Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich habe einen 40h Vertrag, d.h. 8 Stunden pro Tag, nun war ich letzte Woche krankgeschrieben. Laut Dienstplan hätte ich letzte Woche nur 28 Stunden gearbeitet. Nun soll ich nach elektronische Berechnung vom System nur diese 28 Stunden als Lohnfortzahlung bekommen. Ist dies rechtens so, denn bisher habe ich pro Tag 8 Stunden im Krankheitsfall bezahlt bekommen, auch wenn ich nur für 7 Stunden eingeteilt war. Ich hoffe, mein Anliegen war verständlich.
Danke für Eure Antworten.
Liebe Grüße
Lohnfortzahlung Krankheitsfall
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Beitrag von lumi1980 - 10.10.11 - 09:14 Uhr
Beitrag von demy - 10.10.11 - 09:33 Uhr
Hallo,
du hast die Zeit bezahlt zu bekommen die vertraglich vereinbart ist im Kranheitsfall.
Hast du eine 40h Woche mit jeweils 8 stunden am Tag laut Vertrag, ist das auch zu bezahlen.
Der Dienstplan interessiert da nicht, da der AG sich im Annahmeverzug befindet, wenn er dich für weniger Stunden einteilt als vertraglich vereinbart.
Er muss dich auch, wenn du weniger eingeteilt bist, voll bezahlen als würdest du voll arbeiten.
Ist ja nicht dein Problem wenn der AG deine Arbeitskraft nicht voll einsetzt.
Anders sieht es aus wenn du natürlich freiwillig weniger arbeiten wolltest als die 40h.
Gruß
Demy
Beitrag von lilianliddy - 10.10.11 - 18:00 Uhr
Du bekommst dein normales monatliches Gehalt bis zum 42. Tag -> in der Lohnfortzahlung, ab den 43. Tag fällst du raus und erhältst so um die 80 % deines Lohnes.
Bei uns ist es so geregelt, dass wir Arbeitszeitkarte führen müssen, da werden die Dienste berücksichtigt, dadurch kannst du Plus- bzw. Minusstunden aufbauen, was ich aber nicht richtig finde, vo Allem im Krank.
Ist halt so....
LG
Beitrag von jeannylie - 10.10.11 - 11:55 Uhr
Er muss Dir Deinen Durchschnittslohn auszahlen, der Dienstplan spielt keine Rolle
schau mal hier :
http://dejure.org/gesetze/EntgFG/4.html
LG
Beitrag von myimmortal1977 - 10.10.11 - 16:08 Uhr
Kommt drauf an, was im Arbeitsvertrag geregelt ist.
Kommt drauf an, wie es sonst geregelt war.
Wenn Du sonst auf 40 Std. bezahlt bekommst, auch wenn nach Dienstplan weniger gearbeitet wird (Garantielohn), dann dürfen sie Dir eigentlich auch im Krankheitsfall nicht einfach den Lohn kürzen.
LG Janette
