Mutterschaftsgeldexperten - hab ne Frage!

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von cgwkmg - 08.10.11 - 22:07 Uhr

Hallo,

eigentlich dachte ich, dass ich mich mit den Mutterschutzgeldbestimmungen gut auskenne aber nun hat mich nach lesen eines anderen Beitrags etwas verwirrt.

Zu meiner Situation:

Ich befinde mich noch bis zum 30.03.2012 in Elternzeit mit meinem zweiten Sohn (mein großer wird am 31.3. 2012 6 Jahre alt - ich habe volle 3 Jahre für jedes Kind bekommen mit Zustimmung des AG).

Ich bin nach wie vor pflichtversichertes Mitglied der Techniker KK.

Am 23.02.2012 soll unser 3.Kind auf die Welt kommen.

Nun beziehe ich ja 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt die 13 Euro täglich von der KK.

Wenn nun aber am 30.03.2012 meine Elternzeit endet, ich aber da im Mutterschutz bin, bekomme ich dann den Arbeitgeberzuschuss dazu? Habe ich einige Beiträge weiter unten gelesen - kann ich mir aber kaum vorstellen. Ich würde ja ab Ende Mutterschutz wieder 3 Jahre Elternzeit nehmen, die ich ja 7 Wochen vorher (also noch im Mutterschutz) anmelden muss.

Ich bin gerade total verwirrt.......

Danke.

cgwkmg

Beitrag von ichbins04 - 08.10.11 - 22:54 Uhr

hallo,

ich war bin bei der 2. ss 2 tage BEVOR der mutterschutz begonnen hat, mit dem 3. jahr elternzeit durch vom ersten.

ich wurde 2 tage vom ag freigestellt und habe den vollen ag zuschuß bekommen. inkl. urlaub etc.

mir wurde darmals gesagt, das die ez vor dem muschu des nöchsten kindes fertig sein muß um den ag anteil zu bekommen.

das ist nun schon 3 jahre her... ob das immernoch so ist keine ahnung

gruß

Beitrag von ujn1 - 08.10.11 - 23:13 Uhr

Hi,

es könnte sich für Dich auszahlen, Deine Elternzeit zu verkürzen, um in den Genuß des Mutterschutzgeldes zu kommen.
Zwar ist nach § 16 BEEG die Verkürzung der Elternzeit wegen einer erneuten Schwangerschaft zur Erlangung der damit verbundenen finanziellen Vorteile ausgeschlossen.
Der EuGH hat geurteilt, dass diese Regelung nicht mit Unionsrecht vereinbar ist. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht in deutsches Recht umgesetzt.
Für den Bereich des BMI hat der Bundesminister festgelegt, dass die Regelung des § 16 (3), Satz 3, BEEG in seinem Bereich nicht mehr anzuwenden ist und der Arbeitgeber durch einseitige Willenserklärung und ohne Zustimmung des Arbeitgebers die Elternzeit verkürzen kann. Siehe http://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/RdSchr_20110824.pdf?__blob=publicationFile
Streng genommen gilt das natürlich nur für die Angestellten und Beamten im Bundesinnenministerium, in Anbetracht des EuGH Urteils dürfte sich aber kein Arbeitgeber hinter dem Wortlaut des BEEG verstecken können.

LG

Beitrag von ujn1 - 08.10.11 - 23:15 Uhr

Sorry, offensichtlich schon ein bischen spät.
Muss natürlich heißen: ... der Arbeitnehmer durch einseitige Willenserklärung..., anstatt ...der Arbeitgeber.

LG

Beitrag von susannea - 08.10.11 - 23:17 Uhr

Auch ohne Elternzeitverkürzung kommt sie noch einige Tage in den Genuß ;)

Beitrag von ujn1 - 08.10.11 - 23:27 Uhr

Hi, stimmt natürlich.

Deshalb hab ich ja auch geschrieben: Könnte es sich lohnen...
Wenn ich mich nicht verrechnet habe, kämen so zu den 3 Wochen, die die TE ohnehin erhält, noch weitere 11 Wochen dazu. Da kommen schnell ein paar Tsd € zusammen.

Übrigens muss es in Deinem Beitrag unten "Abschnitt 3.5" heißen.

LG

Beitrag von susannea - 09.10.11 - 01:08 Uhr

Stimmt natürlich.
Naja, wird sie schon finden, hoffe ich ;)

UNd ob sich für die 11 Wochen der Ärger mit dem AG evtl. lohnt, denn wirklich durchsetzbar ist das ja nicht so einfach.

Beitrag von cgwkmg - 09.10.11 - 14:06 Uhr

Hallo,

danke für eure Antworten.

Irgendwas an meiner Ez ändern werde ich nicht, ich fand es schon super entgegenkommend von meiner Chefin, dass sie mir 6 Jahre für die beiden Jungs gegeben hat. Sie hätte der Zeitübertragung ja auch nicht zustimmen müssen. Ich arbeite dort ja auch gleich nach dem Mutterschutz - wie bisher auch - wieder auf 400-Euro-Basis. Wir haben ein sehr gutes Verhältnis, es ist ein Kleinbetrieb und sie ermöglicht mir echt viel und wir mögen uns auch persönlich gerne.
Ich möchte auch nicht massig Geld aus der Sache schlagen, ich freue mich schon total, dass ich 300 Euro EG geschenkt bekomme. Ansonsten ist meines Erachtens mein Mann für mein finanzielles Wohl zuständig.
Aber als ich gestern den Beitrag einer anderen Teilnehmerin las, dachte ich mir, das tifft ja auch auf mich zu. Und wenn ich da nun ein bisschen Geld mehr als erwartet bekommen, freue ich mich natürlich auch und sage nicht "nein".

cgwkmg

Beitrag von susannea - 09.10.11 - 14:13 Uhr

Ich arbeite dort ja auch gleich nach dem Mutterschutz - wie bisher auch - wieder auf 400-Euro-Basis.


DAnn bekommst du bis Ablauf der Elternzeit ja auch mehr als 13 Euro täglich, wenn auch nicht viel aber der AG muss dann auch auf den "normalen" Verdienst aufstocken. Sind dann ja nur insgesamt ca. 60 Euro, aber besser als nichts!

Ich denke auch, die Elternzeit jetzt noch zu ändern wäre nicht sehr nett, wobei der AG das ja alles erstattet bekommt. Also evtl. fragst du einfach, was sie davon hält!

Beitrag von susannea - 08.10.11 - 23:15 Uhr

Ja, du bekommst ab 31.3. den vollen AG-ZUschuß, so wie vor der ersten Geburt.

Hier schön unter 2.5 nachzulesen!
http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/mutterschaftsgeld.html

Wenn es hoffentlich bald zur Gesetzesänderung kommt, so wie die EU es will, dann gibts den sogar in Elternzeit!