Von Oma Geld geerbt ... Frage dazu hab ...

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Beitrag von goldiiieee - 09.10.11 - 20:06 Uhr

Hallo,

meine Oma ist im Juni leider an Krebs verstorben! :-(
Nun wurde das Geld welches sie noch hatte innerhalb der Familie aufgeteilt ... auf 5 Leute. Wir sind eine kleine Familie.

Muss ich dieses Geld beim Finanzamt angeben? Wie läuft das mit der Erbschaftssteuer?

VLG #winke

Beitrag von gg82abt - 09.10.11 - 20:20 Uhr

Erstmal noch mein Beileid.
Um welche Summe handelt es sich? Denn als Enkel hat man auch nen Freibetrag.

Frag mal beim Nachlassgericht nach wie aktuell die Freigrenze ist. Ich musste damals bei 10.000 EUR nichts angeben war noch in der Freigrenze drin.

Beitrag von silberfunken - 09.10.11 - 20:22 Uhr

§ 30 ErbStG
1) Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb (§ 1) ist vom Erwerber, bei einer Zweckzuwendung vom Beschwerten binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall oder von dem Eintritt der Verpflichtung dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen.
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__30.html

§ 1 ErbStG
(1) Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen 1.
der Erwerb von Todes wegen;
2.
die Schenkungen unter Lebenden;
3.
die Zweckzuwendungen;
4.
das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, und eines Vereins, dessen Zweck wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in Zeitabständen von je 30 Jahren seit dem in § 9 Abs. 1 Nr. 4 bestimmten Zeitpunkt.

(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften dieses Gesetzes über die Erwerbe von Todes wegen auch für Schenkungen und Zweckzuwendungen, die Vorschriften über Schenkungen auch für Zweckzuwendungen unter Lebenden.
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__1.html

Frage 1: Eindeutiges Ja

Frage 2: Hängt von verschiedenen Faktoren ab. (Höhe des Erwerbs, Art des Erwerbs, erbschaftliche Steuerklasse, Freibetrag und ggf. Aufwendungen im Zusammenhang damit - kann nicht pauschaliert beantwortet werden.

Vermutung:
Aufgrund der Freibeträge könnte es sein, dass keine Steuer anfällt - nichtsdestotrotz ist der Vorgang anzumelden.

Viele Grüße,

Silberfunken

Beitrag von silberfunken - 09.10.11 - 20:25 Uhr

Und entschuldige: Mein Beileid

Ab und zu wird man vor lauter Paragraphen betriebsblind und sieht das offensichtliche nicht.

Beitrag von ujn1 - 09.10.11 - 23:18 Uhr

Hallo goldiiieee,

zunächst mein Beileid.

Wenn Du gesetzlicher Erbe bist und das Nachlaßgericht vom Erbe Kenntnis hat (z.B. wegen Ausstellung eines Erbscheins), wird das Finanzamt üblicherweise von Amts wegen informiert und wird sich ggf. mit Dir in Verbindung setzen.

Bei der Erbschaftssteuer hast Du als Enkel normalerweise einen Freibetrag von 200.000 €. Wenn der Elternteil, über den Du mit Deiner Oma verwandt bist, bereits gestorben ist, hättest Du sogar den doppelten Freibetrag von 400.000 € für Kinder. Darüber hinaus fällt Erbschaftssteuer von 7 - 30% an, je nach Höhe des Erbes.

LG