hallo,
ich bekomme derzeit alg2
ich werde nun eine betriebliche umschulung beginnen, in der zeit werde ich eine ausbildungsvergütung vom arbeitgeber bekommen.
nun meinte die sachbearbeiterin vom AA das ich weiterhin algII anspruch habe. meine frage jetzt wäre.. ob ich einen freibetrag habe, also von der ausbildungsvergütung 100 € frei sind und eben dann der rest mit 20 % usw. ?? oder wird das einkommen zu 100 % angerechnet ?
und wird das algII dann als darlehen genehmigt oder ist das wie sonst auch normales algII ?
weiß das zufällig einer ?
lg guppy
Umschulung und AlgII Anspruch ?
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Beitrag von guppy77 - 08.10.11 - 08:17 Uhr
Beitrag von king.with.deckchair - 08.10.11 - 10:54 Uhr
Wenn das ganze tatsächlich als betriebliche fbW nach § 77 SGB III läuft, dann bekommst du weiter ergänzend ALG II (nicht darlehensweise) und die Ausbildungsvergütung wird freibetragstechnisch behandelt wie anderes Erwerbseinkommen auch.
Viel Erfolg!
LG
Ch.
Beitrag von guppy77 - 08.10.11 - 12:59 Uhr
danke für deine antwort, ja ich glaub das läuft unter dem $, denn auf den einen schriebs steht die nummer drauf.
lg
