Hallo zusammen,
da ich derzeit nach einer neuen Beschäftigung suche, bin ich auf die Stellenanzeige einer Zeitarbeitsfirma gestossen. Unter Bezahlung steht, dass sie nach Tarifvertrag IGZ bezahlen. Jetzt meine Frage, wie die Eingruppierung erfolgt? Geht es danach, auf welche Stelle ich mich bewerbe (in diesem Fall als Bürohilfskraft) oder ob ich eine abgeschlossene Ausbildung nachweisen kann. Ich habe es so verstanden, dass es nach der ausgeschrieben Stelle geht und das müsste dann meiner Meinung nach EG 1 oder EG 2 sein.
Liege ich da richitg, ansonsten bin ich natürlich dankbar, wenn ihr mir dazu was anderes sagen könnt.
Kennt sich jemand mit der Bezahlung bei Zeitarbeitsfirmen aus
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Beitrag von baerchi1981 - 11.10.11 - 08:40 Uhr
Beitrag von thea21 - 11.10.11 - 08:42 Uhr
Hallo,
also ich wurde damals nach Tätigkeitsbeschreibung bezahlt mit EG 6.
Beitrag von bruchetta - 11.10.11 - 08:49 Uhr
Es geht um die Tätigkeit.
Wenn ein Ingenieur als Produktionshelfer arbeitet bekommt er auch nur den Lohn enes Produktionshelfers.
Beitrag von demy - 11.10.11 - 09:04 Uhr
Hallo,
ja es ist wie geschrieben.
Die Bezahlung richtet sich nach der Tätigkeit, nach der wird man eingruppiert!
Es ist egal was du gelernt hast, danach wirst du nicht bezahlt.
Gruß
Demy
Beitrag von mami18052010 - 11.10.11 - 13:11 Uhr
Ja, die Bezahlung SOLLTE sich eigentlich nach der Tätigkeit richten.
ABER:
Ganz ganz viele Zeitarbeitsfirmen stellen ALLES als Helfer ein und dementsprechend ist dann der Lohn!
