Hilfe!!!! Verwirrt wg Elternzeit, neuer Beschäftigung und altem AG

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von suta - 08.10.11 - 16:59 Uhr

Hallo,

ich bin total verzweifelt und weiss gerade einfach nicht weiter. Hier mein Fall:

Im Sep 10 kam unser Kind zur Welt, ich habe bei meinem alten AG (großes unternehmen, mehr als 15 mitarbeiter) 2 jahre elternzeit beantragt. Elterngeld hab ich übrigens für ein jahr beantragt.

Ich wusste zu dem zeitpunkt allerdings schon, dass ich keineswegs zurück zum alten AG will, wir hatten viel stress und er würde mir nie einen auflösungsvertrag oder ähnliches anbieten. Jetzt nach einem jahr merken wir dass es sinnvoll wäre vielleicht doch wieder arbeiten zu gehen weil ja das elterngeld ab sofort wegfällt, ich bewerb mich also hier bei uns im umkreis und muss dann feststellen dass ich meinem alten AG um erlaubnis fragen muss wenn ich mehr als 30 std arbeiten will.....da ich das auf keinen fall möchte, habe ich sofort das Arbeitsverhältnis gekundigt.

Soweit so gut. Bin ich jetzt noch in Elternzeit? Oder Arbeitslos? muss ich mich beim arbeitsamt melden? Ich bin ja noch auf der suche nach einem job hab aber noch nix konkretes gefunden...das problem ist ich brauche so schnell wie möglich einen job weil ich sonst den kita platz nicht bekomme...der ist nämlich an eine berufstätigkeit gekoppelt...also kein job - kein krippenplatz...

ich weiss es ist etwas kompliziert aber ich weiss gerade einfach nicht was ich machen soll, ich hoffe ihr könnt helfen...

DAAAAAAANKE!!!

Beitrag von zwillinge2005 - 08.10.11 - 19:09 Uhr

Hallo,

aus welchem Grund hast Du denn schon gekündigt, wenn Du noch gar keinen neuen Job hast? Was soll der Unsinn? Du hättest doch erstmal weitersuchen können, wärest weiter krankenversichert gewesen etc. und hättest in Ruhe suchen können.
Deinen AG hättest Du bei JEDER Beschäftigung während der Elternzeit fragen müssen - auch bei weniger als 30 Std. Mehr als 30 Std. wären in der EZ gar nicht möglich gewesen!

Aber kündigen hättest Du doch immer noch gekonnt, wenn Du etwas gefunden hättest. #kratz Wenn Du wirklich arbeitssuchend bist und auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst (Kinderbetreuung?) dann solltest Du Dich dringend beim Arbeitsamt melden. Dir steht ALGI zu (eventull mit Sperre wegen unsinniger (?) Kündigung).

LG, Andrea

Beitrag von suta - 08.10.11 - 20:00 Uhr

im grunde hast du ja recht, allerdings habe ich eine 2 monatige kündigungsfrist und wie schon beschrieben brauche ich so schnell wie möglich einen neuen job damit mein sohn in der kita bleiben kann in die er seit diesen dienstag geht also vier tage (momentan zur eingewöhnung)

Beitrag von diana1101 - 08.10.11 - 21:19 Uhr

Hallo,

nein, du bist nicht mehr in Elternzeit sobald dein Arbeitsverhältniss ausgelaufen ist - hast also ein 1 ganzes Jahr einfach verschenkt!

Ja, du solltest dich beim Arbeitsamt melden.

Warum hätte dein AG keinem Auflösungsvertrag zugestimmt?

MfG Diana

Beitrag von susannea - 08.10.11 - 21:42 Uhr

Soweit so gut. Bin ich jetzt noch in Elternzeit? Oder Arbeitslos? muss ich mich beim arbeitsamt melden? Ich bin ja noch auf der suche nach einem job hab aber noch nix konkretes gefunden...das problem ist ich brauche so schnell wie möglich einen job weil ich sonst den kita platz nicht bekomme...der ist nämlich an eine berufstätigkeit gekoppelt...also kein job - kein krippenplatz...



Dumm gelaufen, denn ohne Kinderbetreuung bist du auch nicht arbeitslos!
Melden kannst du dich auch erst, wenn du welche hast. DAs war also die größte Dummheit, die du machen konntest, denn nun hast du keine Kinderbetreuung, keine Arbeit, keine Krankenversicehrung usw.