Privatinsolvenz

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Beitrag von henkelbecher - 10.10.11 - 19:45 Uhr

Hallo,

kann mir das mal jemand erklären so das ich es auch verstehe? Kann mal als arbeitsloser Alg2 Empfänger in die Privatinsolvenz gehen oder nicht?

Lg

Beitrag von schwarzesetwas - 10.10.11 - 19:49 Uhr

Ja.

Beitrag von henkelbecher - 10.10.11 - 19:51 Uhr

ich kenn mich ja null aus, aber mir wurde erklärt das ich einen job haben muss, der mir auf jeden fall mal für 7 jahre sicher ist? da ich die schulden ja auch irgendwie abbezahlen muss?

Beitrag von schwarzesetwas - 10.10.11 - 23:31 Uhr

Nö, brauchst Du nicht.
Du musst nachweisen, dass Du versuchst einem Job nachzugehen.

Beitrag von bonbon1985 - 10.10.11 - 19:51 Uhr

Hallo

Natürlich kannst du in die Privatinsolvenz gehen oder das versuchen,ob es durchkommt wird sich dann zeigen.

Am besten würde ich mal einen Termin bei einem Schuldenberater machen (der erste ist Kostenlos) und mich beraten lassen.
Sollte es dann dazu kommen,das die Privatinsolvenz angestrebt wird,musst du wohl einmalig 20,00€? für deinen Schuldenberater zahlen.

lg

Beitrag von henkelbecher - 10.10.11 - 19:54 Uhr

Danke für deine Antwort!
Es hat mich nur mal generell interessiert! Weil ich nicht nachvollziehen kann, wie jemand der über 20000 euro schulden, keinen job und schon seit jahren von alg2 lebt in die insolvenz gehen kann. Denn er kann ja nix abstottern. Von 360 Euro monatlich kann ich ja nicht viel abgeben

Beitrag von bonbon1985 - 10.10.11 - 19:59 Uhr

Hallo

Ja deswegen is er ja in der Insolvenz weil er NICHT bezahlen kann.

Ich kenn mich mit den Freibeträgen etc nun auch nicht aus,weiss aber das du einiges Verdienen musst um das die an das Geld gehen in der Insolvenz.
Verdienst du nichts oder unter diesem Betrag,kannst du ebend nicht Bezahlen aber bist nach x Jahren trotzdem Schuldenfrei.

Auf jedenfall geht es wenn man alg2 bekommt,meine Schwester ist auch in Privatinsolvenz.

lg

Beitrag von henkelbecher - 10.10.11 - 20:16 Uhr

Vielen Dank für deine Antwort!
Wieder was gelernt

lg

Beitrag von thea21 - 10.10.11 - 20:06 Uhr

Blödsinn.

Beitrag von thea21 - 10.10.11 - 20:22 Uhr

Wie hoch sind deine Schulden und woraus bestehen sie?

Beitrag von henkelbecher - 10.10.11 - 20:25 Uhr

Ich selbst habe keine schulden, es geht um jemanden den ich kenne!
Es geht um handyrechnungen in höhe von fast 5000 euro, um unterhaltsschulden von knapp 4000 Euro um diverse online bestellungen um Schulden bei der landesjustizkasse wegen körperverletzung ect ect

Beitrag von witti141282 - 10.10.11 - 20:30 Uhr

Nabend

dann geb ich mal meinen Senf auch dazu ;-)

Mit Unterhaltsschulden und den Deliktsansprüchen kann man nicht in die Insolvenz gehen. Die bleiben immer bestehen...

LG
Karin

Beitrag von thea21 - 10.10.11 - 20:36 Uhr

<<<Mit Unterhaltsschulden>>> Stimmt so pauschal nicht.

Beitrag von witti141282 - 10.10.11 - 20:45 Uhr

mit welchen Unterhaltsschulden kann man denn in die Insolvenz gehen???

Beitrag von thea21 - 10.10.11 - 21:03 Uhr

Mit allen!

Besteht kein Titel, aus dem du nach Insolvenz vollstrecken kann, sind die Schulden dort wo alle anderen Schulden dann auch sind: Im Nirvana.

Beitrag von witti141282 - 10.10.11 - 21:05 Uhr

aber man kann doch trotzdem einen Titel erwirken egal PI läuft..oder nicht??

Bitte belehre mich sonst eines besseren

Beitrag von thea21 - 10.10.11 - 21:08 Uhr

Die PI hat doch nix damit zu tun, was du auf der anderen Seite machst... Was soll also die Frage (die ich übrigens auch gar nicht verstehe)

Alle Schulden BIS zur Insolvenzeröffnung sind PI Schulden, danach kannst du Titel sammeln bis du schwarz wirst.

Übrigens: Ist der Vater in Insolvenz, zahlt keinen Unterhalt, bei Berechnung der Pfändungsgrenze aber wird sein Kind berücksichtigt, würde ich einen netten Hinweis an den Treuhänder geben. ;-)

Beitrag von witti141282 - 10.10.11 - 21:34 Uhr

also ich hab gedacht dass halt Unterhaltsschulden halt nicht in die Insolvenz fließen (egal ob tituliert oder nicht). Also wenn man nen Titel hat über rückständigen Unterhalt gehört der auch zu den "Altschulden"??? Das war meine eigentlich Frage...schon spät sorry wenn ich mich nicht richtig ausgedrück hab ;-)

Mein Ex ist ja in PI zahlt aber fleißig Unterhalt aber wenn nicht werd mir mal deinen Tipp merken ;-)

Schönen Abend noch

Beitrag von lilianliddy - 10.10.11 - 20:46 Uhr

Eine Privatinsolvenz kann Jeder machen, egal wie hoch die Schulden sind.

Strafrechtliche Sachen werden dabei nicht berücksichtigt, da müssen die Gelder gezahlt werden, egal wie.

Einen Schuldenberater würde ich euch ans Herz legen.

Es muss ALLES offen gelegt werden, Schulden und Vermögen, ebenso kann ein teures Auto einfließen, etc.

Wenn er die Unterlagen prüft und bearbeitet, setzt er sich mit verschiedenen Gläubigern auseinander, wenn die Mehrheit dem Zahlungsorschlag von eurem Bekannten ableht, sieht es gut aus, dass er in die PI kann, aber das dauert einige Zeit.

Das Gericht prüft auch die eingereichten Unterlagen und man bekommt dann irgendwann einen Beschluss und einen Treuhänder zugewiesen.

ER ist verpflichtet jegliche Einkommensveränderungen mitzuteilen, sich um Arbeit zu bemühen und muss dies auch vorlegen, da arbeitet jeder Treuhänder anders.

ABER: 6+1 Jahr besteht die PI, nicht bezahlte neue Schulden können dazu führen, dass die Insolvenz hinfällig wird. Dann ist das erst wieder in 10 Jahen möglich.

Gerichtskosten kommen auch noch auf ihn zu und die Verfahrensstundungskosten von ca. 1.200,00 € - 3.000,00 €, die in den 7 Jahren abgezahlt werden können.

Etwas mehr Info, aber ich hoffe hilfreich.

LG :-)

Beitrag von thea21 - 10.10.11 - 21:02 Uhr

Oha, Mädels, schreibt hier bitte nicht an Unwissende solche Dinge.

Da stimmt schlichtweg einiges nicht.

<<<Eine Privatinsolvenz kann Jeder machen, egal wie hoch die Schulden sind. >>>

DAS stimmt nicht.

<<<Einen Schuldenberater würde ich euch ans Herz legen. >>> Würde wohl jeder, denn der ist Pflicht, in Form von AWO oder Anwalt.

<<<wenn die Mehrheit dem Zahlungsorschlag von eurem Bekannten ableht, sieht es gut aus, dass er in die PI kann, aber das dauert einige Zeit. >>>

Falsch, es reicht ein Gläubiger aus, der "Nee danke" sagt, dann ist der Bereinigungsplan (oft NULLplan) hinfällig und es jeht nix anderes mehr als vor oder zurück.

<<<ABER: 6+1 Jahr besteht die PI, nicht bezahlte neue Schulden können dazu führen, dass die Insolvenz hinfällig wird.>>>

Auch ist KEINE PI der Welt hinfällig, wenn der Schuldner NEUE Schulden macht. Die Insolvenz läuft weiter als wär nix, die neuen Schulden, die bekommt er aber ein paar Jahre nicht mehr los. Durch neue Schulden kippt keine Insolvenz.

<<<
Gerichtskosten kommen auch noch auf ihn zu und die Verfahrensstundungskosten von ca. 1.200,00 € - 3.000,00 €, die in den 7 Jahren abgezahlt werden können. >>>

Die Stundungskosten sind, je nach Ausgangslage NADA! und müssen eben NICHT in 7 Jahren abgezahlt werden. Nach Insolvenz (Sollte nicht ausreichend an Pfändbaren während der Insolvenz geflossen sein) kann man diese (mit Gehaltsnachweisen) abstottern.

Beitrag von lilianliddy - 10.10.11 - 21:34 Uhr

liebe thea,

das ist eine tatsache, was ich gechrieben hatte und ich weiß es nicht vom hören und sagen, ich selbst habe es auch nicht durch, aber mein mann und ich habe ihn begleitet, ihm den papierkrieg abgenommen und weiß, welche unterlagen im ordner sind, was auf den beschlüssen steht und und und...

eine pi geht über 7 jahre und die mehrheit der gläubiger muss den zahlungsvorschlag ablehen, sonst is die pi hinfällig und die schulden können entweder per vergleich oder in minimalen raten agezahlt werden.

gerichtskosten + verfahrensstundungskosten belaufen sich auf 1.200,00 € - 3.000,00 €...schwankt...

was die hinfälligkeit betrifft, ist das eine tatsache, darauf weist sogar der schuldenberater hin.

neue NICHT BEZAHLTE schulden, die zu mahnung und weiteres führen, können die hinnfälligkeit der pi bewirken und außerdem ist es "betrug" -> da man ja kein geld hat...

>Die Stundungskosten sind, je nach Ausgangslage NADA! und müssen eben NICHT in 7 Jahren abgezahlt werden. Nach Insolvenz (Sollte nicht ausreichend an Pfändbaren während der Insolvenz geflossen sein) kann man diese (mit Gehaltsnachweisen) abstottern.

Aber ganz sicher, man erhält einen beschluss in der Wohlverhaltensperiode und da stehen die Kosten genau aufgeschlüsslt drin und durch die nicht mit einmal gezahlten kosten kommen stundungskosten zusammen...zu zahlen INNERHALB der 7 Jahre...Lohnpfändungen, na prima, weißt, du dass man dadurch den Job verlieren kann, keim guter Tipp.

LG

Beitrag von thea21 - 11.10.11 - 07:48 Uhr

Guten morgen,

DAS was du schreibst ist SCHLICHT falsch!

Und es bleibt falsch, selbst wenn du es wiederholst.

Keine PI ist hinfällig wenn neue Schulden auftauchen, diese fließen eben nur NICHT mit ein in die Restschuldbefreiung und sind NEUschulden, berühren aber die PI in KEINSTER Weise.

Weiterhin hat die Tatsache eines eventuellen Betruges auch NICHTS mit der PI zu tun, das sind zwei paar Schuhe.

Auch braucht es bei 10 Gläubigern KEINE Mindestanzahl derer, die einen außergerichtlichen Einigungsversuch ABLEHNEN! Das ablehnen eines einzelnen führt zum SCHEITERN des AEV!

<<<kommen stundungskosten zusammen...zu zahlen INNERHALB der 7 Jahre>>>

Was meinst du, was der Begriff STUNDUNG aussagt?

Es wird nicht richtiger, je öfter du das wiederholst.

Beitrag von lilianliddy - 11.10.11 - 18:15 Uhr

Hallo,

bitte nicht den Zusammenhang auseinanderreißen...

Neue Schulden darf man machen, aber die müssen gezahlt werden. Steht dadurch erneut ein Gerichtsvollzieher vor der Tür, dann kann die PI hinfällig werden und das ist definitiv Betrug, sonst braucht man keine PI machen, wenn man weitere Schulden macht.

Man steht dadurch auch in der Schufa, auch schon vorher, aber Ratenzahlungen bei Versandhäusern ist nicht möglich, da sie defintiv die Auskunft der PI bekommen. Außerdem kann man öffentlich einsehen wer eine PI hat.

Du hast geschrieben, dass mn die Kosten nach der PI bezahlen kann, innerhalb der 7 Jahre!!! Und ich weiß was Stundung ist.

Das nur Einer bei 10 ablehnt, ermöglicht keine PI -> Es müssen mehr als die Hälfte ablehnen, sonst muss eine andere Lösung der Schuldenstilgung gefunden werden. Der Schuldner macht beim Schuldenberater einen Ratenszahlungsvorschlag.

Angenommen er kann an die 10 Gläubiger nur 5,00 € pro Monat bezahlen, dann werden defintiv die Mehrheit ablehen und das wäre gut für die Eröffnung einer PI. Ich glaube den Schuldenberater, wenn er das sagt, da er sich ja mit den ganzen Gläubigern in Verbindung setzten muss, um eine Einigung zu erzielen.

Schon allein von der Logik, 9 von 10 Stimmen der Zahlung in dieser Form zu, warum sollte man dann noch eine PI machen?

Beitrag von thea21 - 11.10.11 - 20:30 Uhr

Menno, warum machst du das hier?

Es ist und bleibt FALSCH.

<<<Steht dadurch erneut ein Gerichtsvollzieher vor der Tür, dann kann die PI hinfällig werden>>>

Das gilt NUR und ausschliesslich für INSOLVENZGLÄUBIGER, nicht aber für NEUgläubiger! §290 Insolvenzordnung. LESEN!

<<<Du hast geschrieben, dass mn die Kosten nach der PI bezahlen kann, innerhalb der 7 Jahre!!! Und ich weiß was Stundung ist. >>>

NICHT innerhalb der 7 Jahre, die Stundung lässt genau DIES zu, dies AUßERHALB der 7 Jahre zu tun!

Auch HIER zu lesen:
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/verfahrenskostenstundung/0120_merkbl_stundung.pdf

1. Begünstigter Personenkreis
Die Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten gilt nur für natürliche Personen, die
Restschuldbefreiung beantragen und deren Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines
Insolvenzverfahrens zu decken (§ 4 a Abs. 1 Satz 1 InsO).

Sind die Verfahrenskosten nach der
Erteilung der Restschuldbefreiung noch nicht oder nicht vollständig an die Staatskasse zurückgezahlt,
kann für höchstens 48 Monate Ratenzahlung bewilligt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die
Schuldnerin oder der Schuldner nicht in der Lage ist, die noch offenen Verfahrenskosten auf einmal zu
bestreiten (§§ 4 b Abs. 1 InsO, 115 Abs. 1 und 2, § 120 Abs. 2 ZPO).

Und genau DAS impliziert, das NACH dem Insolvenzverfahren, sollte aus dem pfändbaren NICHTS oder nur sehr wenig geflossen sein, eine Ratenzahlung vereinbart werden kann (Vermögensverhältnisse berücksichtigt etc.)

<<<Das nur Einer bei 10 ablehnt, ermöglicht keine PI -> Es müssen mehr als die Hälfte ablehnen, sonst muss eine andere Lösung der Schuldenstilgung gefunden werden. >>>

Nonsens!

8. Wie geht das Verfahren weiter, wenn der außergerichtliche Einigungsversuch scheitert?

Der außergerichtliche Einigungsversuch scheitert, wenn auch nur ein Gläubiger dem Plan nicht zustimmt bzw. ihm widerspricht oder diesen abändernd annimmt.

HIER nachzulesen: http://www.juraxx-essen.de/publikationen/publikationen-details.php?id=15&rechtsgebiet=

Es GIBT keinen Mehrheitszwang!

Und BITTE, bitte versuch nicht wieder etwas gegenteiliges zu schreiben! DAS da oben zeigt dir schwarz auf weiß das GEGENTEIL!

Danke!

Beitrag von cinderella-79 - 11.10.11 - 20:58 Uhr

Ich habe das alles jetzt verfolgt muss mich jetzt aber wirklich mal einschalten, denn das was hier einige Behaupten ist schlicktweg falsch.

Keinem wird die PI als Versagt erklärt wenn er neue Schulden macht oder der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.
Diese Schulden bleiben einem ganz einfach und fließen nicht in die Restschuldbefreiung mit ein. Man muss die Schulden aus seinem nicht pfändbarem Einkommen selbst bezahlen.

Man darf nur keinem Gläubiger bevorzugen, d. H. ihm wärend der WVP(Wohlverhaltensperiode) einem Glaubiger zusätzlich Geld zahlen, wärend andere leer ausgehen.
Würde das rauskommen und es wird vor Gericht zur Verhandlung gebracht ist die PI hinfällig.

Auch die Gesamten Verfahrenskosten müssen erst nach Ablauf der PI gezahlt werden und das auch nicht auf einmal, da geht genauso eine Ratenzahlung. Es heißt ja Stundung, das man nichts zahlen muss erstmal. Denn wie soll man was zahlen, wenn man in die PI geht, weil man das Geld nicht hat um seine Schulden zu zahlen.

Auch das wenn ein Gläubiger der PI nicht zustimmt die PI nicht zu stande kommt ist quatsch. Sollte ein oder mehrere Gläubiger der PI nicht zustimmen, wird die Zustimmung per Gericht bewirkt.

Und ich weiß das alles sehr genau, da ich auf Grund eines großen Fehlers mit nur einer einzigen Unterschrift selbst soweit kam und vor 3 Jahre in die PI ging.

Schönen abend euch allen noch