krankengeld (länger als 78 wochen krank)

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Beitrag von schwilis1 - 09.10.11 - 09:32 Uhr

Mein Vater ist wieder krankgeschrieben aufgrund Depressionen... er war in den letzten 3 jahren wegen Depressionen und hep c krankgeschrieben. weswegen er jetzt keinen Anspruch mehr auf die vollen 78 wochen Krankengeld hat sondern nur noch bis november... er kann nicht wieder arbeiten gehen momentan, da die Medikamente ihn so runterfahren, dass er nicht auto fahren kann... geschweige denn auf dem Bau arbeiten kann.

weiß jemand wie es finanziell weitergeht. welche leistungen er wo beantragen muss... er wird auf jedenfall weiter krankgeschrieben sein... bzw ist weiterhin krank...
an wen muss er sich wenden?

Beitrag von mama2003-2009 - 09.10.11 - 10:10 Uhr

Guten Morgen,

ich kann Dir da nur von meiner Mama berichten, Sie ist seit Dez. 2010 Krankgeschrieben und war auch schon in 2009 über Wochen Krank und Sie wird auch weiterhin leider Krank sein und MUSS bei der Rentenversicherung sich melden und bezieht dann Rente (glaube Erwerbsunfähigkeit oder so)

Sie bezieht noch bis Januar glaub ich Krankengeld und hat aber jetzt schon die ganzen Anträge abgeben müssen das es ein Reibungsloser Übergang ist... Sie wurde sehr gut beraten bei der Rentenversicherung.


LG

Beitrag von schwilis1 - 09.10.11 - 11:11 Uhr

erwerbsunfähigkeitsrente... ok :) ich geb das mal so weiter, dass er sich bei seiner rentenversicherung meldet.
ich danke dir vielmals

Beitrag von king.with.deckchair - 09.10.11 - 11:49 Uhr

Er muss sich zunächst bei der Arbeitsagentur melden und Arbeitslosengeld beantragen. Ja, richtig gelesen - auch wenn er noch eine Arbeitsstelle hat. Zunächst springt die BA ein und fordert ihn aber auf, EU-Rente (die es ja auch befristet gibt) zu beantragen. Der erste Gang ist also nicht zur Rentenversicherung, sondern zur Arbeitsagentur.


LG
Ch.

Beitrag von schwilis1 - 09.10.11 - 12:28 Uhr

ich danke dir :)
ich werde ihm das so vorlesen...
ist es dann arbeitslosengeld1 oder 2 was er beantragen muss? aber die werden ihn ischer an die richtige stelle lotsen...
BA ist?

Beitrag von king.with.deckchair - 09.10.11 - 13:03 Uhr

ALG I

http://de.wikipedia.org/wiki/Aussteuerung_%28Sozialversicherung%29

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/125.html

Der "Fachbegriff" für das, was da gerade bei deinem Vater passiert ist "Aussteuerung" (aus dem Krankengeld).

LG
Ch.

Beitrag von schwilis1 - 09.10.11 - 14:03 Uhr

ok :) davon reden auch ganz viele in meiner Ausbildung, dass sie ausgesteuert wurden...
ich werde ihm alles so weitergeben... und er soll dann schauen dass er in die pötte kommt

Beitrag von manavgat - 09.10.11 - 12:55 Uhr

Wie alt ist Dein Vater?

Das macht leider in der Rentenversicherung einen Unterschied, da für die Jahrgänge ab 62 die Bedingungen für Erwerbsunfähigkeit geändert worden sind.

Gruß

Manavgat

Beitrag von schwilis1 - 09.10.11 - 14:07 Uhr

er ist Baujahr 55...
das problem ist... würde er jetzt in Rente gehen hätte er gerade mal 800euro zum leben... was er sagt, das es für ihn zu wenig ist ... und eigentlich moechte er auch wieder arbeiten gehen... was ich ihm für den moment ausgeredet habe, weil er, wenn er die pillen absetzt wieder in die depressionen verfällt, nicht mehr schläft und ebenso eien gefahr im straßenverkehr wie auch auf dem Bau ist

Beitrag von manavgat - 09.10.11 - 14:52 Uhr

Wenn er nicht arbeitsfähig ist, dann bleibt nur die Sozialhilfe. Soweit ich Bescheid weiß, ist eine Arbeitsunfähigkeitsrente nicht lebenslang. Wenn er wieder arbeitsfähig ist, dann kann das aufgehoben werden.

Ich würde mich bei einem großen Sozialverband beraten lassen:

www.vdk.de

oder

www.sovd.de

Gruß und alles Gute

Manavgat

Beitrag von oma.2009 - 09.10.11 - 16:20 Uhr

Hallo,

es gibt die sog. EU-Rente befristet und auch UNbefristet. Bei der unbefristeten EU Rente behält sich die Rentenversicherung vor, die Unbefristung nach einiger Zeit zu überprüfen. Bei einer befristeten EU Rente (der 1. Bescheid ist zu 99% befristet) kann man ca. 8 Wochen vor Ablauf der Befristung neu beantragen. Wird unbefristet gezahlt, dann geht diese Rente in die Altersrente über.

Aber die beiden Sozialverbände helfen in jedem Fall, bei Beantragung und auch bei Verlängerung der Befristung.

LG