Habe Anfang des Jahres einen Jungen Mann (den ich auf ca 20 Jahre schätzte) bei der Polizei gemeldet, weil er mir zweimal im Abstand von ca 6 Wochen mit exhibistischen Handlungen nachstellte.
Ich musste eine Aussage machen und unterschreiben und man sagte mir, dass das die erste Meldung dieser Art über ihn bei der Polizei wäre.
Ein paar Tage später rief die Polizei an, ob ich Strafantrag stellen wolle.
Ich verneinte.
Heute wurde ich zur Aussage in für ein Verfahren gegen diesen jungen Mann zum örtlichen Amtsgericht geladen.
Jetzt die Frage. Wie kam die Sache vor Gericht? Müssen da mehrere Sachen vorgefallen sein? Ich hatte doch auf einen Strafantrag verzichtet und vor mir ist er wohl noch nie in Erscheinung getreten....
Kennt sich da jemand aus?
Ich frage hier, da die Sache mich gerade sehr aufwühlt, ich mir beileibe schwer tue "alles" nochmal zu erzählen, weil es mir sehr nahe gegangen ist die zuständige Stelle ist er am Montag wieder erreichbar.
lg
Wann landet etwas vor dem Amtsgericht?
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Beitrag von anna031977 - 08.10.11 - 14:39 Uhr
Beitrag von senior666 - 08.10.11 - 15:01 Uhr
verrätst du mir bitte was ein Exi mit Finanzen oder Beruf zu tun hat oder ist es der Job des jungen Mannes als Exhibitionist zu agieren?
Beitrag von anna031977 - 08.10.11 - 15:05 Uhr
Ja da kann man sich wundern. Ich finde übrigens "Exi" etwas verharmlosend für einen Straftäter...aber das ist wohl Ansichtssache.
Ich dachte, dass jemand es berufswegen evtl weiß, weil er Polizist ist, bei Gericht beschäftigt oder sonst irgendwie...
Beitrag von mireille-0103- - 08.10.11 - 15:06 Uhr
Also so weit ich weiß ist es so, dass sobald jemand bei der Polizei Anzeige erstattet, dieser Fall zum Staatsanwalt kommt und wenn dieser Interesse an den Fall hat, bzw. findet es ist Klärung nötig, dann stellt dieser Strafanzeige.
Wenn der Staatsanwalt kein Interesse an dem Fall hat bekommt man nämlich ein Schreiben, in dem steht, dass die Staatsanwaltschaft nicht interessiert ist, man könne aber Zivilrechtlich Anzeige erstatten.
Wenn du so ein Schreiben nicht bekommen hast, wird wohl der Staatsanwalt den Fall übernommen haben.
lg Janet
Beitrag von anna031977 - 08.10.11 - 15:08 Uhr
Also ist es schon möglich, dass ich das einzige Opfer bin, dass eine Aussage gemacht hat, der Staatsanwalt aber ein öffentiches Interesse sieht....
Dachte halt es gibt evtl mehrere Opfer.
Beitrag von king.with.deckchair - 08.10.11 - 15:12 Uhr
Es gibt einen Unterschied zwischen Offizialdelikt und Antragsdelikt. Ein Offizialdelikt muss auch dann weiter verfolgt werden, wenn das Opfer keinen Strafantrag stellt. Ich denke mal sexuelle Belästigung dürfte ein Offizialdelikt sein oder aber der Staatsanwalt hat entschieden, dass es im öffentlichen Interesse ist, dass der junge Mann bestraft wird (was IMHO völlig logisch ist, nachher stellt er noch Kindern nach und macht sich da nackig).
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafantrag#Antragsdelikt.2C_Offizialdelikt
Beitrag von mamavonyannick - 08.10.11 - 15:06 Uhr
Hallo,
http://de.wikipedia.org/wiki/Anklage
Ist das, was mir spontan eingefallen ist.
vg, m.
Beitrag von anna031977 - 08.10.11 - 15:10 Uhr
ja, aber wer ist der Kläger...
Beitrag von ippilala - 08.10.11 - 15:12 Uhr
Das steht gleich im aller ersten Satz:
"Anklage wird in einem Strafverfahren von der Anklagebehörde (in Deutschland die Staatsanwaltschaft) erhoben, wenn die durchgeführten Ermittlungen den hinreichenden Tatverdacht ergeben, dass ein Beschuldigter eine strafbare Tat begangen hat."
Beitrag von anna031977 - 08.10.11 - 15:16 Uhr
Danke!
Dennoch wüsste ich gerne ob ich das einzige Opfer bin.
Kann ich das vor dem Gerichtstermin herausfinden.
Beitrag von wasteline - 08.10.11 - 16:12 Uhr
Warum ist das wichtig? Er hat Dich belästigt und das sollte reichen, dass Du eine Aussage machst.
Beitrag von anna031977 - 08.10.11 - 17:30 Uhr
Klar, mache ich ja auch. Ich wundere mich nur, dass es zur Anklage gekommen ist, obwohl ich auf Strafantrag verzichtet hatte.
Der Polizist meinte, dass im Falle eines Strafantrags sowieso Aussage gegen Aussage stehen würde und der Staatsanwalt das Verfahren einstellen würde. Erst bei einer zweiten Anzeige würde er aktiv. Und mich würde interessieren, ob das stimmt, denn dann gibt es ja mindestens noch ein Opfer.
lg
Beitrag von nick71 - 08.10.11 - 16:35 Uhr
Exhibitionismus ist ein Antragsdelikt und wird demnach nur auf Antrag verfolgt...von daher ist die Weiterleitung ans Gericht für mich nicht nachvollziehbar. Was ich allerdings auch nicht verstehe: Du warst bei der Polizei und hast KEINE Strafanzeige erstattet? Was hast du denn stattdessen dort gemacht? Hat man dich evtl. missverstanden, als du sagtest, dass du keine Strafanzeige erstatten möchtest?
Beitrag von anna031977 - 08.10.11 - 17:36 Uhr
Exhibitionist gesehen (zum zweiten Mal schon)
Polizei gerufen
Polizei kam
nahm ihn mit als er arglos aus dem Wald zum Parkplatz kam
mich zur Aussage auf die Dienststelle gebeten
Aussage - Protokoll - heim gegangen
Täter wurde erkennungsdienstlich behandelt
zwei Wochen später...
Polizei ruf an und fragt ob ich Strafantrag stellen will, denn ohne würde es der Staatsanwalt nicht verfolgen und mit wäre Aussage gegen Aussage und das Verfahren würde eingestellt - nein keinen Strafantrag
trotzdem ist der Mann und sein Delikt und meine Aussage aktenkundig
denn beim zweiten Mal (wenn jemand anderes den Typ wegen der gleichen Sache anzeigt) wird der Staatsanwalt sowieso aktiv (auch ohne dass jemand Strafantrag stellt) - wurde mir vom Polizist gesagt....
Daher ja: ich habe ein Protokoll schreiben lassen, damit der Mann aktenkundig ist und habe aus Strafantrag verzichtet...
Beitrag von nick71 - 08.10.11 - 16:48 Uhr
Gerade noch mal nachgelesen:
Exhibitionismus ist zwar ein Antragsdelikt, aber offensichtlich nur ein sogenanntes relatives (und kein absolutes)...sprich; wenn die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht, ist (d)ein Strafantrag nicht erforderlich.
