich kündigen zu können...
wieviel mitarbeiter wir sind kann ich leider nicht genau sagen, da wir ne tochter gesellschaft sind...
sind 4 sachbearbeiter, 2 projektmanger, 1 servicechef und dann noch nen haufen monteure.... aber wer alles zu unserer tochtergesellschaft zählt ist immer schwer zu sagen, vorallem haben die auch neue dazubekommen, die ich noch garnicht kenne.. muss mal meine kollegin fragen, die kann mir das vlt genauer sagen... viel müssten wir denn sein, dass die das nicht machen dürfe??
vorallem bin ich so die einzigste mit kindern und alleinerziehend (offiziel)
eig düfen die mich nicht so ohne weiteres kündigen, bin auch am längsten mitdabei...
aber die finden schon einen grund... wäre nicht die erste...
Beitrag von susannea - 07.10.11 - 15:20 Uhr
Nein, er darf dich nciht einfach runterstufen.
Wieviele Mitarbeiter gibt es bei euch?
Er kann dir nämlich frühestens am 1. Arbeitstag eine Kündigung bzw. Änderungskündigung überreichen.
Je nach Länge der Kündigungsfrist bist du solange auf jeden Fall Vollzeit zu zahlen.
Beitrag von reichanna - 09.10.11 - 10:44 Uhr
danke
Beitrag von manavgat - 07.10.11 - 15:36 Uhr
hatte heute ein Gespräch mit einer Vorgesetzten... und die möchten mich von 8 std auf 6std runterstufen... weil die in der zwischenzeit neue Mitarbeiter eingestellt haben und die Auftragslage erlaubt es angeblich nicht mich voll zu beschäftigen.
Das geht nicht. Wunschdenken des AGs. Sag freundlich Nein und gut ist.
Gruß
Manavgat
