Vor einigen Tagen fragte ich hier bereits nach wie es mit dem Stundenlohn einer Reinigungskraft für eine Zahnarztpraxis aussieht.
Frau Dr. beharrte auf die 8 €/Std. wäre aber nach längerer Zusammenarbeit bereit den Stundenlohn anzuheben. (Was ich mittlerweile nicht mehr glaube)
Grund ist einfach, dass schon viele Reinigungskräfte ein u. aus gingen.
Konnte ich verstehen und ich bekundigte nocht, dass ich an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert bin, unterhielten uns nett und somit war ich einverstanden und unterschrieb den Vertrag. 8 €/Std. Montag 2 Std, Mittwoch 2 Std. und Sonntags 3 Stunden.
Danach trommelte sie mit ihren Fingern auf den Tisch und überlegte noch was sie mir noch mitteilen müsse....
"ach ja, die Std. mit R."
R. ist eine Aushilfe die die Reingung vornimmt, wenn kein anderer da ist.
Sie ist auch selbst die Nachbarin der Frau Dr.
Da R. also letzte Woche an den besagten Tagen (s.o.) mit mir zusammen die Praxis gereinigt hat u. mir so mitteilte wie was zu machen ist, müsste ich ihr meinen Stundenlohn bezahlen.
Denn R. ist offiziell seit dem 30.09. abgemeldet und ich seit dem 01.10. angemeldet. R. möchte natürlich dafür entlohnt werden und ich solle ihr also mein verdientes Geld von 56,- € ihr bitte in einen einem Umschlag zukommen lassen. Entweder in Briefkasten werfen oder aber Frau. Dr. auf den Schreibtisch legen damit sie es weiterleiten kann.
Muss ICH R. dafür bezahlen???
Tja, ich dachte ich Fall vom Glauben ab!
Dafür bin doch nicht zuständig oder doch? Frau Dr. hat doch R. darum gebeten an diesen Tagen zu arbeiten und mir das nötigste zu zeigen.
Wobei diese 7 Std. meiner Meinung nach sowieso unsinnig waren, da die Arbeitsweise bereits in 30 Min. durchbesprochen war.
In diesem Sinne müsste doch die Frau Dr. R entlohnen. Schließlich hat sie sie darum gebeten an diesen Tage zu arbeiten.
Ebenso ist es so, dass ich auch keinen Urlaubstage habe.
Sollte ich verhindet sein, könne ich R. kontaktieren, dass sie für mich einspringen sollte. Selbstverständlich gebe ich dann R. das Geld dafür.
Geht das hier alles mit rechten Dingen zu?
Ganz ehrlich - hätte ich dies vorher gewusst, hätte ich den Vertrag nicht unterschrieben.
Bin gestern Abend dann doch leicht entsetzt, verärgert ins Bett gefallen.
Am liebsten würde ich den Vertrag rückgängig machen....
geht vermutlich aber nur nicht...
Mein Mann meinte, ich solle heute Frau Dr. kontaktieren u. ihr mitteilen, dass ICH R. nicht bezahlen werde für eine Tätigkeit die Frau Dr. in Auftrag gegeben hat.
Das Problem an der Sache für mich ist diese...
Frau Dr. ist stets in meinen Arbeitszeiten mit in der Praxis. In ihrem Büro.
Wenn jetzt schon Ärgernis aufkommt und ich jetzt in diesem Sinne keine Einsicht habe, befürchte ich, dass da das Arbeiten nicht besonders nett wird 
Bitte um Rat!
Wie soll ich handeln.
Ist die Korrekt wie Frau Dr. vorgeht?
Lieben Dank
geringf. Beschäftigt - Dubioses Gespräch gestern geführt - Rat gesucht
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Beitrag von frotteemonster - 11.10.11 - 07:12 Uhr
Beitrag von susannea - 11.10.11 - 07:21 Uhr
Geht das hier alles mit rechten Dingen zu?
Ganz ehrlich - hätte ich dies vorher gewusst, hätte ich den Vertrag nicht unterschrieben.
Nein, natürlich ist das rechtlich nicht ok und da steht sicherlich auch ncihts von drin.
Wenn du den Vertrag aufheben willst, gehe zu ihr hin, sage, dass du sie nicht bezahlst und das du deinen Jahresurlaub den du hast von 3 Tagen dann und dann nimmst und natürlich genauso eine Bezahlung erwartest, wie für Krankheit. Sollte sie dir das nicht geben, würdest du klagen. Wenn ihr das nicht passt, soll sie den Vertrag vor deinen Augen zerreißen. ICh bin mir sicher, das tut sie!
Beitrag von allybabe - 11.10.11 - 07:25 Uhr
moin,
also ich hab das Gefühl ich bin noch nicht richtig wach-hoffe immer noch ich hab mich verlesen.
Der Chef ist für die Einarbeitung zuständig und muss euch demnach beide bezahlen. Du behältst natürlich dein Geld, hast deinen Vertrag ja auch bereits und wenn sie es drauf ankommen lassen will, dann wird sie den kürzeren ziehen (traurig-bei 56 euro)
Unfassbar-ich würde ihr sagen, dass du das nicht so siehst, sondern sie ja für die Einarbeitung zuständig ist...die glaubt wohl, wer putzt ist nicht ganz helle.
Wann (Datum) wurdest du eigentlich eingearbeitet? Wenn es nachdem 30.9 war, dann will sie die Alte ja schwarz bezahlen.
Und Brief im Umschlag geht schon mal gar nicht.
Sollte sie ihre meinung nciht ändern, kannst du ankündigen, dir bei deiner "Schwägerin die zuuufällig Juristin ist", Rat zu holen 
Meine Meinung...such dir jetzt schon mal was neues.
Ich muss los...alles gute
Beitrag von frotteemonster - 11.10.11 - 07:45 Uhr
Ich war am Montag 03.10. (Tag der Dt. Einheit) dort - 2 Std.
am Mittwoch 05.10. - 2 Std.
und am Sonntag 09.10. - 3 Std. dort
Sowie am gestrigen Abend 10.10.
Das hat mich alles sehr verärgert.
Ich verstehe es nicht wie eine Zahnärztin so "frech" sein kann.
Das haut dem Fass den Boden aus.
Zumal sie sehr nett war und nach der Vertragsunterzeichung mit "da war noch etwas..." kam.
Bin gekränkt, muß ich wirklich zugeben.
Den Sinn meine Einarbeitung selbst zu bezahlen muss wohl keiner begreifen.
Beitrag von zwillinge2005 - 11.10.11 - 07:55 Uhr
Hallo,
selbstverständlich muss Deine Chefin die Einarbeitung bezahlen.
Aber warum hast Du nicht direkt bei diesem Gespräch etwas gesagt? Es geht hier schliesslich nur um eine Freizeitbeschäftigung und keinen Vollzeitjob.....
Und die 56,- Euro sollten sie als Zahnärztin weniger schmerzen als Dich, die ein bisschen Taschengeld verdienen will, oder?
Also einfach mal den Mund aufmachen - sprechenden Menschen kann geholfen werden. Ausserdem ist es von der Chefin grob fahrlässig die abgemeldete Ex-Angestellte schwarz arbeiten zu lassen ohne Unfallversicherung. Ach ne, DU sollst sie ja bezahlen 
Und Du fragst ernsthaft ob das rechtens ist?
LG, Andrea
Beitrag von frotteemonster - 11.10.11 - 08:03 Uhr
Gestern Abend teilte ich ihr schon mit, dass ich den Sinn nicht verstehe und dass mir das nicht ganz recht ist.
Aber ich war dann gestern Abend - es war 23 Uhr - so geschockt, dass ich von ihrer Praxis nur noch ins Auto und nach Hause wollte.
So ist es eben, ein bisschen Taschengeld nebenbei....
Und da die Arztpraxis auch noch in meinem Wohnort ist, habe ich mich schon gefreut...
Heute Abend werde ich sie nochmal telefonisch darauf ansprechen und ihr mitteilen, dass ich mit meinem Geld nicht R. entlohne sondern dass das in ihrem Aufgabebereich liegt.
Und Urlaub? Muss ich das hinnehmen keinen zu haben?
Ohweia,....
Beitrag von bruchetta - 11.10.11 - 08:15 Uhr
Nein, Du hast, wie jeder andere AN auch, das Recht auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Ich würde das alles ansprechen, sie kann sich dann ja überlegen, ob sie Dich noch beschäftigen möchte.
BTW.: Ich habe Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei einem Minijob mal eingeklagt, so geht's ja nun nicht!
Den Job habe ich natürlich nicht mehr, aber es ging mir ums Prinzip.
Entweder Deine AG putzt die Praxis selbst oder sie übernimmt auch die Pflichten, wenn sie jemanden einstellt.
Beitrag von susannea - 11.10.11 - 11:37 Uhr
Nein, dir steht wie schon geschrieben bei 3 Tagen Arbeit 12 Tage im Jahr, also je Monat ein Urlaubstag zu!
Krankheit muss auch bezahlt werden!
Beitrag von frotteemonster - 11.10.11 - 13:28 Uhr
Danke.
Ja dies habe ich auch berechnet, laut Minijob-Zentrale.
Weiß wie es kommen wird, konfrontiere ich sie heute abend damit, bin ich ganz schnell Weg vom Fenster.
Wetten?!
Beitrag von susannea - 11.10.11 - 13:30 Uhr
Naja, aber da du ja gesagt hast, du willst unter den Umständen dann da eh nciht bleiben und ärgerst dich, den Vertrag unterschrieben zu haben. wäre das doch gut.
Wobei ich evtl. dann sogar auf die Kündigungsfrist bestehen würde. Steht was von Probezeit drin?
Beitrag von demy - 11.10.11 - 15:58 Uhr
Hallo,
meld dich heute dann mal wieder und schreib was dabei rausgekommen ist wenn du sagst:
Du bezahlst bstimmt nicht ihre Mitarbeitern, natürlich hat sie dich für bisher geleistetes entsprechend zu bezahlen und Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitfall steht dir selbstverständlich zu.
Anmerken würde ich noch, dass du über diese Punkte selbstverständlich keinerlei weitere Diskussion führst und zulässt, sondern dass dies Mindestvorausetzungen sind, die der Gesetzgeber geschaffen hat.
Danach brauchst du dann nicht mehr kündigen denke ich 
Selbstverständlich musst du die 14 Tage Kündigungsfrist noch arbeiten und entlohnt werden 
Gruß
Demy
Beitrag von susannea - 11.10.11 - 16:32 Uhr
Wenn sie keine Probezeit vereinbart haben, dann muss sie sogar noch mehr als einen Monat dort arbeiten und bezahlt werden ;)
Beitrag von demy - 11.10.11 - 16:54 Uhr
Ja oder so 
Gruß
Demy
Beitrag von windsbraut69 - 11.10.11 - 07:30 Uhr
Nein, es geht nicht mir rechten Dingen zu.
Ich würde den Job definitiv nicht antreten.
Gruß,
W
Beitrag von coppeliaa - 11.10.11 - 08:47 Uhr
ganz ehrlich: das ist eine einzige frechheit!
"Muss ICH R. dafür bezahlen???"
natürlich nicht!
"Ebenso ist es so, dass ich auch keinen Urlaubstage habe."
geht natürlich auch nicht!
"Wie soll ich handeln."
mitteilen, dass du die einarbeitung nicht bezahlen willst. und dass du auch urlaub haben willst weil dir das rechtlich gesehen zusteht!
kann gut sein, dass sie dich dann nicht mehr haben will. aber immer besser als sich von so was ausbeuten zu lassen!
"Ist die Korrekt wie Frau Dr. vorgeht? "
NEIN!
LG
co
PS: manche ärzte (lange nicht alle!) spinnen beträchtlich, eine bekannte von mir wurde gerade von einem arzt nach über 10 jahren als mitarbeiterin wegen eines dreiwöchigen und bitter notwendigen krankenstandes gekündigt. nachdem sie in diesen 10 jahren insgesamt(!) vielleicht 10 tage krank war!
Beitrag von frotteemonster - 11.10.11 - 08:56 Uhr
Danke für die Antwort.
Ja ich werde es so machen.
Ich möchte nicht für blöd verkauft werden und ihr das Gefühl geben sie kann schalten und walten wie sie möchte....
ich finde es unmöglich.
Hat mich schon entsetzt.
Hätte ich von einer Frau Dr. nicht erwartet, dass hauptsächlich sie ihre Vorteile daraus ziehen möchte.
Beitrag von windsbraut69 - 11.10.11 - 09:38 Uhr
"Hätte ich von einer Frau Dr. nicht erwartet, dass hauptsächlich sie ihre Vorteile daraus ziehen möchte. "
Warum nicht?
Dieses Bestreben ist ja nachvollziehbar, sie bewegt sich aber außerhalb des Zulässigen.
LG
Beitrag von frotteemonster - 11.10.11 - 09:43 Uhr
Meine Erwartungshaltung war so...
Deswegen war ich so entsetzt.
Beitrag von frotteemonster - 11.10.11 - 09:48 Uhr
So eben brachte ich auch noch in Erfahrung, dass es eine Lohnfortzahlung gäbe.
Jedoch als Ersatz springt wieder R. ein.
Und da ich das Geld überwiesen bekomme, möchte ich es doch dann R. geben, da sie für mich meine Arbeit verrichtet würde im Krankheitsfall.
Verkehrte Welt.
Beitrag von sonntagsmalerin - 11.10.11 - 10:04 Uhr
Ganz ehrlich? Ich würde den Job nicht annehmen.
Wenn das schon so anfängt, ärgerst du dich bestimmt nicht das letzte Mal!
Gibt es denn keine weiteren Putzjobs in deiner Gegend? Bei uns werden gerade für Privathaushalte Putzfrauen ohne Ende gesucht.
LG
Clarissa
Beitrag von silberfunken - 11.10.11 - 10:52 Uhr
*g*
Eine sehr abenteuerliche Haltung der Ärztin.
Wie alle schon zutreffend geschrieben haben, hat man natürlich mit einem Minijob die gleichen Rechte wie bei einem Vollzeitjob.
Ausnahme:
Ist man mehr als 6 Wochen krank, würde normal die Krankenkasse Krankengeld zahlen - dass ist meines Erachtens bei einem Minijob nicht der Fall.
Das hat jetzt aber auch nichts mit der Konstellation zu tun, die du geschildert hast.
Ich kenne (inoffizielle) Regelungen, dass man den Stundenlohn etwas erhöht, und dafür Urlaub abgegolten ist. Das ist zwar nicht ganz lupenrein, aber im Endeffekt hat der Arbeitnehmer auch den Vorteil, dass er eine etwas höhere Entlohnung bekommt.
Aber auch das ist bei dir nicht der Fall. Ich habe es leider schon öfters in der Praxis erlebt, dass Arbeitgeber seltsame Ideen bezüglich des "gerechten" Umgangs mit Arbeitnehmern haben.
In deinem Fall:
Da in deinem Arbeitsvertrag sicherlich nichts enthalten ist, dass du die Dame R. bezahlen musst - würde ich das natürlich auch nicht tun.
Im Rahmen deiner Krankheit (bis 6 Wochen) bekommt die Ärztin über die Umlage einen wesentlich Teil der Kosten erstattet. Also ist sie natürlich auch verpflichtet, dann für Erstaz zu sorgen.
Leider wären für mich diese Vorgespräche der Grund, bereits einen Aufhebungsvertrag zu schliessen, da hier von unterschiedlichen Tatsachen ausgegangen worden ist.
Silberfunken
Beitrag von frotteemonster - 11.10.11 - 13:19 Uhr
Danke für die Antwort!
Beitrag von vwpassat - 11.10.11 - 11:14 Uhr
Zieh Dir ein dickes Fell an und sage der Frau Dr.
was Sache ist.
Sie hat Deine Vorgängerin auch für diese Einarbeitung zu bezahlen, das ist doch nicht Deine Aufgabe.
Gleiches gilt bei Krankheit und Urlaub.
Beitrag von kawatina - 11.10.11 - 12:08 Uhr
Hallo,
der Mindestbeitrag einer Gewerkschaft liegt bei 2,50€.
Rechtsberatung inklusive!
Ruf Frau Doktor an , das du diese Vereinbarung gerne schriftlich haben möchtest, sowie eine Quittung, die belegt das Betrag X an Frau R. geht.
Schätze dann hat sich das erledigt.
Schau auch mal hier:
http://www.minijob-zentrale.de/nn_38320/DE/2__AG/8__arbeitsrecht/3__Erholungsurlaub/Erholungsurlaub.html
Ich glaube wenn du dort anfängst, endet das vor dem Arbeitsgericht.
Beitrag von frotteemonster - 11.10.11 - 13:26 Uhr
Mittlerweile bin ich mir gar nicht mehr sooo sicher, ob sie mich überhaupt wirklich anmeldet bzw. angemeldet hat.
2 x fragte sie mich ausführlich ob ich noch irgendwo geringfügig Beschäftigt bin, da sie mich sonst nicht einstellen könne! Das sei ganz wichtig, meinte sie.
Im nachhinein verstehe ich das nicht, solange ich nicht über 400 Euro komme ist es doch egal. Somit könnte ich doch durchaus noch eine geringfügige Beschäftigung haben bzw. eine in Betracht ziehen.
Wäre ich doch wirklich angemeldet, warum dann sträubt sie sich gegen Urlaub und Lohnfortzahlung....
Ich möchte doch nur meine gesetzl. Ansprüche geltend machen.
Das wäre doch eigentlich ziemlich problemlos.
Seltsam.
