GEZ-Forderung trotz Befreiuung Briefkontakt trotzd. Gerichtsvollzieher

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Beitrag von anonymus5000 - 10.10.11 - 09:58 Uhr

Hallo Zusammen,

ich habe ein "großes" Problem.

Ich habe seit Jahren immer wieder eine Befreiuung für die GEZ. Mein eigenes Konto wurde bereits vor ewigkeiten gelöscht und mit einem Mal kam wieder ein Brief wo ich hätte bezahlen sollen. Das wurde geklärt, jedoch stehen für das aktuelle Konto Forderungen da. Schluderei ohne Ende.

Nun ist es so, dass ich mit der GEZ im Briefkontakt stand um einige belange zu klären. Nicht nur das die Herrschaften sich meist über Monate Zeit ließen zu antworten, nein Zeitgleich hagelt es Mahnungen mit Gebührenaufschlägen es kommt auch zwischen meinem Brief und warten auf Antwort innerhalb von 1,5 Monaten zwei Mal der Gerichtsvollzieher ins Haus.

Ist es denn rechtens, dass die mir während eines bestehenden Kontaktes sowohl Mahnungen, als auch den GV schicken? Das sind nun Mal eben knapp zw. 70-100€ mehr die ich nun bezahlen soll.

Telefonisch ging die Dame auf diese Sache nicht ein und wendete sich sofort an ihre Standartschreiben die zum wiederholten Male rausgingen.

Einen Schönen Tag, Grüßle L.

Beitrag von witch71 - 10.10.11 - 10:06 Uhr

Das ist das typische GEZ-Vorgehen. Jemand hier im Forum hat das mal mit "Mafia-Methoden" verglichen. Da werden Schreiben, die nicht per Einschreiben mit Rückschein dort eingehen offenbar in den Papierkorb entsorgt, anders ist die hohe Rate an verlorenen Schreiben nicht zu erklären. Da steht bei manchen Leuten, die keinen TV besitzen fast wöchentlich ein freundlicher Herr vor der Türe, der die Zimmer kontrollieren möchte. Zeitgleich trudeln Mahnschreiben ein, man solle doch endlich den - nicht vorhandenen - TV bezahlen.

Setz ein Schreiben auf, in dem Du nochmal eine Kopie der Befreiung beilegst. Weise dann darauf hin, dass dies das letzte Mal sein wird, dass Du Dich schriftlich zu dem Vorfall ohne rechtlichen Beistand an die GEZ wenden wirst. Schreib auch noch, das Du erwartest, dass mit Eingang diesen Briefes sämtliche Forderungen seitens der GEZ und weitere Mahnungen sich erledigt haben werden.
Brief per Einschreiben incl. Unterschrift des Empfängers absenden.

Kopie des Briefes, der Befreiung und des Einschreiben-Beleges bereit halten und sollten wirklich weitere Gerichtsvollzieher klingeln diesen jeweils den Wisch unter die Nase halten. Weitere Schreiben würde ich dann auch ignorieren.

Beitrag von susannea - 10.10.11 - 13:46 Uhr

Es bietet sich noch an dazu zu schreiben, dass jede weiter Arbeitszeit von dir Ihnen in rechnung gestellt wird, jedes schriftstück mit 25 Eur Bearbeitungsgebühr usw.

Beitrag von vwpassat - 10.10.11 - 10:30 Uhr

Das ist ein staatlich geförderter Abzockverein.

Am besten einem fähigen Anwalt die Sache übergeben.

Beitrag von anna031977 - 10.10.11 - 11:51 Uhr

So? Komisch ich sehe gerne ARD ZDF und die Dritten. Von mir aus bräuchte es die Privaten und Kabel Deutschland mit ihren 750000 Info-Briefen pro Woche nicht.

Beitrag von vwpassat - 10.10.11 - 12:31 Uhr

Mir geht es nicht um die Gebühren, die ich auch zahle und das sogar doppelt!

Es geht um die Hirnlosigkeit in diesem Laden, die Ignoranz gepaart mit dreister Abzocke.

Da werden Adressen gekauft, da bekommen Tote Post oder sogar Haustiere. Das www. ist voll vom Irrsinn dieses Vereines. Und das alles staatlich gewollt und geduldet.

Ich habe es satt, trotz ordnungsgemäßer Anmeldung und doppelter Zahlung (privat und gewerblich) ständig Post zu bekommen, nur weil die irren Drücker mal wieder irgendwo Adressen gekauft haben, wo mein Firmenname rumgedreht ist etc...

Beitrag von darkblue81 - 10.10.11 - 15:13 Uhr

Ein Beispiel hab ich auch noch:

Ich wohne seit fast 11 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern, seit 2006 bin ich verheiratet und trage einen Doppelnamen.
Alles habe ich ordentlich bei der GEZ angegeben, brav Geühren bezahlt, dann wollten sie Gebühren von meinem Mann haben trotz gemeinsamen Haushaltes (das war kurz nach unserer Hochzeit) und im letzten Jahr bekam ich mehrmals Post an die Adresse meiner Eltern unter meinem Mädchennamen, da ich ja nun volljährig wäre und ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit halte müsse ich Gebühren bezahlen.

Ein Papierkrieg sondersgleichen und der Verein gehört abgeschafft #aerger

Beitrag von falkster - 10.10.11 - 10:31 Uhr

Viel Spass mit dem Verein!

Ich zahle gerade für die letzten 6 Jahre ab, während derer ich mich im Ausland aufhielt, in D nicht gemeldet war, meine Steuern woanders gezahlt habe etc...
Alles nur, weil die meine Abmeldung scheinbar nicht erhalten haben. und andere Nachweise lassen sie wohl nicht gelten.

Gut. Bei Dir lässt sich die Sache ja eigentlich einfach klären. Vergiss auch nicht den Hinweis, dass Du darum bittest keine weiteren Zinsen zu erheben...

viel Erfolg (und ein dickes Nervenkostüm)

Beitrag von anna031977 - 10.10.11 - 11:52 Uhr

Hattest Du keine Bestätigung über die Abmeldung erhalten. Das hätte Dich stutzig machen sollen...

Beitrag von falkster - 10.10.11 - 12:22 Uhr

Papier ist geduldig.

Und bei all dem organisatorischen Aufwand und all den Abmeldungen habe ich mich eher weniger darum gekümmert, wer normalerweise eine Bestätigung schickt und wer nicht.

Ging eh alles ein wenig Holterdipolter damals...

Beitrag von anna031977 - 10.10.11 - 11:50 Uhr

Zeige halt dem Gerichtsvollzieher die Befreiungen und den Briefkontakt und zeige die GEZ an.

lg

Beitrag von king.with.deckchair - 10.10.11 - 18:00 Uhr

"zeige die GEZ an"

Wegen was?

Beitrag von manavgat - 10.10.11 - 16:41 Uhr

Gib es einer Anwältin und gut ist.

Gruß

Manavgat

Beitrag von king.with.deckchair - 10.10.11 - 18:00 Uhr

Ausflug ins Verwaltungsrecht: Ein Rundfunkgebührenbescheid (= erhebt eine ÖFFENTLICH-rechtliche Forderung) ist immer noch ein Bescheid. Nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften, weswegen ja auch - genau! - die VERWALTUNGSgerichte über Streitigkeiten in Sachen GEZ entscheiden.

Problem: Ein Widerspruch gegen diesen Rundfunkgebührenbescheid (als solcher ist deine Eingabe an die GEZ zu werten) setzt ihn nicht automatsch außer Vollzug. Insofern

"Ist es denn rechtens, dass die mir während eines bestehenden Kontaktes sowohl Mahnungen, als auch den GV schicken?"

Ja, ist es.

Guckst du hier

http://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html

Absatz 2.

Die Tipps wie "GEZ anzeigen", die hier kamen sind barer Unsinn. Rechtlich gesehen ist es IMHO korrekt, menschlich und vom Dienstleistungsgedanken her gesehen natürlich Schrott.

Du solltest schriftlich die Aussetzung der Vollziehung dieses von dir angefochtenen Bescheides beantragen. Besser: Zum Amtsgericht gehen, Beratungsschein holen, Anwalt aufsuchen.

Für die Zukunft nie den Satz vergessen, dass du um Aussetzung der Vollziehung bittest, wenn du gegen eine behördliche Entscheidung, die dich Geld kosten soll, angehen möchtest.