Hallöchen!
Ich habe im Mai 2006 meine Tochter bekommen. Seitdem bin ich in Elternzeit. Im Januar 2006 kam mein Sohn zur Welt. Allerdings hab ich es versäumt die Elternzeit meiner Tochter zu unterbrechen.
Nun will ich wieder bei meinem AG anfangen und wir wollen beide, dass ich die vollen 6 Jahre Elternzeit nehme.. also dass ich statt im Januar 2012 im Mai 2012 wieder anfange zu arbeite.
Wie ist das nun rechtlich bzw. krankenkassentechnisch? Ich habe die erste Elternzeit ja nicht offiziell unterbrochen. Daher würde meine Elternzeit im Januar 2012 enden.
Kann ich mit Schreiben an meinem Arbeitgeber dennoch die Elternzeit bis Mai 2012 hinten dranhängen? Sollte ich mit reinschreiben, dass wir "in gegenseitigem Einvernehmen die Elternzeit von meiner Tochter als unterbrochen ansehen"?
hab im Internet dahingehend nichts gefunden.
Elternzeit... mal ne Frage hab..
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Beitrag von svenjam1980 - 10.10.11 - 10:10 Uhr
Beitrag von ujn1 - 10.10.11 - 11:20 Uhr
Hi,
mit Zustimmung des AG, die ja hier offensichtlich vorliegt, geht alles. Ich würde mich auf den Standpunkt stellen, da ja alles beredet zu sein scheint, dass Dein AG die Zustimmung gegeben hat, einen Teil der Elternzeit für Deine Tochter nach § 15(2) BEEG zu verschieben.
Ich würde daher an Deiner Stelle deinem AG einfach mitteilen:
Sehr geehrte(r) Herr.../Frau.../Damen und Herren.
Hiermit kündige ich Ihnen an, wie bereits mündlich besprochen, dass ich vom xx. Januar 2012 bis zum yy. Mai 2012 den mit ihrer Zustimmung nach § 15 (2) BEEG auf die Zeit nach dem dritten Geburtstag verschobenen Teil der Elternzeit für meine Tochter ZZZZ in Anspruch nehme."
Und Schluss.
Die Elternzeit läuft dann einfach bis zum 6. Geburtstag Deiner Tochter wie bisher weiter.
LG
Beitrag von svenjam1980 - 10.10.11 - 12:36 Uhr
VIELEN VIELEN DANK!!!!!
Bin von deiner Forumulierung total begeistert!!!!!!
Danke danke danke!!!!!!
Beitrag von susannea - 10.10.11 - 13:42 Uhr
Ich glaube, den Mist, den du gemacht hast, musst du an anderer Stelle suchen. Du hättest ja erst ab Mai 2009 Elternzeit fürs 2. Kind anmelden müssen und dann die restliche Zeit nach dem 3. Geburtstag übertragen lassen.
So würde ich das jetzt auch versuchen, dass du um die Übertragung der restlichen Zeit auf nach dem 3. Geburtstag bittest.
Unterbrechen musstest du dafür ja eh keine Elternzeit!
