Zum Anwalt oder Anzeige erstatten?

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Beitrag von schnuppell - 07.10.11 - 22:05 Uhr

Hallo,

ich habe Ende letzten Jahres Pelze meiner Großmutter zum Kirschner gebracht, der sie für mich verkaufen wollte. Obwohl sie sicher mehr wert waren, haben wir 400 € ausgemacht. Dem Geld laufe ich nun seit fast 10 Monaten hinterher, bzw. habe bisher erst 250 € bekommen. Scheint ne echt arme Socke zu sein, denn jedes Mal bittet er um Aufschub und stottert 50 € ab. Jetzt ist meine Geduld aber echt am Ende, er hätte bis letzte Woche Mittwoch das letzte Geld zahlen sollen und hat das mal wieder nicht getan.

Was würdet ihr tun? Anwalt oder Anzeige?

Danke für eure Meinung

LG

Beitrag von jeannylie - 07.10.11 - 22:06 Uhr

Wohl eher Mahnbescheid oder Klageerhebung. Je nach Ausgangslage.

Beitrag von schnuppell - 07.10.11 - 22:16 Uhr

Heißt jetzt genau was? Welche Ausgangslange spricht für was? Sorry, bin juristisch nicht so bewandert.

Beitrag von wasteline - 07.10.11 - 22:18 Uhr

Wenn du alles schriftlich fixiert hast und Belege für die Forderung und die Zahlungen, dann geh zum Amtsgericht und hol Dir einen Mahnbescheid.

Beitrag von schnuppell - 07.10.11 - 22:24 Uhr

Nein, wir haben keinen schriftlichen Vertrag gemacht (ich bin echt zu naiv und denke immer, dass alle Menschen ehrlich sind...). Aber ich habe Zeugen, die mehrfach dabei waren, als ich mit ihm gesprochen habe.

Beitrag von katha123 - 07.10.11 - 22:42 Uhr

Du kannst trotzdem einen Mahnbescheid beantragen. Geh einfach zum Amtsgericht, nehme den genauen Firmennamen (bzw. Namen des Gegners) mit und seine genaue Anschrift.
Unterlagen müssen erstmal nicht vorgelegt werden.
Meist genügt die Zustellung des Mahnbescheids an den Gegner für einen plötzlichen "Sinneswandel" und er zahlt dann doch den Rest.
Viel Erfolg
katha

Beitrag von schnuppell - 07.10.11 - 22:46 Uhr

Vielen Dank!! Ich denke, das werde ich nächste Woche mal angehen.

Beitrag von witch71 - 07.10.11 - 23:36 Uhr

Hast Du da immer nur mündlich etwas unternommen? Oder auch schriftlich gemahnt?

Falls der Kontakt bisher immer nur persönlich war, würde ich doch nochmal schriftlich (Einschreiben) nachfassen. Mit dem Hinweis darauf, dass falls das Geld nicht bis zum.. auf das Konto.. überwiesen worden ist, die Sache zur Anzeige gebracht wird.

Beitrag von zwillinge2005 - 08.10.11 - 10:03 Uhr

Hallo,

bei nur 150 Euro, die fehlen, würde ich erstmal schriftlich anmahnen, bevor ich weitere Kosten verursache.

LG, Andrea