Bitte um Hilfe!!!

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Beitrag von nannou - 11.10.11 - 10:25 Uhr

hallo liebe urbias,

also mein saisonvertrag endet ende okt. ist ein schweizerarbeitsvertrag im ausland!
ich bin jetzt in der 25 ssw und habe keinen folgevertrag erhalten. werde sobald ich hier fertig bin nach deu.
da unser arbeitgeber keine rente für uns einzahlt habe ich da möglichkeiten in deu arbeitslosengeld zu beantragen? was habe ich für ansprüche?
die ungewissheit macht mich noch verrückt, laut kollegen gilt das abkommen zwischen der schweiz und deutschland nicht mehr, seit der arbeitgeber keine rente mehr für uns zahlt.
hat jemand erfahrung?
wer kann mir weiterhelfen?

danke in voraus!!!

Beitrag von nannou - 11.10.11 - 10:55 Uhr

keiner eine vorstellung???

Beitrag von ina_bunny - 11.10.11 - 11:04 Uhr

Was hat denn die Rente mit der Arbeitslosenversicherung zu tun?
Hast du denn in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt?

Wie bist du krankenversichert?

Hast du dann in Deutschland einen sozialversicherungspflichten Job?

Von was wirst du dann in Deutschland leben?

LG Ina

Beitrag von nannou - 11.10.11 - 11:46 Uhr

weil die schweiz mit deutschland ein abkommen hatte, was sich 2011 geändert hat, da die rente nicht mehr für uns eingezahlt wird und wir uns selbst drum kümmer mussten.

ich werd bei meinen eltern wohnen und habe keine steuern in deutschland eingezahlt, da es ein schweizerarbeitsvertrag ist und ich im ausland als
reiseleitung tätig bin.

Beitrag von nannou - 11.10.11 - 11:48 Uhr

ps: bin über die arbeit im mom privatversichert, jedoch hab ich meine versicherung in deu stillgelegt wenn ich also net mehr über die arbeit versichert bin komme ich wieder in die bkk!

leider kann ich von hier aus nicht die arbeitsagentur anrufen da man 0180 nummern von hier nicht anwählen kann, sonst hätte ich mich schon selbst schlau gemacht!!!

Beitrag von ichbins04 - 11.10.11 - 13:41 Uhr

schau mal : hier findest du evtl. die passende nummer zu deiner 0280 nummer:

http://www.0180.info/suche.html?s=debitel

ich kann mir niht vorstellen, das du alg 1 bekommst, wenn du nicht einbezahlt hast.

evtl. dann hartz IV ??

oder der vater deines kindes ist ebenfalls in die pflicht zu nehmen.

gruß und alles gute

Beitrag von seikon - 11.10.11 - 11:05 Uhr

Warum glaubst du, da du ja nicht in die deutsche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, dass du eine Anspruch auf Alg 1 haben könntest?

Eigentlich macht man sich vorher schlau, was auf einen zu kommt, wenn man bei einem ausländischen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag abschließt.

Beitrag von nannou - 11.10.11 - 11:51 Uhr

oh mein gott wie unfreundlich. habe sonst immer in deu eingezahlt lebe jetzt seit 4 jahren net mehr in deu und die konditionen haben sich auch geändert zum schlechteren.

auf deinen beitrag kann ich verzichten!!!

Beitrag von zwiebelchen1977 - 11.10.11 - 12:18 Uhr

Hallo

Du bist 26. Was glaubst du, hast du bis 22 eingezahlt?

Bianca

Beitrag von seikon - 11.10.11 - 16:04 Uhr

Wieso unfreundlich? Ungläubig triffts eher. Mädel, du bist 26! Jahre alt. Du bekommst ein Kind, für das du die Verantwortung übernehmen sollst/willst.

In 2 (in Worten: zwei) Wochen endet dein ausländischer Arbeitsvertrag und du hast keine Ahnung, wie es finanziell weiter geht und wie du dir dein tägliches Brot bezahlen sollst.
Das ist an Naivität einfach nicht mehr zu überbieten. Was soll ich denn da noch schön in Blumen verpacken, wenn du es nicht auf die Reihe bekommst dich zeitig genug zu informieren, was du für Optionen hast?

Und es ist nunmal so, wenn ich nur einen Saisonvertrag habe und ggf. abzusehen ist, dass man wieder nach Deutschland zurück kehrt, dann sollte man sich in der Regel vorher schlau machen, aus welche Versicherungsleistungen man ggf. Anspruch hat und wo man sich privat selber kümmern muss.

Aber glücklicherweise hat der deutsche Staat ja ein so engmaschiges Sozialnetz, dass selbst ein Naivchen wie du nicht auf der Straße steht und eine schön beheizte Wohnung nebst Taschengeld bezahlt bekommt.

Beitrag von nannou - 11.10.11 - 19:54 Uhr

oh man echt, keiner hat dich um deinen rat gebeten...

1. stehe ich nicht auf der strasse, werd bei meinen eltern wohnen.
2. zahle ich weiterhin meine krankenversicherung seit in deutschland auch wenn ich im moment noch über die arbeit privatversichert bin. bin in deu immernoch angemeldet
3. habe ich nur gefragt ob jemand weiss wie es läuft wegen arbeitslosengeld I da die schweiz bis vor kurzem noch ein abkommen hatte hab nicht vor harz4 zu beantragen und werd nicht auf der strasse sitzen...

meinem kind wird es gut gehen ich hab nicht gesagt dass ich mittellos bin und ausserdem ist mein mann ja auch noch da.

also spar dir deine komentare darauf kann ich sehr gut verzichten!!!!

danke wenn ich nichts mehr von dir lesen muss

Beitrag von gr202 - 11.10.11 - 13:49 Uhr

Du wirst wohl ALG II beantragen müssen. Was ist mit dem Vater Deines Kindes? Er muß ab Mutterschutz bis Dein Kind 3 Jahre alt is, für Dich Betreuungsunterhalt zahlen (sofern er leistungsfähig ist).

Gruß
GR