Hallo zusammen,
meine Freundin hat letzte Woche fristlos gekündigt - nun hat sie festgestellt, dass sie schwanger ist. Greift auch hier das Mutterschutzgesetz (während der Schwangerschaft ist man ja nicht kündbar).
Schon mal vielen Dank!
Fristlose Kündigung und schwanger
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Beitrag von johanna1972 - 07.10.11 - 16:00 Uhr
Beitrag von rosaundblau - 07.10.11 - 16:04 Uhr
Hallo!
Hat gekündigt? Das steht Ihr selbstverständlich auch bei einer Schwangerschaft frei!
vg rosaundblau
Beitrag von anarchie - 07.10.11 - 16:05 Uhr
Hallo!
Wenn SIE gekündigt hat, ist das ihr Pech.
lg
melanie
Beitrag von 19fledermaus88 - 07.10.11 - 16:42 Uhr
anders wenn die gekündigt WURDE.
der gesetzgeber sieht da eine frist vor von (glaube) 6 wochen. in der zeit ahnen die meisten ja netmals das se schwanger sind.
dann wäre die fristlose kündigung unwirksam.
tja, will janicht strunzen aber man merkt das ich in dem Modul der Rechtskunde eine 1,0 habe.
Weil Themen in dem bereich sind Kündigungen, Schwangerschaft, Tarifverträge und deren Aufbau, Zulässige fragen im Vorstellungsgespräch, unzulässige klausel in Arbeitsverträgen usw.
Beitrag von kati543 - 07.10.11 - 16:50 Uhr
Dann solltest du nochmal genau nachlesen. Wenn die Gute hier FRISTLOS gekündigt wurde, dann gibt es dafür einen trifftigen Grund. Und eine fristlose Kündigung geht auch während der Schwangerschaft.
Also z.B. eine Kündigung, nachdem man sich aus der Betriebskasse "bedient" hat, ist ein Grund für eine fristlose Kündigung (möglichst noch nach vorangegangener Mahnung). Da hilft auch keine Schwangerschaft dagegen.
Was du meinst ist eine normale Kündigung. In dem Fall hättest du Recht.
Beitrag von susannea - 07.10.11 - 17:06 Uhr
Und eine fristlose Kündigung geht auch während der Schwangerschaft.
Also z.B. eine Kündigung, nachdem man sich aus der Betriebskasse "bedient" hat, ist ein Grund für eine fristlose Kündigung (möglichst noch nach vorangegangener Mahnung). Da hilft auch keine Schwangerschaft dagegen.
Das solltest du aber besser noch mal nachlesen ;)
Denn nein, auch die geht nicht!
Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde möglich und da ist der Grund erstmal egal!
Beitrag von kati543 - 07.10.11 - 19:06 Uhr
"Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde möglich und da ist der Grund erstmal egal! "
Richtig, aber sie ist möglich. Und die Aufsichtsbehörde stimmt eher zu, als offenbar manche hier glauben. Aber abgesehen davon... in diesem Fall hier hat die Schwangere sowieso selbst gekündigt.
Beitrag von windsbraut69 - 07.10.11 - 23:18 Uhr
Mit Zustimmung ist sie möglich und warum sollte sie in diesem Beispiel nicht zugestimmt werden?
Beitrag von susannea - 08.10.11 - 07:09 Uhr
DAs hat ja keiner behauptet, aber diese Zustimmung muss erstmal vorliegen und das machen eben die meisten AG nicht!
DAzu wird sie ja dann auch erstmal befragt usw. Das dauert dann also mit der Kündigung!
Mit fristlos und sofort ist dann eben nichts!
Beitrag von windsbraut69 - 08.10.11 - 09:14 Uhr
Die Aussage, die Du kritisiert hast, lautete aber, dass eine Fristlose Kündigung möglich wäre und das ist sie.
Sobald die Zustimmung vorliegt, ist sie das.
Beitrag von susannea - 08.10.11 - 09:29 Uhr
Nein, sie ist eben nicht als einfache Kündigung möglich!
Beitrag von windsbraut69 - 08.10.11 - 10:16 Uhr
MIT ZUSTIMMUNG ist sie möglich.
Beitrag von susannea - 08.10.11 - 11:22 Uhr
Aber eine Kündigung mit Zustimmung kommt eben nicht vom AG!
Beitrag von windsbraut69 - 07.10.11 - 23:17 Uhr
Nee, mit der 6-Wochen-Frist liegt sie auch weit daneben!
Beitrag von anarchie - 07.10.11 - 17:37 Uhr
Zum Einen hat SIE gekündigt,
zum Anderen sind es meines Wissenss 14 tage nach einer Kündigung, wo man eine ss noch als Grund für die weiterbeschäftigung geltend machen kann.
Zudem selbst WENN sie gekündigt wäre, dann geht einer fristlosen Kündigung meisst ein ernsthaftes vergehen voraus - udn dann ist der AG nicht gezwungen, sie zu behalten, nur weil sie ss ist.
Und das nur aus der Allgemeinbildung gesprochen.
gruß
melanie
Beitrag von 19fledermaus88 - 07.10.11 - 18:43 Uhr
Wäre der AG auch schön blöd wenn er sie wieder nehmen würde.
Schwanger heisst für den AG ja auch, die kann 3 Jahre daheim bleiben und kassiert trotzdem weiter.
Ich würds nutzen und wenn se kündigt auch schön draussen lassen 
Beitrag von king.with.deckchair - 07.10.11 - 20:30 Uhr
"Schwanger heisst für den AG ja auch, die kann 3 Jahre daheim bleiben und kassiert trotzdem weiter"
Oh, was "kassiert" die Gute denn drei Jahre lang weiter?
Wo du doch schon soooooo schlau bist....
Beitrag von lilianliddy - 07.10.11 - 20:32 Uhr
Du weißt wohl nicht, dass jeder MA in die U2-Umlage einzahlt, ob männlich oder weiblich und somit der AG zu 100 % das "Gehalt" von der KK erstattet bekommt. also von daher macht er plus/ minus Null.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 07.10.11 - 20:45 Uhr
Hallo
Was kasseiert sie denn bitte vom Ag für 3 Jahre?
Nichts.
Bianca
Beitrag von windsbraut69 - 07.10.11 - 23:20 Uhr
Du hast von Punkten gesprochen, nicht von der Note 1,0, oder?
Was kassiert sie denn für 3 Jahre vom Arbeitgeber Deiner Ansicht nach???
Beitrag von king.with.deckchair - 07.10.11 - 20:30 Uhr
"tja, will janicht strunzen aber man merkt das ich in dem Modul der Rechtskunde eine 1,0 habe. "





Beitrag von windsbraut69 - 07.10.11 - 23:16 Uhr
Du schreibst Unsinn.
Beitrag von susannea - 08.10.11 - 07:10 Uhr
Hm, 1,0 und so weit daneben mit den Fristen?!?
DAs ist schon peinlich!
Beitrag von leonie133 - 08.10.11 - 10:37 Uhr
Du, also du darfst ganz doll "strunzen"
Warum sagt man eigentlich "strunzdoof" und nicht strunzschlau???

Beitrag von hinterwaeldlerin09 - 07.10.11 - 16:41 Uhr
Wie kann ein Arbeitnehmer fristlos kündigen?
