Hallo ihr Lieben,
vielleicht kann mir hier einer helfen. Bei der IHK erreiche ich derzeit keinen.
Ich mache eine Teilzeitausbildung zur Industriekauffrau, bin im 2. Lehrjahr, schreibe im Januar meine Zwischenprüfung und möchte mich dann zur vorzeitigen Abschlussprüfung anmelden um die Ausbildung zu verkürzen.
Das ist soweit auch möglich soweit meine schulischen Leistungen stimmen und ich den Betrieb hinter mir habe. Meine Noten liegen alle bei 1 oder 2. Der ganze Betrieb unterstützt mich und steht da absolut hinter mir und befürwortet das Ganze.
Es gibt nun von der IHK eine Bedingung: Ich muss auf eine Vollzeit-Ausbildungszeit von 18 Monaten kommen.
Ich habe eine vertragliche Arbeitszeit von 25 Stunden. Klar, nun muss ich errechnen, wieviele Stunden ich gearbeitet habe bisher bzw bis zur vorzeitigen Prüfung und das ganze dann durch die reguläre Arbeitszeit teilen.
Aber rechne ich die Urlaubszeit von 6 Wochen pro Jahr mit ein oder muss ich sie rausrechnen?
Vielen Dank
Zählt Urlaub zur Ausbildungszeit?
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Beitrag von tinka85 - 07.10.11 - 14:42 Uhr
Beitrag von susannea - 07.10.11 - 14:54 Uhr
DA du die ja bei einer Vollzeitausbildung auch hast, rechnest du die meiner Meinung nach mit rein!
Beitrag von katha123 - 07.10.11 - 17:30 Uhr
Urlaub gehört dazu.
Beitrag von lilianliddy - 07.10.11 - 17:31 Uhr
Ja, du erarbeitest dir den Urlaubsanspruch. In deinem Vertrag müsste das aber genau definiert sein.
lg
Beitrag von kati543 - 07.10.11 - 19:31 Uhr
Hallo,
eine Verkürzung musst du ja ohnehin anmelden. Dann gehe direkt höchstpersönlich zur IHK und frage das dort. Und geben den Antrag auf Verkürzung auch dort selbst ab. Ich habe damals ein halbes Jahr verkürzt. Es muss ja auch Prüfungen zu der Zeit geben, wo du beenden willst. So wie ich das jetzt gerechnet habe, kannst du auch ein halbes Jahr verkürzen. Die sonstigen Bedingungen der IHK erfüllst du aber alle, oder?
Beitrag von tinka85 - 08.10.11 - 07:37 Uhr
Erstmal moechte ich mich fuer die Antworten bedanken.
Ja die sonstigen Bedingungen sind erfuellt.
Natuerlich muss ich das Ergebnis der Zwischenpruefung sowie das Sommerzeugnis abwarten, aber das wird auch kein Problem werden, wenn ich mir die bisherigen Noten anschaue.
Ja, es gibt natuerlich einen vorzeitigen Pruefungstermin im Januar 2013. Sprich im Februar jetzt Zwischenpruefung und elf Monate spaeter dann Abschlusspruefung.
Danke erstmal =)
LG Tinka
