Hallo,
ich hab mal eine Frage.
Ich bin noch in Elternzeit und jetzt wieder schwanger. Die Elternzeit endet während des Mutterschutzes. Nach der Elternzeit wäre ich ja theoretisch wieder voll angestellt bei meinem Arbeitgeber. Heißt das, ich bekomme ab Ende der Elternzeit vom 1. Kind wieder Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber in Höhe meines alten vollen Gehaltes???
Vielleicht kann mir das jemand beantworten.
Danke schonmal.
Elternzeit, erneuter Mutterschutz
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Beitrag von himbeerhase - 10.10.11 - 10:43 Uhr
Beitrag von himbeerhase - 10.10.11 - 10:53 Uhr
Jetzt hab ich gerade weiter unten nachgelesen, dass es wohl tatsächlich so ist, das man ab Ende der alten Elternzeit wieder das "alte" Mutterschaftsgeld bekommt, weil ja davon auszugehen ist, das das Arbeitsverhältnis wieder aufgelebt wäre.
Hm, immerhin profitiere ich dann noch einen Monat davon.
Beitrag von ujn1 - 10.10.11 - 11:00 Uhr
Hi,
kannst ja auch mal mit Deinem AG reden, ob er in Anbetracht des ebenfalls weiter unten zitierten EuGH Urteils einer Verkürzung Deiner Elternzeit (zweckmässigerweise auf den letzten Tag vor dem neuen Mutterschutz) zustimmen würde.
Dann bekämst Du für die kompletten 14 Wochen das volle Mutterschaftsgeld. Zumindest bei uns ist das durch Rundschreiben (Bereich des BMJ) so geregelt, dass entsprechende Anträge auf Verkürzung der Elternzeit nach § 16 BEEG generell bewilligt werden.
LG
Beitrag von himbeerhase - 10.10.11 - 11:20 Uhr
Hm, aber ob die das freiwillig machen?
Zumal ich während der Elternzeit einen Teilzeitvertrag habe, der müsste dann ja auch vorzeitig aufgelöst werden. Bekomme ja dann immerhin das Mutterschutzgeld aus der Teilzeit - nur ist das natürlich einiges weniger.
Du meinst bei deinem Arbeitgeber ist es so geregelt?
Danke Dir.
Beitrag von ujn1 - 10.10.11 - 11:26 Uhr
Hi,
ja, bei uns gilt folgendes: http://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/RdSchr_20110824.pdf?__blob=publicationFile
Der wichtige Satz befindet sich am Schluss der Seite 1:
Arbeitnehmerinnen können daher unter Berücksichtigung des o. g. EuGH-Urteils ihre bereits angemeldete Elternzeit zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs.1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) vorzeitig und ohne Zustimmung des Arbeitgebers beenden.
Das ist zwar das Rundschreiben des BMI, wird hier in den Behörden des BMJ jedoch genauso (für Angestellte wie Beamtinnen) angewendet.
LG
Beitrag von susannea - 10.10.11 - 13:39 Uhr
Ja, du bekommst ab dem Ende der Elternzeit wieder den vollen AG-Zuschuß. Vorher gibts täglich nur die 13 Euro von der KK!
Beitrag von himbeerhase - 10.10.11 - 13:43 Uhr
Vielen Dank!
Ich bin teilzeitbeschäftigt bei meiner Arbeitgeber, der Vertrag endet aber mit der Elternzeit. Das heißt ich bekomme immerhin ein bisschen mehr als die 13 Euro von der KK.
Beitrag von susannea - 10.10.11 - 13:54 Uhr
DAs stimmt dann natürlich.
