hallöchen.....
steht mir denn der alleinerziehendenzuschlag noch zu,wenn der kindesvater bei der gleichen adresse gemeldet ist und bei meiner mutter wohnt?!? wir sind aber nicht mehr zusammen und ich habe auch eine seperate wohnung im EG und meine mum und mein ex-freund wohnen im 1 stock. Aber ich kümmere mich um unsere tochter,er ist ja auch von frühs bis abends arbeiten.
bitte um schnelle antwort
danke dana
experten gefragt...zu alleinerziehendenzuschlag algII
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Beitrag von danaludolf - 08.10.11 - 23:56 Uhr
Beitrag von duchovny - 09.10.11 - 00:20 Uhr
Wow, ich bin kein Experte. Aber ich kann mir denken, dass du da, je nach Sachbearbeiter, auf ganz schön Widerstand stoßen könntest, selbst wenn er dir rechtlich gesehen, doch zustehen sollte.
GLG Susanne
Beitrag von guppy77 - 09.10.11 - 07:21 Uhr
hallo,
klingt für mich nach erschleichung von geldern.
besser wäre das dein ex sich eine eigene wohnung sucht und ein eigenes leben führt. er kann euer kind ja besuchen kommen ( umgang ).
so würde ich als sachbearbeiterin euch kein wort glauben.
lg
Beitrag von muppi75 - 09.10.11 - 08:47 Uhr
Dann würdest Du Deinem Dienstherren aber ganz schöne zusätzliche Kosten machen ;)
Da diese Ämter ja immer soviel Wert darauf legen das keine Steuergelder an die falschen Leute fließen, wäre ich als Steuerzahler dafür, wenn man die Sachbearbeiter, die wissentlich das Recht beugen auch an den Verfahrenskosten beteiligt werden in Form von Lohnabzügen.
So dürfte mach Sachbearbeiter am Monatsende noch Geld bringen müssen, anstatt welches zu erhalten, was ging es dem Staat dadfurch so gut. ;)
Beitrag von windsbraut69 - 09.10.11 - 09:48 Uhr
Wie schön, dass Du endlich wieder da bist.
Beitrag von muppi75 - 09.10.11 - 14:07 Uhr
???
Beitrag von muppi75 - 09.10.11 - 08:41 Uhr
Ja, steht Dir zu.
Das Amt wird zwar versuchen nicht zu zahlen, sollte sich aber spätestens nach Einreichung der Klage erledigt haben.
Hole Dir einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht (nimm Deinen ALG II Bescheid mit hin) und suche Dir dann einen Anwalt der sich im SGB II auskennt, wenn das Amt die Zahlung der Dir zustehenden Leistung ablehnt.
Beitrag von zwillinge2005 - 09.10.11 - 08:56 Uhr
Hallo dana,
auch bei nicht alleinerziehenden ist der Vater des Kindes in den meisten Fällen von morgends bis abends arbeiten.
Was soll das mit alleinerziehend zu tun haben?
Wieso ist Dein Ex-Freund zu Deiner Mama gezogen? Das hört sich sehr unglaubwürdig an.
LG, Andrea
Beitrag von lavala - 09.10.11 - 09:39 Uhr
Der KV sollte sich ganz offiziell zur Adresse Deiner Mutter ummelden. Man muss/kann ja auf der Anmeldebescheinigung nicht nur Straße und Hausnummer sondern auch Etage angeben. Außerdem ist er ja offensichtlich der Untermieter Deiner Mutter, die müsste dann als Vermieter die Anmeldebescheinigung unterschreiben. Die Formulare kann man im Internet finden.
Diese Anmeldebescheinigung kannst Du dann der Sachbearbeiterin vorlegen.
Beitrag von windsbraut69 - 09.10.11 - 09:51 Uhr
Andere Elternteile sollen durchaus auch berufstätig sein, das ist schon mal kein Argument.
Wenn Ihr getrennte Wohnungen/Haushalte habt und separate Mietverträge nachweisen könnt, steht Dir der Zuschlag möglicherweise zu. Dann könnt Ihr Euch aber mit großer Wahrscheinlichkeit auf intensive Nachfragen seitens der Euch finanzierenden Ämter einstellen.
Das riecht schon nach Schmu, oder?
Gruß,
W
Beitrag von lilianliddy - 09.10.11 - 13:37 Uhr
Das Problem wird sein, wenn er sich ummeldet, dass das erst ab diesen Zeitpunkt gilt und davor womöglich auf dem Amt als Bedarfsgemeinschaft gesehen wird.
Ich denke nicht, dass das so einfach ist, zu sagen, er lebt bei seiner Mutter und wohnt im gleichen Haus und hat es nicht geschafft sich umzumelden.
Bin auch de Meinung, dass hier etwas nicht ganz so passt.
nachdem was die TE schreibst, wird sie bstimmt diesbezüglich geprüft, ich meine damit, dass Jemand vor der Tür steht.
Beitrag von muppi75 - 09.10.11 - 14:09 Uhr
Kommen darf jeder, nur ob er auch rein darf steht auf einem anderen Blatt, Artikel 13 GG ;)
Beitrag von windsbraut69 - 10.10.11 - 12:49 Uhr
Es ist schon eine sehr gewagte und extravagante Konstellation...aber eigentlich können sie ja eh nur abwarten, wie "das Amt" reagiert.
Gruß,
W
