Hilfe falsche Kontonummer angegeben

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Beitrag von jonimel - 10.10.11 - 17:54 Uhr

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen... Also ich habe UVS beantragt und die Kontodaten meines Sohnes angegeben. Nun sollte ich eine Nachzahlung von August, eine Zahlung für September und Oktober bekommen. Insgesamt 399 Euro. Nun habe ich aber dummerweise bei der Kontonummer eine Zahl vergessen :( Ja ich weiß, eigeine Dummheit... Kann trotzdem jedem passieren. Naja, das ganze ist rausgeschickt worden am 30.09.11 und ich habe erst vorgestern gesehen das die Nummer falsch ist, da ich auf das Geld gewartet hatte habe ich nochmal alles geprüft.
Der vom JA sagte mir das ich meine Bank fragen soll, aber die sagten mir das die so nix machen können... Was soll ich nun tun, das Geld muss man doch iwie wieder zurückbekommen oder nicht? Und wie lange dauert es im Schnitt wenn das Geld von einem falschen Konto wieder zum Empfänger geht?
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Beitrag von rittmeisters - 10.10.11 - 18:04 Uhr

Also wenn es diese Kontonummer nicht gibt, wird es im Bankensystem herrum irren und geht nach einiger Zeit wieder zurück an den Absender, sprich das Geld müsste dann wieder zum Jugendamt zurück gehen, und auch nur das Jugendamt kann einen Nachforschungsantrag bei der Bank stellen wo das Geld abgeblieben sein könnte...

Du kannst nun nur Abwarten und dem JA nochmalsdeine Korrekten BankDaten übermitteln, mit der Bitte das sie das Geld erneut anweisen, du wirst dann warscheinlich dazu aufgefordert werden nach zu weisen das du das Geld wirklich nicht erhalten hast.... Aber das sollte ja anhand von Kontoauszügen kein Problem sein...

Beitrag von lilianliddy - 10.10.11 - 18:05 Uhr

Wenn du Glück hast, existiert diese Kontonummer nicht und das Geld geht wieder zurück.

Das müsste man dort zeitnah feststellen und dein Bearbeiter könnte in der Finanzabteilung nachfragen.

Das Geld können nur die zurückholen, du kannst da gar nichts machen, da es ja nicht dein Konto ist.

lg

Beitrag von susannea - 10.10.11 - 18:19 Uhr

DAs Geld wird zurückgehen, denn die Banken haben inzwischen Recht strenge Vorschriften, was das Erhalten von Geld betrifft. Stimmt der Empfänger nicht 100% mit den Angaben überein, dann geht es zurück an den Absender.
D.h. also, das Jugendamt muss es dann noch einmal überweisen, aber das werden sie sicherlich frühestens machen, wenn das Geld wieder da ist.

Also immer wieder beim JA nachfragen!

Beitrag von jonimel - 10.10.11 - 18:28 Uhr

Also ich habe iwo gelesen das es nicht mehr kontrolliert wird, ob die kontonummer mit dem Empfänger übereinstimmt :/
Deswegen mache ich mir Sorgen das das Geld nun flöten gegangen ist. Selbst der Sachbearbeiter sagte mir patzig am Telefon, das ich evtl. Pech habe und das Geld futsch ist

Beitrag von susannea - 10.10.11 - 19:04 Uhr

ICh kann dir nur sagen, dass wir das in den letzten 3 Moanten 4 oder 5 Mal hatten, dass der Empfänger nicht stimmte (ist echt schwer den von einer Rechnugn abzuschrieben für manche) und ich dann immer im Postfach der Bank einen Brief hatte,d ass das Geld nachweislich nicht für mich wäre und es zurückgeht und mir die Bank sagt, das wären jetzt strenge neue Vorschriften.
Bei welcher Bank bist du denn?

Beitrag von jonimel - 10.10.11 - 19:35 Uhr

Ich bin bei der spar und darlehnskasse

Beitrag von susannea - 10.10.11 - 19:38 Uhr

Bei denen weiß ich es leider nicht, wie die das handhaben. Aber ich würde einfach immer wieder bei JA nachfragen, ich bin relativ sicher, dass es zurück geht!

Beitrag von jonimel - 10.10.11 - 19:43 Uhr

Wenn ich immer wieder beim JA nachfrage, heißt es dann das die das Geld nicht von sich aus wieder neu anweisen wenn es zurückkommt?? Die haben ja nun die korrekten Daten

Beitrag von susannea - 10.10.11 - 19:49 Uhr

Klar werden sie das evtl. machen, wenn ihnen denn aufgefallen ist, dass es wieder da ist. Fragst du nach, guckt evtl. auch jemand nach ;)

Beitrag von wasteline - 10.10.11 - 19:13 Uhr

Banken sind nicht verpflichtet die Kontodaten abzugleichen. Stimmen Empfängername und Kontonummer nicht überein, ist das der Bank schnurzegal, das Geld wird auf das angegebene Konto gebucht.

Wenn es bei Dir anders, dann hast Du einfach Glück gehabt und es ist durchaus nicht die Regel.

Beitrag von susannea - 10.10.11 - 19:14 Uhr

Wie ich habe Glück, dass ich das Geld nciht bekomme?!?
Na du hast ja eine Einstellung, ich sehe das etwas anders, ich habe Pech und ich wollte ja, dass sie darauf keine Rücksicht nehmen, was darauf steht, aber diese Bank sagte, es sind bei ihnen strenge Vorschriften!
Deswegen frage ich ja nach der Bank!

Beitrag von wasteline - 11.10.11 - 15:03 Uhr

Sorry, :-) denk Dir meinen letzten Satz einfach weg, ich hatte da zu schnell und falsch gelesen.

https://www.postbank.de/privatkunden/pk_aw_0912_fiskus_finanzen_neue_geschaeftsbedingungen.html



unter "Mehr Verantwortung" steht genau das, was für die Banken heute gilt. Also keine Prüfung von Kontonummer und Empfänger mehr.

Beitrag von schwarzesetwas - 10.10.11 - 18:41 Uhr

Ich hatte das mal in beiden Fällen:
a) ich hatte falsch überwiesen
b) Amt hat einen Zahlendreher in meine Kontonummer 'gemacht'

Als ich falsch überwiesen hatte, musste ich zur Bank und einen Nachforschungsantrag stellen. Dauerte 4 Wochen und die Bank buchte das Geld erfolgreich auf mein Konto zurück.

Zu b) Amt brauchte 8 Wochen, bis das Geld auf meinem Konto landete. Allerdings war der Fehler nicht von mir, sondern vom Sachbearbeiter.

An Deiner Stelle würde ich da persönlich auflaufen, mit EC-Karte, Bescheid usw. und mit viel Verständnis auf eine neue Überweisung beharren. :-)

Lg
SE

Beitrag von h-m - 11.10.11 - 11:16 Uhr

Wenn die angegebene Kontonummer nicht existiert, müsste die Überweisung vom Empfänger-Kreditinstitut zurückgegeben werden. Wenn die BLZ aber stimmte, kann es sein, dass es bei Deiner Bank irgendwo zwischengebucht wurde und sie anhand des Namens versuchen, eine eindeutige Zuordnung zu einem Konto vorzunehmen. Gelingt aber nicht immer, wenn z.B. nur ein Nachname angegeben würde. Diese Mühe machen sich auch nur sehr wenige Banken, die meisten lassen solche Zahlungen mit dem Hinweis "Konto-Nummer oder BLZ falsch" zurückgehen.

Existiert eine solche Kontonummer aber, kann das Geld diesem Konto gutgeschrieben werden. Es besteht keine Verpflichtung für die Kreditinstitute mehr, die Übereinstimmung von Name und Kontonummer des Empfängers zu überprüfen. Ausschlaggebend ist allein die Kundenkennung, also die Kombination aus Kontonummer und Bankleitzahl.
Ist das Geld tatsächlich schon jemand anderem gutgeschrieben worden, darf die Bank es gar nicht mehr einfach zurückbuchen, sondern braucht erst die Zustimmung des Empfängers. Verweigert der Empfänger diese, bleibt nur noch der zivilrechtliche Herausgabeanspruch aufgrund "ungerechtfertigter Bereicherung". Und den durchzusetzen, kann dauern... damit haben die Banken aber nichts mehr zu tun.

Du kannst gar nichts tun, höchstens das JA bitten, einen Nachforschungsauftrag über ihre Bank an Deine zu stellen.

Beitrag von susannea - 11.10.11 - 15:06 Uhr

Ist das Geld tatsächlich schon jemand anderem gutgeschrieben worden, darf die Bank es gar nicht mehr einfach zurückbuchen, sondern braucht erst die Zustimmung des Empfängers.


Da muss ich dich enttäuschen, wie gesagt, bei uns bucht die Bank das leider immer zurück und sagt, das dürfen sie auch einfach so und wir könnten das nicht verhindern! Also werden sie das wohl auch einfach zurückbuchen dürfen!

Beitrag von h-m - 14.10.11 - 15:43 Uhr

http://srbg.de/moeglichkeiten-der-rueckbuchung-einer-ueberweisung.html

Eine Gutschrift aus Überweisung erfolgt nicht unter Vorbehalt.

Beitrag von susannea - 14.10.11 - 19:56 Uhr

UNd was willst du mir damit sagen, dass ich die Bank verklagen soll oder was?

Wenn die Bank sagt, es ist so und sie müssen das zurükbuchen, weil sie es anders nicht dürfen, dann wird das schon richtig sein!

Außerdem passt doch der Artikel gar nicht dazu.

Es ist doch die Bank die von sich aus zurückbucht und weder Empfänger noch Auftraggeber waren damit einverstanden!